Bremsblockade!

@ fotoloft:
Ich würde übrigens eine Mitschuld des Vordermanns geltend machen: Eine Anhängerkupplung muss entfernt/eingefahren/umgeklappt werden, wenn nicht in Benutzung!
 
Ja, echt jetzt. Das sehe ich übrigens genauso. Der entstandene Sachschaden ist dadurch ganz sicher wesentlich höher und das nur aus Bequemlichkeit des Vordermanns.

Unser Bus hat eine starre Kupplung, da ist das nunmal so, aber am 3er z.b. fahre ich nie mit Kupplung und ohne Hänger.
 
......

Unser Bus hat eine starre Kupplung, da ist das nunmal so, aber am 3er z.b. fahre ich nie mit Kupplung und ohne Hänger.

.... da würde ich jetzt aber von Dir zur eventuellen Schadensminderung erwarten, dass Du diese nur bei Nutzung anschraubst und ansonsten demontiert in der Garage liegen hast. :b
 
Ja, echt jetzt. Das sehe ich übrigens genauso. Der entstandene Sachschaden ist dadurch ganz sicher wesentlich höher und das nur aus Bequemlichkeit des Vordermanns.

Unser Bus hat eine starre Kupplung, da ist das nunmal so, aber am 3er z.b. fahre ich nie mit Kupplung und ohne Hänger.
🤔 Märchenstunde❓🤷‍♂️

 
... oder dem aktuellen Zeitgeist folgend möglichst keine Verantwortung für das eigene Handeln zu übernehmen?
Auch ja, zudem ist es doch immer noch so dass der der Auffährt die Schuld hat 🤷‍♂️
Mir in grauer Vorzeit mal passiert, vor mir zuckelt einer, Parkplatzsuchend, haut den Anker an einer Lücke ohne Blinker rein. In meinem jugendlichen Leichtsinn die damals noch Grünen geholt. Ende vom Lied ich bekam die Schuld aufgebrummt und noch dazu 10 DM Strafe wegen Unachtsamkeit oder wie sich das nannte :3devilish
 
Zuletzt bearbeitet:
@ fotoloft:
Ich würde übrigens eine Mitschuld des Vordermanns geltend machen: Eine Anhängerkupplung muss entfernt/eingefahren/umgeklappt werden, wenn nicht in Benutzung!
Danke für die Anregung. Der Fahrer ist 80 J, alter Volvo V70. War mir sowas von peinlich, dass ich das supermoderne Auto nicht zum Stehen bringen konnte! Was soll ich dem alten Herrn noch Streß machen. Auch ohne die Kupplung wäre die Frontschürze im A...gewesen, also was solls, und ausserdem siehe Link oben. Wer drauffährt ist Schuld, und das war ich bzw. mein Auto.:mad:
 
Alles sehr blöd. Ich hoffe es klärt sich auf und die Ursache läßt sich klar lokalisieren. Drücke Dir die Daumen.
 
Dann ließ mal deinen verlinkten Text zu Ende...

Hmm, da steht:

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss dann demontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, zum Beispiel, wenn der Kugelkopf der Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger das Fahrzeugkennzeichen verdeckt.

Ich kenne aber keine automatisch, oder manuell abklappere AHK, wo solch eine Auflage in den Fahrzeugpapieren steht. Zumindest nicht bei den Fahrzeugen, welche ich kenne und mit Hänger nutze.

Somit würde ich das so verstehen, dass Fahrzeuge mit abklappbaren / abnehmbaren AHK ohne solche Auflagen problemlos mit ausgeklappter AHK ohne Hänger im Verkehr ohne Probleme genutzt werden dürfen, oder verstehe ich das falsch?
 
Hmm, da steht:

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss dann demontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, zum Beispiel, wenn der Kugelkopf der Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger das Fahrzeugkennzeichen verdeckt.

Ich kenne aber keine automatisch, oder manuell abklappere AHK, wo solch eine Auflage in den Fahrzeugpapieren steht. Zumindest nicht bei den Fahrzeugen, welche ich kenne und mit Hänger nutze.

Somit würde ich das so verstehen, dass Fahrzeuge mit abklappbaren / abnehmbaren AHK ohne solche Auflagen problemlos mit ausgeklappter AHK ohne Hänger im Verkehr ohne Probleme genutzt werden dürfen, oder verstehe ich das falsch?
Nein, da steht dass die Situation vor Gericht nicht klar ist. Dazu muss man runter scrollen, das tut man auf smarten Geräten übrigens durch wischen auf dem Bildschirm 😛
 
Hmm, da steht:

Es gibt allerdings eine Ausnahme: Eine abnehmbare Anhängerkupplung muss dann demontiert werden, wenn dies in den Fahrzeugpapieren als Auflage gemacht wurde, zum Beispiel, wenn der Kugelkopf der Anhängerkupplung bei Fahrten ohne Anhänger das Fahrzeugkennzeichen verdeckt.
Ich kenne aber keine automatisch, oder manuell abklappere AHK, wo solch eine Auflage in den Fahrzeugpapieren steht. Zumindest nicht bei den Fahrzeugen, welche ich kenne und mit Hänger nutze.
Somit würde ich das so verstehen, dass Fahrzeuge mit abklappbaren / abnehmbaren AHK ohne solche Auflagen problemlos mit ausgeklappter AHK ohne Hänger im Verkehr ohne Probleme genutzt werden dürfen, oder verstehe ich das falsch?
Eine abnehmbare/ausfahrbare AHK muss, wenn kein Hänger dran hängt, abgebaut/eingeklappt werden.
Sowas steht nicht in den Papieren. Eine nachträglich installierten AHK muss nicht einmal eingetragen werden. Es reicht, die ABE (Montageanleitung) mitzuführen.

lg
citycruise
 
Nein, da steht dass die Situation vor Gericht nicht klar ist. Dazu muss man runter scrollen, das tut man auf smarten Geräten übrigens durch wischen auf dem Bildschirm 😛

Eine abnehmbare/ausfahrbare AHK muss, wenn kein Hänger dran hängt, abgebaut/eingeklappt werden.
Sowas steht nicht in den Papieren. Eine nachträglich installierten AHK muss nicht einmal eingetragen werden. Es reicht, die ABE (Montageanleitung) mitzuführen.

lg
citycruise
Bitte einen Nachweis Paragraph oder sonstwas.
Das was da unten steht ist was Versicherungen, Gerichte und Rechtsanwälte geschickt daraus machen.
Es gibt kein Verbot Punkt.
 
Bitte einen Nachweis Paragraph oder sonstwas.
Zu dem, was ICH geschrieben habe: ist Allgemeinbildung und eigene persönliche Erfahrung. Kannst ja gerne mal in der nächsten Fahrschule um die Ecke nachfragen... Der nächste Tüffer kann es dir sicherlich auch gut und verständlich erklären.

lg
citycruise
 
Hopfen und Malz …..

Also ein ungeschriebenes Gesetz, Paragraph oder sonst was, ahja.
 
Zu dem, was ICH geschrieben habe: ist Allgemeinbildung und eigene persönliche Erfahrung. Kannst ja gerne mal in der nächsten Fahrschule um die Ecke nachfragen... Der nächste Tüffer kann es dir sicherlich auch gut und verständlich erklären.

lg
citycruise

...die Logik kann ich nachvollziehen und ist soweit auch vollkommen richtig - ABER, das fällt unter "gesunder Menschenverstand" und NICHT unter Vorgabe in der StVO und wir wissen alle, dass es aktuell nicht sooooo toll mit dem "gesunden Menschenverstand" bestellt ist, oder? :whistle:
 
...die Logik kann ich nachvollziehen und ist soweit auch vollkommen richtig - ABER, das fällt unter "gesunder Menschenverstand" und NICHT unter Vorgabe in der StVO und wir wissen alle, dass es aktuell nicht sooooo toll mit dem "gesunden Menschenverstand" bestellt ist, oder? :whistle:
Natürlich ist es richtig. Von "gesunden Menschenverstand" habe ich nichts geschrieben.
Einzig die StVO ist maßgebend.

lg
citycruise
 
Bitte einen Nachweis Paragraph oder sonstwas.
Das was da unten steht ist was Versicherungen, Gerichte und Rechtsanwälte geschickt daraus machen.
Es gibt kein Verbot Punkt.
Das habe ich auch nirgendwo geschrieben. Ich vertrete lediglich die Ansicht dass der Vordermann eine Mitschuld zu tragen hat wenn er die AHK nicht abnimmt. Mein Fahrschullehrer hat dafür auch tatsächlich schon 15% (oder waren es 20?) ausgebrummt bekommen. Er weißt daher alle seine Schüler darauf hin dass es zu einem Anspruch der Gegenseite kommen kann, der sich recht einfach vermeiden lässt.

Wie immer ist mir das völlig wurscht wie ihr das handhabt, mir macht das keinen Puls.
Ich hab auch alle Menschen gleich wenig lieb, ob die ne AHK haben oder nicht 😛
 
Zu dem, was ICH geschrieben habe: ist Allgemeinbildung und eigene persönliche Erfahrung. Kannst ja gerne mal in der nächsten Fahrschule um die Ecke nachfragen... Der nächste Tüffer kann es dir sicherlich auch gut und verständlich erklären.

lg
citycruise
Natürlich ist es richtig. Von "gesunden Menschenverstand" habe ich nichts geschrieben.
Einzig die StVO ist maßgebend.

lg
citycruise
______________________________________________________

Hm
mal ist es Allgemeinbildung und persönliche Erfahrung, mal die STVO.

Bis Ende 2019 gab es kein Gerichtsurteil, was dies untermauern würde, weiteren Zugriff habe ich nicht, da müsste schon User "Brumm" ran. Von daher denke ich, das deine Aussage so nicht korrekt sein kann.
 
Hm
mal ist es Allgemeinbildung und persönliche Erfahrung, mal die STVO.

Bis Ende 2019 gab es kein Gerichtsurteil, was dies untermauern würde, weiteren Zugriff habe ich nicht, da müsste schon User "Brumm" ran. Von daher denke ich, das deine Aussage so nicht korrekt sein kann.
Dass es zu jedem Gesetz oder Verordnung ein Gerichtsurteil bedarf, wäre neu.
Und denken... darfs du, was du möchtest. Ist leider eben nur vollkommen irrelevant.

lg
citycruise
 
Zurück
Oben Unten