Modifikationen, Reparaturen und Erfahrungen an und um meinen 3.0i, E46 und 3.0si

Gut aufgepasst 🤓

Die Teile kommen aus der Schmiede von Silvano und sind damit keine original BMW Teile. Da ein entsprechendes Gutachten mitgeliefert wird habe ich die Teile auch eintragen lassen. Die Schweller hingegen sind original BMW.
Ah ok, hatte mir natürlich schon gedacht das die von Silvano sind, dann macht das ja Sinn und finde es sehr vorbildlich das du die vor einem Verkauf noch eintragen lässt :thumbsup:
Hatte nur gefragt da ich letztens hier in der Schweiz gesehen habe das manche z.B. Aeroschweller eintragen lassen. Und da ich die unter anderem auch habe blicke ich da nicht mehr so ganz durch.
Aber ich mache da nichts, originales Zubehör ist homologiert und fertig ;)
 
Ich hatte das mit dem TÜV besprochen und er meinte dass man das natürlich eintragen kann um den Nachweis im Falle eines Falles leichter führen zu können, aber er würde es auch nicht machen. Ergo mache ich nix. Front und Haube hingegen sind indiskutabel, da war das Coupé heute sogar Lehrobjekt für einen Mitarbeiter.
 
Ich hatte das mit dem TÜV besprochen und er meinte dass man das natürlich eintragen kann um den Nachweis im Falle eines Falles leichter führen zu können, aber er würde es auch nicht machen. Ergo mache ich nix. Front und Haube hingegen sind indiskutabel, da war das Coupé heute sogar Lehrobjekt für einen Mitarbeiter.
Habe im Z4 immer den originalen Zubehörkatalog dabei, falls da mal Fragen aufkommen.
 
Ich hatte das mit dem TÜV besprochen und er meinte dass man das natürlich eintragen kann um den Nachweis im Falle eines Falles leichter führen zu können, aber er würde es auch nicht machen. Ergo mache ich nix. Front und Haube hingegen sind indiskutabel, da war das Coupé heute sogar Lehrobjekt für einen Mitarbeiter.
M-Haube und Front Indiskutabel?
Das sind doch auch BMW-Teile - muss man sie trotzdem eintragen lassen?
 
Theoretisch ja, weil diese Teile ja auf einem anderen Auto typisiert wurden.
Das ist so, als wenn du Felgen eines E89 auf einem E85 fährst, oder aber die FL-Bremse am VFL montierst...
okay... - ...aber eine andere Bremse eingetragen zu bekommen ist doch schon eine andere Hausnummer...
 
Warum? Was ist da für dich der Unterschied?
Die FL Bremse ist "doch auch (ein) BMW-Teile" In dem Fall sogar noch vom selben Typ Auto. Beides sind AG Z4...
Das sind doch auch BMW-Teile - muss man sie trotzdem eintragen lassen?

Die angesprochenen Karosserie-Teile des Z4M sind ja tatsächlich von einem anderen Typ Auto. Das eine ist ein AG-BMW und das andere ein M-BMW.

PS: in beiden Fällen sollte die Eintragung völlig problemlos sein!
 
Weil die Bremse ein sicherheitsrelevantes und komplexes teil ist. Hydraulische Verhältnisse, Kolbendurchmessen vergleichen. Ich denke ein Prüfer will darüber will die technischen Spezifikationen gegenübergestellt haben. Gleichteile vs. unterschiedliche Teile.
Wenn eine andere Bremse verbaut wird, ob aus dem FL, dem M, oder dem E89, oder oder oder - muss doch ggf. auch die Software/Steuerung des DSC darauf abgestimmt sein. Sonst stimmen doch die Regeleingriffe nicht mehr...
So meine laienhafte Vorstellung...

P.S. Was ist bei der FL-Bremse besser/anders?
 
Weil die Bremse ein sicherheitsrelevantes und komplexes teil ist. Hydraulische Verhältnisse, Kolbendurchmessen vergleichen. Ich denke ein Prüfer will darüber will die technischen Spezifikationen gegenübergestellt haben. Gleichteile vs. unterschiedliche Teile.
Wenn eine andere Bremse verbaut wird, ob aus dem FL, dem M, oder dem E89, oder oder oder - muss doch ggf. auch die Software/Steuerung des DSC darauf abgestimmt sein. Sonst stimmen doch die Regeleingriffe nicht mehr...
So meine laienhafte Vorstellung...

P.S. Was ist bei der FL-Bremse besser/anders?

Prinzipiell hast du recht! Da aber der HBZ bei allen AG-Z4 identisch ist, sind die hydraulischen Verhältnisse identisch und somit ist der Einbau und dann auch die Zulassung problemlos möglich.

Bei einem Aero-Bauteil hingegen ist es theoretisch noch schwieriger, weil ein Nachweis gegebenenfalls schwieriger zu führen ist. So ein Bauteil ist nämlich gegebenenfalls auch sicherheitsrelevant! So eine andere Stoßstange kann ja zum Beispiel die Aerodynamik eines Autos massiv verändern, was zu abenteuerlichem Fahrverhalten führen kann. Ein Beispiel für eine miese Aerodynamik ist der erste TT Roadster in den ersten Baumonaten, bei dem es zu schweren Unfällen kam. (Audi TT: "Das Auto bewegt sich nicht in einer Grauzone" - DER SPIEGEL
Audi-TT-Unfälle: Die Fahrer waren schuld - DER SPIEGEL)
Deswegen dürfen gewisse aerodynamische Bauteile zum Beispiel nur in Verbindung aller typisierter Bauteile verbaut werden. Also der Front-Splitter nur in Verbindung mit dem passenden Spoiler am Heck, damit dann die aerodynamische Balance passt.
 
Zuletzt bearbeitet:
M-Haube und Front Indiskutabel?
Das sind doch auch BMW-Teile - muss man sie trotzdem eintragen lassen?
Technisch entfallen mal eben die Nebelscheinwerfer, das nur so am Rande...

Die Aerodynamik ändert sich auch, das muss bewertet werden.

Der wichtigste Aspekt aber wird von Vielen vergessen und war für mich der Grund warum ich das schon beim Roadster ohne Diskussion habe eintragen lassen: Der Fußgängerschutz. Nicht dass mir die Leute wichtig wären... :b aber sollte ein gegnerischer Anwalt feststellen dass sich die Front des Unfallfahrzeugs nicht mehr im Originalzustand befand, dann wird die Sache schnell empfindlich. Hätte sich der Mensch auch die Rippen gebrochen wenn die Haube keine Hubbel hätte? Was wäre mit dem Schienbein? Jetzt sagen alle "und beim M?" Richtig!, der darf das weil er es ab Werk so hat. Die Eintragung ist keine große Sache weil der große Bruder schwerer und schneller ist. Damit ist die Sache schnell erledigt und die Papiere absolut sauber. Aber wie immer: Kann ja jeder machen wie er will.
 
Technisch entfallen mal eben die Nebelscheinwerfer, das nur so am Rande...

Die Aerodynamik ändert sich auch, das muss bewertet werden.

Der wichtigste Aspekt aber wird von Vielen vergessen und war für mich der Grund warum ich das schon beim Roadster ohne Diskussion habe eintragen lassen: Der Fußgängerschutz. Nicht dass mir die Leute wichtig wären... :b aber sollte ein gegnerischer Anwalt feststellen dass sich die Front des Unfallfahrzeugs nicht mehr im Originalzustand befand, dann wird die Sache schnell empfindlich. Hätte sich der Mensch auch die Rippen gebrochen wenn die Haube keine Hubbel hätte? Was wäre mit dem Schienbein? Jetzt sagen alle "und beim M?" Richtig!, der darf das weil er es ab Werk so hat. Die Eintragung ist keine große Sache weil der große Bruder schwerer und schneller ist. Damit ist die Sache schnell erledigt und die Papiere absolut sauber. Aber wie immer: Kann ja jeder machen wie er will.
Sehe das ganz genau so und habe das bei vorherigen Fahrzeugen auch so gemacht. Habe deshalb auch die BMW Performance Domstrebe wieder ausgebaut, da Domstreben in der Schweiz wegen Fussgängerschutz einzutragen sind soweit ich weiss. Ist aber trotzdem Zubehör, da homologisiert also eigentlich legal und in Deutschland kein Problem. Mit dem Thema habe ich mich schon vor 20 Jahren beschäftigt und da mir das alles zu blöd ist hab ich sie nicht mehr eingebaut. Aber vielleicht trenne ich mich von ihr für einen 4 stelligen Betrag :maledevil:;):D
Meine Frage war nur aus Interesse und wollte hier keine Diskussion lostreten...Sorry.
 
Das Coupé möchte ich verkaufen, deshalb sind alle Umbauten eingetragen.
Hauptsache Du kannst ruhig schlafen wenn im Falle eines Unfalls festgestellt werden sollte das Du mit nicht zulässigen Bremsbelägen unterwegs warst.
Aber Du bist hier im Forum offensichtlich kein Einzelfall mit den Belägen.
Einige der hier anwesenden Spaßvögel sehen das wohl sehr locker. :whistle:
 
Hauptsache Du kannst ruhig schlafen wenn im Falle eines Unfalls festgestellt werden sollte das Du mit nicht zulässigen Bremsbelägen unterwegs warst.
Aber Du bist hier im Forum offensichtlich kein Einzelfall mit den Belägen.
Einige der hier anwesenden Spaßvögel sehen das wohl sehr locker. :whistle:
Ja, da schlafe ich ganz entspannt. Ich habe mit dem Z4 schon den Bremsweg ermittelt und der war besser als die Werksangabe. Mir genügt das.
 
Dir mag das genügen, aber nicht der „Rennleitung“ oder der Versicherung, selbst wenn der Bremsweg nur halb so lang wäre.
Eigentlich möchte ich den Thread dazu nicht missbrauchen, aber so viel sei dazu noch gesagt: den Nachweis zu führen würde bedeuten jemand überprüft die Zusammensetzung des Belags. Das lässt sich bestimmt chemisch realisieren, aber besonders realistisch ist es wohl nicht. Da ist eine Stoßstange mit anderer Optik und Teilenummer ggf. auffälliger.

Führt aber zu nix, außer zu Zeitverlust.
 
Um die Dokumentation vollständig zu halten, am Ende auch ein wenig für mich, hier noch das Update des Tages:

- Koppelstangen sind frisch
- Kennzeichenbeleuchtung wieder intakt

Damit habe ich meine Liste an dem Fahrzeug abgearbeitet. Am Ende war doch deutlich mehr zu tun als ich es zu Beginn angenommen hatte, aber ich kann den Haken machen bei "Coupe gehabt"

Die ersten "ichwilldenhaben"-Anmeldungen gibt es schon, mal sehen was daraus wird.

Gruß
Sven
 
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