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Gilt aber erst ab 2027.
Gilt aber erst ab 2027.
Betreffend der DB Grenzwerte bei neuen Fahrzeugen, siehe Anhang 3.Wie kommst du darauf Christian?
4.2.5.3.2.1. Solldrehzahl
— 75 % der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl ≤ 5 000 min–1
— 3 750 min–1 bei einer Nenndrehzahl über 5 000 min–1 und unter 7 500 min–1 Lässt sich die erforderliche Drehzahl nicht erreichen, so gilt als Solldrehzahl für die Messung des Standgeräuschs die höchste mögliche Motordrehzahl, vermindert um 5 %.
— 50 % der Drehzahl S bei einer Nenndrehzahl ≥ 7 500 min–1
4.2.5.3.2.2. Prüfverfahren
Die Motordrehzahl ist allmählich von der Leerlaufdrehzahl bis zum Sollwert zu steigern und mit einer Toleranz von ± 3 % auf dem Sollwert zu halten. Dann ist die Drosseleinrichtung schlagartig in Leerlaufstellung zu bringen und die Motordrehzahl auf Leerlaufdrehzahl zurückfallen zu lassen. Der Geräuschpegel ist während eines Betriebszeitraums zu messen, der ein Halten auf Solldrehzahl während 1 Sekunde und die gesamte Dauer des Drehzahlabfalls umfasst. Der höchste Anzeigewert des Messgerätes während dieses Betriebszeitraums, mathematisch gerundet auf die erste Dezimalstelle, gilt als Prüfergebnis.
4.2.5.3.2.3. Validierung der Prüfung
Die Messung ist gültig, wenn die Motordrehzahl während mindestens 1 Sekunde um nicht mehr als ± 3 % vom Sollwert abweicht.
4.2.6. Ergebnisse
An jedem Messpunkt sind mindestens drei Messungen vorzunehmen. Der bei jeder der drei Messungen abgelesene höchste A-bewertete Schalldruckpegel ist festzuhalten. Zur Ermittlung des Ergebnisses für den jeweiligen Messpunkt werden die ersten drei aufeinanderfolgenden gültigen Messwerte (unter Berücksichtigung der die Beschaffenheit des Prüfgeländes betreffenden Bestimmungen von Abschnitt 3.1) herangezogen, die sich nach Streichung der ungültigen Werte ergeben und die in einem Bereich von nicht mehr als 2 dB(A) streuen. Als Endergebnis gilt der höchste Geräuschpegel aller Messungen an allen Messpunkten.
Fahrzeugklasse | Beschreibung der Fahrzeugklasse | Grenzwerte in dB(A) [Dezibel(A)] | ||
Phase 1 anwendbar für neue Fahrzeugtypen ab dem 1. Juli 2016 | Phase 2 anwendbar für neue Fahrzeugtypen ab dem 1. Juli 2020 und für erstmalige Zulassung ab dem 1. Juli 2022 | Phase 3 anwendbar für neue Fahrzeugtypen ab dem 1. Juli 2024 und für erstmalige Zulassung ab dem 1. Juli 2026 | ||
M | Fahrzeuge zur Personenbeförderung | |||
M1 | Leistungs-Masse-Verhältnis ≤ 120 kW/1 000 kg | 72 (1) | 70 (1) | 68 (1) |
M1 | 120 kW/1 000 kg < Leistungs-Masse-Verhältnis ≤ 160 kW/1 000 kg | 73 | 71 | 69 |
M1 | 160 kW/1 000 kg < Leistungs-Masse-Verhältnis | 75 | 73 | 71 |
M1 | Leistungs-Masse-Verhältnis > 200 kW/1 000 kg Anzahl Sitzplätze ≤ 4 R-Punkt Fahrersitz ≤ 450 mm über dem Boden | 75 | 74 | 72 |
M2 | Masse ≤ 2 500 kg | 72 | 70 | 69 |
M2 | 2 500 kg < Masse ≤ 3 500 kg | 74 | 72 | 71 |
M2 | 3 500 kg < Masse ≤ 5 000 kg Motornennleistung ≤ 135 kW | 75 | 73 | 72 |
M2 | 3 500 kg < Masse ≤ 5 000 kg Motornennleistung > 135 kW | 75 | 74 | 72 |
M3 | Motornennleistung ≤ 150 kW | 76 | 74 | 73 (2) |
M3 | 150 kW < Motornennleistung ≤ 250 kW | 78 | 77 | 76 (2) |
M3 | Motornennleistung > 250 kW | 80 | 78 | 77 (2) |
N | Fahrzeuge zur Güterbeförderung | |||
N1 | Masse ≤ 2 500 kg | 72 | 71 | 69 |
N1 | 2 500 kg < Masse ≤ 3 500 kg | 74 | 73 | 71 |
N2 | Motornennleistung ≤ 135 kW | 77 | 75 (2) | 74 (2) |
N2 | Motornennleistung > 135 kW | 78 | 76 (2) | 75 (2) |
N3 | Motornennleistung ≤ 150 kW | 79 | 77 | 76 (2) |
N3 | 150 kW < Motornennleistung ≤ 250 kW | 81 | 79 | 77 (2) |
N3 | Motornennleistung > 250 kW | 82 | 81 | 79 (2) |
Für Fahrzeuge, die der einschlägigen Definition für Geländefahrzeuge in Anhang II Teil A Nummer 4 der Richtlinie 2007/46/EG entsprechen, werden die Grenzwerte um 1 dB (2 dB(A) für Fahrzeuge der Klassen N3 und M3) erhöht. Für Fahrzeuge der Klasse M1 gelten die höheren Grenzwerte für Geländefahrzeuge nur, wenn die technisch zulässige Gesamtmasse in beladenem Zustand mehr als 2 Tonnen beträgt. Für rollstuhlgerechte Fahrzeuge und beschussgeschützte Fahrzeuge gemäß der Definition in Anhang II der Richtlinie 2007/46/EG werden die Grenzwerte um 2 dB(A) erhöht. |
Lustig auch der Passus mit der Automarke...
Würden nicht speziell Fahrer dieser Marke ihre Mülleimer nicht mit derart asozial lauten Abgasanlagen verunstalten träfe wohl nicht so häufig BMW Fahrer...
Ich kenne wenige Sportautos, welche ein eingetragenes Standgeräusch von 95 Dezibel aufweisen...
Naja, meistens sind es ja die "Jogurtbecher" die fehlende Leistung mit Gekreische kompensierenLetzten ein Schweizer mit nem e moped gesehen und gehört... Sorry. Wenns nicht richtig knattert dann lass ich es auch sein... wie beim Boxen die blauen augen gehört zu Motorrad fahren auch ne gewisse akustik... auch wenn hier gewiss einige übertreiben
......
Ein Detail am Rande: Würde man dieses Modell mit dem Grenzwert von 95dB (eingetragenes Standgeräusch) für die Bundesrepublik übernehmen, dann dürfte ich mit Camaro und Corvette gerade so noch fahren. Gut gemacht, GM.![]()
Es ging mir eigentlich darum, dass bei beiden GM-Fahrzeug exakt 95dB eingetragen sind. Leiser können viele, das ist keine Kunst..... die serienmäßigen G29 auch...
Eben nicht. Sie hat 659 PS. Der hat also ganz böse getunt.Diese Art von "Journalismus" ist echt ein Grauß. Wieviel PS hatte die Corvette nochmal? SECHSHUNDERTSECHZIG!
Klappt doch: Mit 660 PS ist man so blitzschnell durch Stuttgart durch, dass die Stadt in Nullkommanix wieder sicher ist.Die wollten doch nur dass Stuttgart endlich wieder sicher ist....