Wie ich unschwer erkennen kann habt ihr Beiden es immer noch nicht verstanden was mein Anliegen ist.
@Klaus
Mir ist klar,dass es sich um eine Einzelabnahme handelt,daher ist Das 1:1 nicht auf andere Fzg. übertragbar.Deine Aussage und Info ,falls die Bremse bei dir bei Schmickler abgenommen wurde und du so einen Schrieb nach Paragraph 21 erhalten hast,würde darauf hinweisen,dass Schmickler kein spezifisches Gutachten für die Bremse in Verbindung mit dem Z4 hat!
Diese Info hätte aber schon längst mal einfliessen können entweder von den Besitzern der Fzg. selber oder noch besser von Schmickler direkt.
Eine Gefahr einer Nichteintragung wie wooderson sehe ich persönlich nicht,wenn es mit rechten Dingen zugeht,wovon ich ausgehe,wie ich schon weiter ober geschrieben habe.Es muss Ansätze geben worauf solch eine Eintragung sich berufen/basieren kann,also auf welcher Grundlage diese Einzelabnahme erfolgt ist und Diese dürften im Falle einer Bremsanlage so unterschiedlich nun nicht sein.Mir fallen als Stichpunkte jetzt Vergleichbarkeit der Leergewichte und Serienbremsanlagen ein.