Angeblich geblitzt in Holland Niederlande

Was so alles passieren kann…

Vor vielen Jahren bekam ich ein Schreiben wegen angeblicher Geschwindigkeitsüberschreitung meinerseits von einer deutschen Behörde.

Ich sei mit meinem PKW, BMW, Modell xy, weiß ich nicht mehr, x kmh zu schnell gewesen. Details hab ich über die Jahre vergessen.

BMW fuhr ich zu dieser Zeit. Jedoch war es ein von mir liebevoll restauriertes Motorrad BMW R 50 im Gespann, mit wenn, ich mich recht erinnere satten 26 PS. Die mir unterstellte Geschwindigkeit war damit utopisch. Auch war ich nachweislich am Arbeitsplatz und verliehen hab ich das Teil nie. Ebenso gab es kein Foto.

Das Kennzeichen war jedoch meins… Ich habe vermutet, das es sich um einen Zahlendreher oder eine Fälschung handeln könnte.

Das alles hab ich in einem leicht humoristischen Brief der Behörde mitgeteilt. Daraufhin bekam ich ein Schreiben, das somit alles für mich beendet wäre und sie sich für meine Unannehmlichkeiten entschuldigen.

Das war noch vor dem Internetzeitalter

Will nur damit sagen, das es schon immer passierte und heute sicherlich nicht anders ist.

Eines jedenfalls hätte ich in der Situation nicht gemacht: BEZAHLT!!

Es kann einfach nicht sein, für etwas grade zu stehen ,was man nachweislich nicht verbrochen hat.

Deshalb versteh ich Rolli sehr gut und wünsche ihm, trotz des Ärgers, viel Erfolg dabei

Lui
 
Dann hast auch du beim Lesen meiner Posts etwas in den definitiv falschen Hals bekommen.
Zitiere doch bitte die Stelle in der ich dem TE eine Lüge unterstelle ...

... aber aus eigener Erfahrung bin ich mir sicher,dass der Holländern kein Fehler unterlaufen ist und das mit dem doppelten Nummernschild ist auch blabla. Wenn du nicht gefahren bist war ein anderer mit deinem Auto unterwegs. ...

In der Tat lässt sich darin die Unterstellung einer Lüge erkennen. Da hilft auch die Vermutung nichts, dass ein anderer mit dem Auto unterwegs gewesen sein könnte, denn der Fredersteller hat diese Möglichkeit ausgeschlossen - mithin er, wenn aus deiner Sicht den "Holländern kein Fehler unterlaufen ist", die Unwahrheit sagen muss.
 
Du wirst es nicht glauben,ist in Deutschland,bezogen auf den ruhenden Verkehr,genau so....
Du wirst es auch nicht glauben. In Deutschland passieren auch so einige Dinge die vorsichtig gesagt nicht korrekt sind. Ich wurde vor Jahren mal in einer 30er Zone geblitzt, die von 8:00-19:00 limitiert war. Ich fuhr nach 19:00 durch und war demnach mit meinen 50km/h nicht zu schnell. Ich hielt an und stellte den "Blitzer" zur Rede. Er entschuldigte sich, es wäre wohl ein Versehen gewesen. Auf die Frage, warum er nach 19:00 noch weiter auf Limit 30km/h blitzte, kam keine Antwort. Mir war die Antwort klar. Die vielen Ortsunkundigen zahlen weil sie sich später sicher nicht mehr an das Zeitlimit erinnern.

Bei mir ging das Theater jedoch noch weiter. Ich erhielt Monate später tatsächlich eine Zahlungsaufforderung. Als ich dagegen Einspruch erhob behauptete der "Blitzer" doch tatsächlich, die Zeit an seiner Anlage wäre falsch eingestellt gewesen. Ich sei vor 19:00 dort durchgefahren. Erst ein böses Schreiben meinerseits an den Bürgermeister mit der Androhung rechtlicher Schritte gegen seinen Beamten hatte der Spuk ein Ende. Inzwischen fanden sich weitere Zeugen für die Masche der Kommune Geld zu "erblitzen".

So viel zum Thema, es kann ja nicht sein, weil....
 
Solche Dinge sind schon sehr grenzwertig. Ich stelle mir die Frage, ob ich in der Situation nur bei der Androhung geblieben wäre.

Und wenn ein Foto von meinem Wagen gemacht wird - gut. Wenn dann aber ein Foto mit einem roten Porsche ein gelber Mazda sein soll, hört für mich der Spass auf. Für Anwälte beginnt er dann vielleicht erst.

Ich selbst ärgere mich, wenn ich geblitzt werde (kommt zum Glück extrem selten vor), am ehesten über mich selbst. Seltsam ist jedoch, dass die Übertretung immer genau der gleiche km-Wert war, der gerade so eine Übertretung ergab....
 
Du wirst es auch nicht glauben. In Deutschland passieren auch so einige Dinge die vorsichtig gesagt nicht korrekt sind. Ich wurde vor Jahren mal in einer 30er Zone geblitzt, die von 8:00-19:00 limitiert war. Ich fuhr nach 19:00 durch und war demnach mit meinen 50km/h nicht zu schnell. Ich hielt an und stellte den "Blitzer" zur Rede. Er entschuldigte sich, es wäre wohl ein Versehen gewesen. Auf die Frage, warum er nach 19:00 noch weiter auf Limit 30km/h blitzte, kam keine Antwort. Mir war die Antwort klar. Die vielen Ortsunkundigen zahlen weil sie sich später sicher nicht mehr an das Zeitlimit erinnern.

Bei mir ging das Theater jedoch noch weiter. Ich erhielt Monate später tatsächlich eine Zahlungsaufforderung. Als ich dagegen Einspruch erhob behauptete der "Blitzer" doch tatsächlich, die Zeit an seiner Anlage wäre falsch eingestellt gewesen. Ich sei vor 19:00 dort durchgefahren. Erst ein böses Schreiben meinerseits an den Bürgermeister mit der Androhung rechtlicher Schritte gegen seinen Beamten hatte der Spuk ein Ende. Inzwischen fanden sich weitere Zeugen für die Masche der Kommune Geld zu "erblitzen".

So viel zum Thema, es kann ja nicht sein, weil....
Frag mich jetzt ehrlich wo der Wiederspruch zu meinen Aussagen besteht.
 
Viel interessanter, als diese - sorry - kleinkarierte Diskussion ist für mich aber:

Wen hat es denn heute schon "erwischt"?????? :X:s:b:b
 
Viel interessanter, als diese - sorry - kleinkarierte Diskussion ist für mich aber:

Wen hat es denn heute schon "erwischt"?????? :X:s:b:b


Da ich zur Zeit mit AU zuhause sitze und gerade fast genau vor unserer Haustüre öfters der Blitz einschlägt, kann ich Dir schon mal eine Antwort geben:
Was ich bis jetzt mitbekommen habe, ausschließlich die armen gestressten Muttis in ihren SUV´s, die ihre Kids zur nahe gelegenen KITA bringen!
Zum Geschwindigkeitsverstoss dazu dann noch Handy, fehlende Kindersitze und falsch rum (wegen der Bequemlichkeit) in die Einbahnstraße...

Anscheinend doch sinnvoll die ganze Aktion, ich bin ja lernfähig!
 
Liebe Diskussionsteilnehmer,
leider habt ihr gegen Forenregeln und/oder sonstige Vorschriften verstoßen. Das wird hiermit pro Person mit einer Geldbuße in Höhe von 25,00 Euro geahndet. Der Betrag ist binnen Wochenfrist auf das sogleich per PN mitgeteilte Konto zu zahlen. Verwechslung und Irrtum sind ausgeschlossen.
Das mag nun vielleicht etwas hanebüchen klingen; ihr solltet aber tatsächlich bezahlen, denn eure Schuld gilt als bewiesen und der Gegenbeweis per Zeuge kann leider nicht anerkannt werden. :) :-)


Wie? Keine Abmahnungen (mit entsprechenden Forderungen) und Unterlassungserklärungen?
Damit könnte doch so ein richtiger Forums-Anwalt richtig abkassieren!?
 
Liebe Diskussionsteilnehmer,
leider habt ihr gegen Forenregeln und/oder sonstige Vorschriften verstoßen. Das wird hiermit pro Person mit einer Geldbuße in Höhe von 25,00 Euro geahndet. Der Betrag ist binnen Wochenfrist auf das sogleich per PN mitgeteilte Konto zu zahlen. Verwechslung und Irrtum sind ausgeschlossen.
Das mag nun vielleicht etwas hanebüchen klingen; ihr solltet aber tatsächlich bezahlen, denn eure Schuld gilt als bewiesen und der Gegenbeweis per Zeuge kann leider nicht anerkannt werden. :) :-)

Für solche Fälle sollte es doch wenigstens möglich sein, gegen Vorauszahlung einer unabhängig vom Ausgang des Verfahrens verwirkten Gebühr von 100€, eine erneute Befassung mit dem Fall zu beantragen. Natürlich ohne Anerkennung von Irgendwas, nur zum Wohle des Forenfriedens.:rolleyes:
 
@rolli

Mal eine ganz andere Frage: Was für ein Kennzeichen hat denn Dein Auto? Es ist ja durchaus möglich, dass Dein Kennzeichen bzw. Deine Buchstaben- und Zahlenkombination ebenso in den Niederlanden aktiv sein könnte. Ich meine sowas hier, siehe unten. Die Kennzeichen gibt es in Mönchengladbach, Bonn und Salzgitter sicherlich auch. Könnte das auf Deinen Wagen auch zutreffen? Zur Verwechslung reicht ein unscharfes Foto ja schon aus.

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Frag mich jetzt ehrlich wo der Wiederspruch zu meinen Aussagen besteht.
Der Widerspruch besteht nur insofern, dass du für das Motto "Zahlen, egal ob rechtens" wirbst und auch sonst der Meinung zu sein scheinst, jeder Amtsbescheid sei rechtens. Ich habe nur ein Gegenbeispiel angeführt.
 
Der Widerspruch besteht nur insofern, dass du für das Motto "Zahlen, egal ob rechtens" wirbst und auch sonst der Meinung zu sein scheinst, jeder Amtsbescheid sei rechtens. Ich habe nur ein Gegenbeispiel angeführt.
Ich werbe nicht für das Motto "Zahlen,egal ob rechtens" sondern habe mir lediglich wohlmeinende Gedanken um die Gesundheit des TE gemacht("Ich weis jetzt muss ich mich erst mal wieder beruhigen, aber ich kann mich über so einen Unsinn tierisch aufregen.")und einen Tip abgegeben wie man Zeit und Nerven sparen kann,dass es ihm hauptsächlich um das Prinzip geht und er auch für 1 Cent einen Aufstand machen würde war mir zu dem Zeitpunkt noch nicht klar.
Ich persönlich halte nichts von Prinzipienreiterei und würde keine Sache anleiern wo klar abzusehen ist,dass Aufwand und Ertrag in krassem Wiederspruch stehen. Schon gar nicht würde ich mich über 36€ "tierisch aufregen",was sollte ich denn machen wenn es mal wirklich heftig wird? Aber jeder so wie er meint.;)
 
Seit Wochen wird über das Thema diskutiert, sorry, aber wer so blöd ist und sich heute erwischen lässt gehört der Führrschein entzogen, das ist dann schon mehr als vorsätzlich, bzw. dämlich. Beide Sorten der Kraftfahrer haben im Strassenverkehr nichts verloren.

Auch heute sind Menschen auf den Straßen eilig zu womöglich wichtigen Terminen unterwegs, mithin es durchaus - wie von dir antizipiert: vorsätzlich - Sinn machen kann, maßvoll zu schnell zu fahren und dann eben die Strafen zu bezahlen. Wer immerhin in der Lage ist, eine solche einfache Kosten-Nutzen-Rechnung durchzuführen, dem könnte man in Bezug auf dessen Fahrerlaubnis ruhig etwas gnädig gestimmt sein. :) :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
... Was ich bis jetzt mitbekommen habe, ausschließlich die armen gestressten Muttis in ihren SUV´s, die ihre Kids zur nahe gelegenen KITA bringen! ...

Das kann man eigentlich kaum ahnden, denn wie sollen die armen Damen in diesen großen Autos auch jeweils das Bremspedal finden? :) :-)
 
Bei mir ging das Theater jedoch noch weiter. Ich erhielt Monate später tatsächlich eine Zahlungsaufforderung. Als ich dagegen Einspruch erhob behauptete der "Blitzer" doch tatsächlich, die Zeit an seiner Anlage wäre falsch eingestellt gewesen. Ich sei vor 19:00 dort durchgefahren. Erst ein böses Schreiben meinerseits an den Bürgermeister mit der Androhung rechtlicher Schritte gegen seinen Beamten hatte der Spuk ein Ende. Inzwischen fanden sich weitere Zeugen für die Masche der Kommune Geld zu "erblitzen".

So viel zum Thema, es kann ja nicht sein, weil....

Darauf hätte ich noch nicht mal mehr mit einer Postkarte und lachendem Smiley reagiert :d
 
... Bei 75€ Strafe für zu schnelles Fahren, entspricht ca 0,05% vom Monatsdurchschnittsnettolohn in D, würde es bei einem großverdiener mit 5k€ Netto/Monat das zu schnell Fahren dann 250€ kosten. Damit kann er sein Kosten/Nutzen nochmal aufstellen :thumbsup:
Schon ziemlich beschissen wenn die Rechtsstaatlichkeit eine frage des Geldes ist....gel...

Man sollte es kaum glauben: Auch dann lässt sich aus unternehmerischer Sicht ohne Weiteres eine Kosten-Nutzen-Rechnung aufstellen. :w

Übrigens hat all das nichts mit der Frage einer "Rechtsstaatlichkeit" zu tun, denn die etwaig begangene Tat wird ja im Einklang mit geltendem Recht sanktioniert. Hier geht es lediglich um den Verschuldensgrad der Tat. :) :-)
 
:D

Man sollte es hierzulande wie in Schweden machen, Ordnungswidrigkeiten/Straftaten an das Gehalt koppeln.
Schon ziemlich beschissen wenn die Rechtsstaatlichkeit eine frage des Geldes ist....gel...

Dies´ würde ich uneingeschränkt unterstützen!
Ich dachte immer, Straftaten würden von Gerichten schon mit Tagessätzen geahndet!?
 
naja, ist eine Auslegungssache, Juristisch hast du wohl recht Brumm, aber Praktisch.... Siehe U.Hoeneß, wer das Geld hat kann sich "freikaufen". Strassenverkehr, wer das Geld hat "muß sich nicht" an die Verkehrsregeln halten, er kann es sich ja leisten. Für Ihn sind z.b. 75€ keine Sanktion. Deshalb meine ich " keine Rechtstastlichkeit", eher Zustände wie in einer Bananenrepublik.
...

Ich verstehe, was du meinst. Nur unterliegst du einem Denkfehler. ;) Was du hier beschreibst, ist nicht die Möglichkeit eines "Freikaufens", sondern betrifft die Schwere einer Sanktion. Du stellst zutreffend fest, dass ein Bußgeld der Höhe X einen wohlhabenden Menschen weniger schlimm trifft, als einen weniger wohlhabenden Menschen. So ist es aber immer und überall in jedem Deliktsrecht unseres Planeten. Jede (gleiche) Strafe trifft unterschiedliche Personen unterschiedlich schwer. Beispielsweise wäre - da sei mir ein plakatives Beispiel erlaubt - eine 5-monatige Haftstrafe für dich und mich eine Katastrophe, während sie für den in seiner osteuropäischen Heimat gesuchten und hier nach seiner Flucht obdachlosen Schwerverbrecher eher eine angenehme Gelegenheit wäre, bei gepflegten Mahlzeiten und einem warmen Dach über dem Kopf interessante Kontakte zu knüpfen. :whistle:

Dein anderes Beispiel ist passender, soweit es nämlich um Personen geht, die sich mit finanziellen Zuwendungen, beispielsweise mit großzügigen Steuernachzahlungen, vor weitergehenden Sanktionen retten. Das ist aber eben etwas völlig anderes, als die mehr oder minder gezielte Inkaufnahme einer Begehung eines Straßenverkehrsdeliktes, weil man sich das Bußgeld gut "leisten" kann.

In der Tat ist es so, dass bei Strafdelikten im Rahmen der Strafmaßfestsetzung die persönlichen Umstände des Täters zu einem gewissen Grade berücksichtigt werden. Das kann freilich immer nur in Ansätzen gelingen. Bei Bußgeldern im Straßenverkehrsrecht bleiben hierzulande die persönlichen Umstände dagegen außer Betracht. Ob man das gut oder schlecht findet, steht auf einem anderen Blatt. Andere Staaten machen es, wie schon gesagt, anders. ;)
 
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