Bremsblockade!

Bis Ende 2019 gab es kein Gerichtsurteil, was dies untermauern würde, weiteren Zugriff habe ich nicht

Das wird im Zweifel dem Umstand geschuldet sein, das erstinstanzliche Urteile der Amts- und Landgerichte doch nur recht selten (bei AG noch einmal deutlich mehr) veröffentlicht werden. Das ist schließlich Teil des Massengeschäfts ohne nennenswerte juristische Relevanz. Insofern wird sich wohl auch kaum ein Gericht die Mühe machen, einen Fall des § 17 StVG oder § 254 Abs. 1 BGB im Rahmen eines Verkehrsunfalls zu veröffentlichen. (Zumal hier ganz andere "Kaliber" auf dem Weg zu Veröffentlichung "verebben", wenn man sich nicht reinhängt und es unbedingt veröffentlicht wissen will.)

Als Anhaltspunkt für die These könnte man im Übrigen auf § 30 Abs. 1 Nr. 1 StVZO zurückgreifen. Denn das beurteilt sich nach den jeweiligen Umständen des Einzelfalls. Da könnte eine abnehmbare/versenkbare Anhängerkupplung durchaus als vermeidbar ansehen. Dadurch könnte die spezifische Betriebsgefahr erhöht sein, was dann ebenfalls in einer Mithaftung münden könnte.
 
Das habe ich auch nirgendwo geschrieben. Ich vertrete lediglich die Ansicht dass der Vordermann eine Mitschuld zu tragen hat wenn er die AHK nicht abnimmt. Mein Fahrschullehrer hat dafür auch tatsächlich schon 15% (oder waren es 20?) ausgebrummt bekommen. Er weißt daher alle seine Schüler darauf hin dass es zu einem Anspruch der Gegenseite kommen kann, der sich recht einfach vermeiden lässt.

Wie immer ist mir das völlig wurscht wie ihr das handhabt, mir macht das keinen Puls.
Ich hab auch alle Menschen gleich wenig lieb, ob die ne AHK haben oder nicht 😛
Doch, du, fotoloft und citycruiser behaupten dass abnehmbare AHKs abgenommen werden müssen und das ist schlichtweg falsch. Das du der Meinung bist dass es richtig ist sie abzunehmen eine andere Sache nämlich deine.
Du kannst mir nix zeigen wo eindeutig steht das die AhK abgenommen werden muss.
 
Doch, du, fotoloft und citycruiser behaupten dass abnehmbare AHKs abgenommen werden müssen und das ist schlichtweg falsch. Das du der Meinung bist dass es richtig ist sie abzunehmen eine andere Sache nämlich deine.
Du kannst mir nix zeigen wo eindeutig steht das die AhK abgenommen werden muss.
sorry, ich habe gar nichts zur Anhängekupplung behauptet
 
Moin,
kurzes Offtopic.
Wird dieses Thema jetzt eigentlich auch geschlossen wie das letzte Corona-Thema, weil es zu viele Beiträge gibt, die gar nichts mit dem eigentlichen Thema "Bremsblockade" zu tun haben?:confused:

Gruß
Uwe
 
Wobei die AHK ja zumindest bei niedrigeren Geschwindigkeiten auch den Schaden an diesem Fahrzeug geringer halten kann, diesen müsste ja ansonsten der Auffahrende auch zahlen. Und eine abnehmbare AHK nehme ich für eine Woche beispielsweise nicht ab (z.B. wenn man schon absehen kann, dass man am nächsten Woche wieder mit dem Rad unterwegs ist), denn das ist bei uns mit einer abnehmbaren AHK von Thule trotzdem Fummelei.

Gruß
MM
 
@ fotoloft:
Ich würde übrigens eine Mitschuld des Vordermanns geltend machen: Eine Anhängerkupplung muss entfernt/eingefahren/umgeklappt werden, wenn nicht in Benutzung!
Angefangen hats bei Ladgaz...
foerster1 steigt drauf ein......
Ja, echt jetzt. Das sehe ich übrigens genauso. Der entstandene Sachschaden ist dadurch ganz sicher wesentlich höher und das nur aus Bequemlichkeit des Vordermanns.

Unser Bus hat eine starre Kupplung, da ist das nunmal so, aber am 3er z.b. fahre ich nie mit Kupplung und ohne Hänger.
DU bestätigst es mit "Ja, echt jetzt....."
Nö, hab ich nicht 😝
und behauptest mehrmals dass du es nicht behauptest :j :b :d

DASS eine Versicherung oder Gegnerischer Anwalt nicht versucht dem Unschuldigen mit montierter abnehmbarer AHK Mitschuld zu verpassen streite ICH nicht ab.

Ende Gelände, kannst jetzt nochmal schreiben "ich nicht" ist mir Wumpe, du kriegst aber dein Fett bei der Odenwald, versprochen :frech::b:d:d

Sorry @fotoloft, Ladgaz war gemeint.
 
(Ironie An:) wolltest Du das Verdeck als Bremsfallschirm nutzen (Ironie: Aus) ;);)

Nein. Ist auch irgendwie unlogisch, weil Dir dann (wenn denn das Verdeck über 50 km/h überhaupt bedienbar wäre, was ja nicht der Fall ist) das Verdeck
quasi "um die Ohren" fliegen würde...

Ja aber ein bisschen bremst das dann ja auch :rolleyes:
 
Angefangen hats bei Ladgaz...

foerster1 steigt drauf ein......

DU bestätigst es mit "Ja, echt jetzt....."

und behauptest mehrmals dass du es nicht behauptest :j :b :d

DASS eine Versicherung oder Gegnerischer Anwalt nicht versucht dem Unschuldigen mit montierter abnehmbarer AHK Mitschuld zu verpassen streite ICH nicht ab.

Ende Gelände, kannst jetzt nochmal schreiben "ich nicht" ist mir Wumpe, du kriegst aber dein Fett bei der Odenwald, versprochen :frech::b:d:d

Sorry @fotoloft, Ladgaz war gemeint.
Nö, HAB ICH NICHT 😝

Mit dem Alter wird man wohl starrköpfig 😋

Im Ernst jetzt, ich hatte mich primär auf den ersten Teil bezogen in dem es darum geht ggf. Ansprüche geltend zu machen. Ob das Ding weg muss oder nicht weiß ich nicht. Aber dass es Ärger machen kann, das war mir bekannt.
 
Zum Abschluss der AHK Diskussion noch mein Foto zu "AHK trifft Plastik und Nummernschild" Wir sind beide schön mittig gefahren. Zum Bremsproblem news am Montag/Dienstag
 

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Was hier manche als Fakten von sich geben.....schon interessant! Da fällt mir immer wieder Dieter Nuhr ein.

Nur am Rande: Auch im juristischen Bereich (dazu zählt übrigens auch das Straßenverkehrsrecht) gibt es richtig und falsch. Das ist dann dem Bereich der freien Meinungsäußerung entzogen.

Ich schreibe als Laie bezüglich Elektrik auch nicht, die Einheit für Strom wäre Volt und behaupte dann, wenn ich Gegenwind bekomme, das wäre eben meine Meinung, basta.
 
Update Bremsblockade: beim Auslesen der Daten wurde kein Fehler festgestellt. Hab versucht gleichzeitiges Treten von Bremse und Gas zu simulieren, in dem Fall fährt das Auto in der Tat gebremst weiter, allerdings muss ich da mit meinen schmalen Schuhen Gr. 42 schräg auf beiden pedalen stehen, recht unwahrscheinlich. Laut Meister, wenn es doch einen fehler gab, der nicht angezeigt wurde und ggf. erstmals bei dem Modell aufgetreten ist, hab ich so gut wie keine Chancen da BMW in die Pflicht zu nehmen, gilt auch für andere Hersteller. Also zahle ich meine SB, und werde mal extensives Bremstraining auf freier Fläche machen, wollte demnächst sowieso auf den Dreiländerring im Elsass einen Ferrai fahren, da wer ich auch paar Runden mit dem z4 drehen. Interessant noch, die Frontschürze war schon mal rechts lackiert worden. Kann ein Transportschaden gewesen sein. Wurde nicht so toll lackiert.
Der Meister sagte, dass Neuwagen Kunden über sowas nicht informiert werden, der Werkstattmeister hatte selber sowas an seinem Prosche SUV. Möglicherweise wurde auch die Frontscheibe gewechselt, weil KFAS (frontkamera Fahrassistenz Fussgängerschutz usw.) Fehler eingetragen sind, die Cam wurde ggf. nicht neue kalibriert, muss man wohl machen, wenn eine neue Scheibe reinkommt. Also werde ich mal beim Händler nachfragen, wette aber, er weiss von nix. Werde halt die Cam kalibrieren lassen.
 
Evtl. gibt es auch einen Zusammenhang zwischen einer nicht neu kalibrierten Frontscheibenkamera und dem Bremsmalheur. Hier funktionieren teilweise die Assistenten dann gar nicht mehr.

...das wäre in der Tat eine plausible Erklärung - jetzt wo Du das erwähnt hast, kann ich mich auch dunkel daran erinnern, dass ich irgendwo in einer Autozeitschrift auch gelesen hatte, dass bei modernen Fahrzeugen mit Kamera-basierten Assistenzsystemen ein Scheibenwechsel nicht ganz unproblematisch ist, weil die Systeme wieder angelernt werden müssen. Das hatte ich aber irgendwie wieder erfolgreich verdrängt.
 
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...das wäre in der Tat eine plausible Erklärung - jetzt wo Du das erwähnt hast, kann ich mich auch dunkel daran erinnern, dass ich irgendwo in einer Autozeitschrift auch gelesen hatte, dass bei modernen Fahrzeugen mit Kamera-basierten Assistenzsystemen ein Scheibenwechsel nicht ganz unproblematisch ist, weil die Systeme wieder angelernt werden müssen. Das hatte ich aber irgendwie wieder erfolgreich verdrängt.
Ich arbeite zufällig im Bereich Diagnose bei einem Autohersteller, der nicht in München seinen Hauptsitz hat und bei uns gibt es einen Diagnoseablauf auf dem Diagnosetester um die Assistenten neu anzulernen. Dafür gibt es spezielle Kalibriertafeln und Justagevorrichtungen mit speziellen Mustern und Reflektoren für Rückfahrkamera, Seitenkamera und Frontkamera, die genau ausgerichtet sein müssen um das System zu kalibrieren. Diese Nacharbeit ist bei einem Wechsel der Windschutzscheibe zwingend erforderlich und erfordert bei uns sogar eine Vermessung des Fahrzeugs. Da muss sogar der Luftdruck der Reifen mit einberechnet werden. Ich würde das nur beim Hersteller machen lassen, da die Systeme extrem genau mit Spezialwerkzeug kalibriert werden müssen. Bei manchen Fahrzeugen gibt es auch eine dynamische Kalibrierfahrt mit dem Tester. Da das aber nicht in allen Fällen möglich ist (z.B. schlechtes Wetter) gibt es immer den stationären Ablauf.

PS: Repleitfaden von BMW für ACC: newTIS
 
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...das wäre in der Tat eine plausible Erklärung - jetzt wo Du das erwähnt hast, kann ich mich auch dunkel daran erinnern, dass ich irgendwo in einer Autozeitschrift auch gelesen hatte, dass bei modernen Fahrzeugen mit Kamera-basierten Assistenzsystemen ein Scheibenwechsel nicht ganz unproblematisch ist, weil die Systeme wieder angelernt werden müssen. Das hatte ich aber irgendwie wieder erfolgreich verdrängt.
Das ist definitiv so. Entweder hängt der Radar für den Notbremsassistenten unten in der Frontschürze oder eben in der Kamera, wenn diese nicht neu/ falsch kalibriert wurde, kann eventuell der Händler mit in die Pflicht genommen werden?!?
Wenn’s jetzt teurer wird, dann würde ich das auf jeden Fall mit überprüfen lassen!
Wenn hier ein Scheibenwechsel und eine fehlerhafte Kalibrierung nachgewiesen werden kann, dann würde ich das mal grundsätzlich bei meiner Versicherung in Frage stellen
 
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