Hmm, da steht:
Es gibt allerdings eine Ausnahme: Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss dann demontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, zum Beispiel, wenn der Kugelkopf der Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger das Fahrzeugkennzeichen verdeckt.
Ich kenne aber keine automatisch, oder manuell abklappere AHK, wo solch eine Auflage in den Fahrzeugpapieren steht. Zumindest nicht bei den Fahrzeugen, welche ich kenne und mit Hänger nutze.
Somit würde ich das so verstehen, dass Fahrzeuge mit abklappbaren / abnehmbaren AHK ohne solche Auflagen problemlos mit ausgeklappter AHK ohne Hänger im Verkehr ohne Probleme genutzt werden dürfen, oder verstehe ich das falsch?