Da die Schnecke des Antriebs auf der Lenkspindel sitzt, diese aber bei ausgewaschenem Lager im Tal liegt, muss das Zahnflankenspiel in Ruhelage (wo die Lenkung klemmt) aber eher größer sein.
Wenn ich mich gerade nicht ganz doll täusche, sitzt die Schnecke NICHT auf der Lenkspindel, sondern auf der Motorwelle des Servomotors.
Anders würde es schon aufgrund der Selbsthemmung auch gar nicht funktionieren.
Und dass die Lenkspindel aufgrund defektem Lager einfach "im Tal liegt" ist meiner Meinung nach zu einfach gedacht:
1. Muss ein defektes Lager nicht einfach nur erhöhtes Lagerspiel verursachen, die Kugeln werden ja nicht gleichmäßig kleiner sondern durch ovale Kugeln können auch Klemmstellen entstehen.
2. Liegen da weit höhere Kräfte in andere Richtungen als die Schwerkraft an, somit fällt die Lenkspindel nicht einfach nach unten, sondern wird durch die auftretenden Momente und resultierende Kräfte ganz woanders hin gedrückt.
3. Gehört zum Schneckenritzel m.W.n. auch noch der Freilauf, welcher wiederum auch falsche Krafteinleitung reagieren kann.
Gibt es von Seiten BMW/ZF eine Freigabe, die das verändern der Lenksäule (anderes Lager, Sitz nacharbeiten) erlaubt?
Ganz sicher nicht, auch wenn es eine Verbesserung darstellt.
Somit könnte schon mal die Betriebserlaubnis erloschen sein.
Gibt es bspw. Gutachten zum Lager und seiner Befestigung?
Mit Sicherheit gibt es keine Freigabe seitens ZF, warum auch? ZF hat keinerlei Motivation den Aufwand und das Risiko einzugehen um dies freizugeben, ganz im Gegenteil. Außerdem stellt sich die Frage, wen eine solche Freigabe überhaupt interessieren würde, denn:
Was die Betriebserlaubnis angeht, soll sich mal ein Prüfer äußern aber in der Regel ist für den Austausch eines Teiles gegen ein baulich prinzipiell identisches Teil, kein Gutachten nötig.
Oder hast du schon mal ein Gutachten für einen Zubehör Radlagersatz gesehen? Und da ist auch nicht zwingend das gleiche Lager wie original drin verbaut.
Und Meyle Querlenker sind schließlich auch nicht eintragungspflichtig oder?
Nichts im Leben ist ohne Risiko aber das Risiko einer erloschenen Betriebserlaubnis, sollte deutlich unter dem einer klebenden oder unsachgemäß verstellten Lenkung liegen.