Crash mit geliehenem Jaguar in Stuttgart

Möglich, Industriegebiete sind unterschiedlich, teilweise auch Mischgebiete...

Auf diese Möglichkeit des gegenseitigen Kräftemessens möchte ich auch nicht tiefer eingehen.
 
Erstinstanzlich ist jetzt in einem weiteren Fall lebenslange Haft wegen Mordes verhängt worden.


 
Zuletzt bearbeitet:
Gerechtes Urteil, hoffentlich wirkt es ein wenig abschreckend auf andere potentielle Raser !
 
Erstinstanzlich ist jetzt in einem weiteren Fall lebenslange Haft wegen Mordes verhängt worden.



Mit 22 rein mit 37 raus danach Bewährung.
Bewährung heißt für mich "nichts anstellen " (salopp gesagt). Nichts anstellen bedeutet eigentlich nichts anderes als wie viele hier, ganz normal leben, und natürlich mit dem Bewährungshelfer in Kontakt sein.

Insofern man keinen unstillbaren Drang hat, (z.bsp Pädophilie) stelle ich mir das *ironie* unheimlich schwierig vor *Ironie off* die Bewährungsdauer durchzustehen.

Aber wahrscheinlich stelle ich mir das zu einfach vor.

Ich bin mit 18 170 gefahren und fahre es jetzt auch,
Früher manchmal nicht erlaubt, heute dort wo erlaubt,

Aber nie innerorts.

Auch bei dem Herrn aus Stuttgart leuchtet mir das Null ein , 4 Jahre zack Leben geht weiter.

@FrankWS Ich erinnere mich das du mich gerügt hast für meine Ansicht.

Ich würde gerne dabei sein bei dem Stuttgarter Herr in 4 Jahren wie er drauf ist und wie er darüber denkt.

Leider ist das nicht möglich.
 
Das hat sich nicht geändert, wer glaubt der Fahrer aus Stuttgart ist nach 4 Jahren der gleiche Mensch wie vor dem Unfall, und fährt wieder mit 160 durch Stuttgart, mit dem kann man hier noch seitenweise diskutieren.
Obwohl das auch auf den eigenen Charakter zurückzuführen ist.
Wenn ich mir vorstelle, mir wär ähnliches passiert, ich wüsste nicht wie ich damit leben könnte.
Andere schütteln sich kurz und weiter gehts.
 
Mir sind die menschlichen Schicksale der Berliner, des Stuttgarter und des Rasers aus Moers egal (es ist mir Wurst, ob da nun rumgeheult wird, man ein mentale Hängerchen hat usw)

Die Herren standen vor der Wahl etwas zu tun oder es zu lassen und haben sich dafür entschieden, mit Menschenleben zu spielen, nur um die eigene Eitelkeit zu bedienen.
 
Man sollte vielleicht auch den Sachverhalt nicht unberücksichtigt lassen: Der zweite Fahrer hat zwar an dem Autorennen teilgenommen, war an dem Unfall aber nicht direkt beteiligt. Insofern ist eine Freiheitsstrafe von knapp 4 Jahren sogar eher ziemlich heftig.

Der eigentliche Unfallverursacher hat mit „lebenslang“ die nahezu denkbar höchste Strafe erhalten. Wem das nicht ausreicht, der müsste vielleicht die eigene Einstellung zu unserem Rechtssystem mal überprüfen.
 
Wenn man auch das Alter der Leute betrachtet (Berlin 24 und 26, Moers 22 und Stuttgart 21 Jahre), kann eine Verurteilung nach Erwachsenen Strafrecht (Grenze 21 Jahre?) schon etliche Jahre in der Strafezumessung mehr ausmachen.

Irgendwie habe ich den Eindruck, dass das Jugendstrafrecht überarbeitet werden sollte.
 
Deutschland ist schon ein merkwürdiges Land.....
Wählen darf man in manche Bundesländer schon mit 16, darf man also schon Verantwortung tragen
aber für seine Taten ist man erst mit über 21 verantwortlich &: :j
 
@egros
Das stimmt so schlichtweg nicht.

Die strafrechtliche "Verantwortung" beginnt mit 14. Der hiesige Gesetzgeber hat lediglich entschieden, dass für Minderjährige nicht die Strafe im Vordergrund stehen sollte, sondern der Erziehungseffekt. Zugleich hat man die Möglichkeit, diesen Ansatz auch bei Tätern bis 21 anzuwenden, wenn ersichtlich ist, dass diese gerade noch keine vollständig entwickelte (erwachsene) Persönlichkeit haben. Das heißt aber nicht, dass ein Volljähriger nicht auch nach "Erwachsenenstrafrecht" verurteilt werden darf.

Zugleich darf man nicht vergessen, dass hierzulande auch eine Resozialisierung angestrebt wird und keine alleine Abstrafung einer Tat. Das ist ebenfalls eine Grundsatzentscheidung.

Wer sich eher über etwas hinsichtlich der Strafvollstreckung "aufregen" möchte, der kann das im Hinblick der Strafaussetzung "zur Bewährung" machen. Denn während es nahezu gelebte Praxis ist, dies bei Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren mit auszusprechen, hat der Gesetzgeber eigentlich anderweitige Regelungen getroffen. Nur muss man schlichtweg auch den Tatsachen ins Auge sehen, dass eine Strafvollstreckung mangels erforderlicher Kapazitäten ohnehin kaum durchführbar wäre.
 
OK, so mag es im Gesetzbuch stehen, aber der Bürger hat oftmals kein Verständnis für manche Entscheidungen der Richter. Sorry vielleicht bin ich nicht ganz objektiv oder denke zu konservativ, aber ich und ich bin dabei nicht alleine empfinde es halt so.
 
Zugleich darf man nicht vergessen, dass hierzulande auch eine Resozialisierung angestrebt wird


Ich verstehe das inhaltlich was du sagst, aber nach nem ganzen Tag mit krass überhöhter Geschwindigkeit innerorts herumzu"posen", 2 junge Leute "platt zu machen ",

Um dann aufgrund von (weil Mama noch die Schlüpfer wäscht und die Vesper Brote schmiert und man selbst einen etwaigen Suizid ankündigt*)

Nach 4 Jahren mit 26 wieder auf der Bildfläche erscheint.

Wie ich schon mal sagte, 15 Jahre verheiratet 3 Kinder später, wie geht er denn dann (mit der damaligen Sache um)

Resozialisiert bedeutet nach meinem Denken das er es bereut (ernsthaft) , er einen normalen Fahrstil an den Tag legt und sich im Strassenverkehr nicht provozieren lässt.

Denkt er mit seinen 41 dann selbstständig immer noch an die Opfer und Hinterbliebenen oder verdrängt er das?

Wiederkommen tun sie nicht.
 
OK, so mag es im Gesetzbuch stehen, aber der Bürger hat oftmals kein Verständnis für manche Entscheidungen der Richter. Sorry vielleicht bin ich nicht ganz objektiv oder denke zu konservativ, aber ich und ich bin dabei nicht alleine empfinde es halt so.

Und genau deswegen entscheiden Leute, die sich nach einer umfassenden Ausbildung und nicht selten auf Grundlage entsprechender Gutachten und gerade nicht das "gemeine" Volk. Klingt vielleicht böse, aber das dient schlichtweg unserem Rechtsstaat, der objektiv und unter Abwägung aller Umstände (nicht nur das, was medial präsentiert wird) entscheidet.

Ich verstehe das inhaltlich was du sagst, aber nach nem ganzen Tag mit krass überhöhter Geschwindigkeit innerorts herumzu"posen", 2 junge Leute "platt zu machen ",

Um dann aufgrund von (weil Mama noch die Schlüpfer wäscht und die Vesper Brote schmiert und man selbst einen etwaigen Suizid ankündigt*)

Nach 4 Jahren mit 26 wieder auf der Bildfläche erscheint.

Wie ich schon mal sagte, 15 Jahre verheiratet 3 Kinder später, wie geht er denn dann (mit der damaligen Sache um)

Resozialisiert bedeutet nach meinem Denken das er es bereut (ernsthaft) , er einen normalen Fahrstil an den Tag legt und sich im Strassenverkehr nicht provozieren lässt.

Denkt er mit seinen 41 dann selbstständig immer noch an die Opfer und Hinterbliebenen oder verdrängt er das?

Wiederkommen tun sie nicht.

Hier gilt im Wesentlichen dasselbe wie soeben vorgenannt.

Das ist leider eine sehr plakative Betrachtung anhand beschränkter Kenntnisse. Denn die volle Kenntnis erlangen in aller Regel nur diejenigen, die am Verfahren beteiligt sind. Und das erfasst die Presse ausdrücklich nicht! Insoweit kann auch den Presseerzeugnissen schlichtweg nicht der volle Sachstand entnommen werden.

Wenn also ein Gericht zu der Entscheidung kommt, dass in einem Fall noch keine gefestigte Persönlichkeit gegeben und mithin eine "Erziehungsmaßnahme" und keine bloße Strafe geboten scheint, dann hat auch der Verurteilte das Recht darauf, nach Strafverbüßung resozialisiert am weiteren Leben teilzuhaben.

Und wenn er sich dann fortan sozial- und insbesondere rechtskonform verhält, dann hat die Erziehungs-/Strafmaßnahme ihren Zweck erfüllt. Denn wenn es ums bloße Abstrafen ginge, dann könnte man auch das "Auge um Auge, Zahn um Zahn"-Prinzip einführen. Ob man das in Gänze denn überhaupt möchte, ist eine Grundsatzentscheidung einer jeden Gesellschaft. Und unser Rechts- und Sozialstaat hat sich - zum Glück(!) - dagegen entschieden.
 
Mit dem Urteil hätte ich nicht gerechnet.
Anhand des Stuttgarter Falls hatten wir ja eingehend diskutiert, dass für eine Verurteilung wegen Mordes ein mindestens bedingter Tötungsvorsatz erforderlich ist (der Tod wird billigend in Kauf genommen, der Täter hat die innere Einstellung "der/die kann sterben - und wenn schon" und nicht "es wird schon gutgehen".

In diesem Punkt unterscheidet sich der Moerser Fall nun deutlich vom Stuttgarter. Denn in Moers hat der Täter sich sofort vom Unfallort entfernt und auch danach nicht etwa Hilfe für das Opfer besorgt. Da ihm die Lebensgefahr für die Fahrerin des durch den Aufprall mit mindestens 105 km/h um einen Meter verkürzten Wagens bewusst sein musste, hat er mit dem Verlassen des Ortes, ohne Hilfe zu leisten oder zu organisieren, ihren Tod eindeutig billigend in Kauf genommen.

Ich neige in diesen "Raserfällen" tendenziell nicht zu Mordurteilen (und hatte ein solches in Stuttgart auch weder befürwortet noch prognostiziert), finde es hier aber aufgrund der bekannten Umstände klar gerechtfertigt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Übrigens "verfolge" ich den Stuttgarter Fall natürlich weiter; hier hat der BGH über die Revisionen beider Elternpaare und der Verteidigung noch nicht entschieden. Dies wird bis spätestens zum Sommer erwartet.
 
Zuletzt bearbeitet:
Und wenn er sich dann fortan sozial- und insbesondere rechtskonform verhält,

Also wie jeder von uns.


noch keine gefestigte Persönlichkeit gegeben

Welches Gericht und oder andere Institution legt denn fest, ab wann oder wie man gefestigt ist?



Recht darauf, nach Strafverbüßung resozialisiert am weiteren Leben teilzuhaben.

Den Satz merke ich mir der gefällt mir.

Danke max für deine ausführliche Antwort.
Soviel immer wiederkehrende Mühe ist wirklich lobenswert.
 
Und genau deswegen entscheiden Leute, die sich nach einer umfassenden Ausbildung und nicht selten auf Grundlage entsprechender Gutachten und gerade nicht das "gemeine" Volk. Klingt vielleicht böse, aber das dient schlichtweg unserem Rechtsstaat, der objektiv und unter Abwägung aller Umstände (nicht nur das, was medial präsentiert wird) entscheidet.



Hier gilt im Wesentlichen dasselbe wie soeben vorgenannt.

Das ist leider eine sehr plakative Betrachtung anhand beschränkter Kenntnisse. Denn die volle Kenntnis erlangen in aller Regel nur diejenigen, die am Verfahren beteiligt sind. Und das erfasst die Presse ausdrücklich nicht! Insoweit kann auch den Presseerzeugnissen schlichtweg nicht der volle Sachstand entnommen werden.

Wenn also ein Gericht zu der Entscheidung kommt, dass in einem Fall noch keine gefestigte Persönlichkeit gegeben und mithin eine "Erziehungsmaßnahme" und keine bloße Strafe geboten scheint, dann hat auch der Verurteilte das Recht darauf, nach Strafverbüßung resozialisiert am weiteren Leben teilzuhaben.

Und wenn er sich dann fortan sozial- und insbesondere rechtskonform verhält, dann hat die Erziehungs-/Strafmaßnahme ihren Zweck erfüllt. Denn wenn es ums bloße Abstrafen ginge, dann könnte man auch das "Auge um Auge, Zahn um Zahn"-Prinzip einführen. Ob man das in Gänze denn überhaupt möchte, ist eine Grundsatzentscheidung einer jeden Gesellschaft. Und unser Rechts- und Sozialstaat hat sich - zum Glück(!) - dagegen entschieden.

Aus Sicht eines Volljuristen gesehen.
Nur ist die Mehrheit der Bevölkerung eben nicht juristisch ausgebildet oder aber "geübt".

In einem Falle von "21 Jähriger fährt Person X beim Straßenrennen zu Tode" habe ich insoweit kein Verständnis für eine Strafe unter Jugendstrafrecht, als dass dieser Mensch mit 18 volle Rechte genießt, jedoch nicht diesselben Pflichten.

Ist für mich in dieser Altersgruppe wie ein "baden und nicht nass werden" Hinterkopfgedanke.

Und ich bin nur gemeiner Plebs
 
@Goran32
Letztlich geht der Staat natürlich davon aus, dass sich seine Bürger rechts- und sozialkonform verhalten. Deswegen gibt es auch keine "gute Führung" bei "vorzeitiger Haftentlassung" (Strafaussetzung zur Bewährung), weil das nun einmal die Grunderwartung ist.

Das Gericht ist an gesetzliche Vorgaben und die eigene Überzeugung gebunden. Wenn es an eigener Sachkunde mangelt, dann zieht sich das Gericht Sachverständige hinzu. Diese müssen dann ein entsprechendes Gutachten erbringen, dass dem Stand der Wissenschaft gerecht wird und schlüssig ist. Das Gericht ist aber nicht zwingend daran gebunden, vielmehr bei Zweifeln angehalten, ein weiteres Gutachten einzuholen.

Dabei ist der Angeklagte auch nicht allein. Denn regelmäßig sind das Fälle, in denen von Gesetzes wegen eine Verteidigung geboten ist ("Pflichtverteidigung"). Und die Aufgabe des "Pflichtverteidigers" ist es, auch hier darauf zu achten, dass eine sachgerechte Entscheidung ergeht. Denn er ist ebenfalls ein Organ der Rechtspflege. Daneben ist auch die Staatsanwaltschaft zur Neutralität verpflichtet, also ebenso gehalten be- wie entlastende Umstände zu ermitteln. Geschädigten/"Betroffenen" steht dabei meist die Möglichkeit der Nebenklage offen, sodass auch diesbezügliche Interessen gewahrt werden.


Da ich die aktuellen Fälle nicht weiter verfolgt habe, kann ich nur - losgelöst davon - einen weiteren (strafbegründenden) Ansatz einbringen. Denn wer ein Unfall verursacht, kann allein deshalb zur Hilfe verpflichtet sein. Unterlässt er dies, kann sogar eine Tat durch Unterlassen denkbar sein (auch hinsichtlich Totschlag oder Mord).


Aus Sicht eines Volljuristen gesehen.
Nur ist die Mehrheit der Bevölkerung eben nicht juristisch ausgebildet oder aber "geübt".

In einem Falle von "21 Jähriger fährt Person X beim Straßenrennen zu Tode" habe ich insoweit kein Verständnis für eine Strafe unter Jugendstrafrecht, als dass dieser Mensch mit 18 volle Rechte genießt, jedoch nicht diesselben Pflichten.

Ist für mich in dieser Altersgruppe wie ein "baden und nicht nass werden" Hinterkopfgedanke.

Und ich bin nur gemeiner Plebs

Weil gerade die Mehrheit nicht juristisch ausgebildet ist, obliegt es gerade nicht dieser, darüber zu entscheiden. Denn auch jeder Angeklagte hat den Anspruch auf eine sachgerechte (und keine opportunistische) Entscheidung. Deswegen obliegt es nicht nur allein Volljuristen generell, sondern davon noch einmal speziell ausgewählten Teilen davon, zu richten.

Und noch einmal zur Verdeutlichung:
Es ist nicht von der Tat und deren Folgen auszugehen! Das Jugendstrafrecht hat die Person im Fokus. Und wenn bei der Umstände vorliegen, die gerade keine gefestigte Persönlichkeit gegeben erscheinen lassen, dann ist aufgrund unserer rechtsstaatlichen Grundsatzentscheidungen im speziellen Verfahren zu entscheiden.

Selbiges gilt ein Stück weit auch bei "Erwachsenen". Hier kann doch auch nicht gewollt sein, dass alle gleich bestraft werden - ungeachtet ihrer Person. Es gibt auch hier Menschen, die nicht durchweg "reif" sind, sondern vielmehr (geistige) Beeinträchtigungen haben. Und diese gilt es stets zu berücksichtigen. Und hierzu können sogar diejenigen fallen, die einen "über den Durst getrunken haben".

Insofern muss man sich auch von dem Gedanken lösen, dass man selbst "Plebs" sei und entgegen des "Willen des Volkes" entschieden wird. Nein! Das ist gerade nicht der Fall. Vielmehr haben wir alle uns dazu entschlossen, ein rechtsstaatliches System zu schaffen und zu unterhalten, welches in jederlei Hinsicht äußerst differenziert ist - gerade auch, um möglichst "gerecht" entscheiden zu können. Nur obliegt die Entscheidung halt denjenigen, die nicht nur entsprechend ausgebildet, sondern hierfür noch einmal gesondert ausgewählt wurden.
 
OK, so mag es im Gesetzbuch stehen, aber der Bürger hat oftmals kein Verständnis für manche Entscheidungen der Richter. ...
Aus Sicht eines Volljuristen gesehen.
Nur ist die Mehrheit der Bevölkerung eben nicht juristisch ausgebildet oder aber "geübt". ...
Die fehlende (subjektive) Nachvollziehbarkeit gerichtlicher Entscheidungen ist ja ein sehr häufig gelesener und gehörter Kritikpunkt, und er ist natürlich dem Grunde nach verständlich.

Nur: Eine möglichst gerechte Rechtsfindung ist - unweigerlich - eine derart komplizierte Materie, dass man sie ohne fundierte Ausbildung schlicht und ergreifend nicht gut verstehen kann. Ganz deutlich: Es geht nun einmal nicht.

Der Fehler liegt nicht in dieser Komplexität. Sondern der Fehler liegt m. E. im Anspruchsdenken der Bevölkerung. Kein Mensch verlangt es, aktuelle Forschungen und Entwicklungen im Bereich der Molekularchemie, Astrophysik oder einfach der höheren Mathematik nachvollziehen zu können. Aber jeder erwartet, verstehen zu können, wie und warum ein Gerichtsurteil zustande kommt.

So geht's nicht. :unsure: Das Ganze scheitert schon daran, dass jeder Mensch sein höchsteigenes Verständnis von Recht, Gerechtigkeit und Sühne hat. Auf solche Empfindungen kann die Rechtswissenschaft ganz überwiegend keine Rücksicht nehmen. Sondern sie muss im Rahmen ihres wissenschaftlichen Erkenntnisstandes zu möglichst gerecht differenzierten Ergebnissen kommen.

Jedwedes andere Vorgehen wäre intellektuelles Mittelalter. Ein anschauliches Beispiel findet sich doch z. B. wenige Beiträge weiter oben: Da wird ein Raser zu lebenslänglicher Haft verurteilt, und dann besteht dazu offenbar die Auffassung, dass das auch wieder irgendwie nicht ausreichend sei. Was soll denn danach kommen? Einsperren bis zum Tode? Elektrischer Stuhl? Wie gesagt: So war das im Mittelalter (nur ohne Strom :+).

So schwer es auch fällt: Man sollte die Hoffnung und den Anspruch aufgeben, gerichtliche Entscheidungen locker nachvollziehen zu können. Das heißt nicht, dass man sie nicht diskutieren und hinterfragen soll oder darf. Aber man sollte auch einfach mal hinnehmen, dass man nicht alles versteht. Und man sollte sich bewusst machen, dass nicht alles, was man nicht versteht, tendenziell falsch ist.

Oder will man auch gerne den Molekularchemikern vorwerfen, dass man nicht so recht versteht, was die mit diesen komischen kleinen Teilchen anstellen? :coffee:
 
In einem Falle von "21 Jähriger fährt Person X beim Straßenrennen zu Tode" habe ich insoweit kein Verständnis für eine Strafe unter Jugendstrafrecht, als dass dieser Mensch mit 18 volle Rechte genießt, jedoch nicht diesselben Pflichten.

Ist für mich in dieser Altersgruppe wie ein "baden und nicht nass werden" Hinterkopfgedanke

Derselbe Gedanke den egros vermutlich hatte aber anders niederschrieb.

Sehr schön formuliert Frau majonn.
 
@keulejr

Ich denke, es liegt an einer Sprachbarriere, wenn diese Dinge oder Urteile für den 0815 Nicht-Juristen kaum nachvollziehbar sind.
So dass es von jedem verstanden werden kann.
"wie kommen die Fachleute zu dieser Einschätzung und diesem Urteil"

Das ist auf allen Fachgebieten so, will ich verstanden werden (mein Gegenüber ist kein Fachmann) muss ich meine Sprache dementsprechend ausrichten, dass eine Kommunikation überhaupt möglich ist.



Ein 22 jähriger bekommt lebenslänglich, ein 21 jähriger bekommt vier Jahre (Moers, Stuttgart)

Tat bei beiden die gleiche: Raser verursacht in der Innenstadt Unfall, Ergebnis drei Tote

Unterschied der Strafe Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht.

Beide Fahrer sind altersmäßig nur ein Jahr auseinander.

Ist der 22 jährige aus Moers nun soviel erwachsener als der 21 jährige aus Stuttgart?

Todestrafe:
Ich bin absoluter Gegner der Todestrafe.
Grund: man müsste hierfür neue "Mörder" erschaffen, den Richter und den Henker.
Man wäre nicht besser als der Täter, oder?
 
wenn es so einfach wäre könnte man auf jede Gerichtsverhandlung verzichten.
Du Raser
Wie alt?
Wieviele Tote?
Habe fertig

Jetzt geht das schon 40 Seiten mit zum Teil wirklich guten Erklärungen zur Strafmaß Findung 😉
 
Tat bei beiden die gleiche: Raser verursacht in der Innenstadt Unfall, Ergebnis drei Tote

Unterschied der Strafe Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht.
Nein, die Tat war eben nicht die gleiche. In Moers war es Mord. In Stuttgart nicht. Das ist ein bedeutender Unterschied.

Der Unterschied zwischen Erwachsenen- und - m. E. in Stuttgart zu Recht und korrekt angewendetem - Jugendstrafrecht verstärkt den Unterschied im Strafmaß lediglich.
 
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