Nö, auch dort nicht. Ich glaube du kannst dir nicht vorstellen wieviele Menschen dort wohnen(häufig Inhaber von kleinen und mittelständischen Unternehmen)und auch abends und nachts dort zu tun haben.Rennen kann man abends im Industriegebiet
Folge dem Video um zu sehen, wie unsere Website als Web-App auf dem Startbildschirm installiert werden kann.
Anmerkung: Diese Funktion ist in einigen Browsern möglicherweise nicht verfügbar.
Nö, auch dort nicht. Ich glaube du kannst dir nicht vorstellen wieviele Menschen dort wohnen(häufig Inhaber von kleinen und mittelständischen Unternehmen)und auch abends und nachts dort zu tun haben.Rennen kann man abends im Industriegebiet
Ich habe es gerade im Radio gehört.Erstinstanzlich ist jetzt in einem weiteren Fall lebenslange Haft wegen Mordes verhängt worden.
Erstinstanzlich ist jetzt in einem weiteren Fall lebenslange Haft wegen Mordes verhängt worden.
Der Todesraser von Moers erhält lebenslange Freiheitsstrafe
Der 22-Jährige lieferte sich im April 2019 mit einem Kumpel ein Straßenrennen. Die Motoren beider Fahrzeuge waren rund 600 PS stark. Eine ahnungslose Autofahrerin überlebte die "Wahnsinnstat" nicht.web.de
![]()
22-jähriger Raser muss lebenslang in Haft
Bei einem illegalen Autorennen in Moers wird an Ostern 2019 eine unbeteiligte Frau getötet. Nun verurteilt das Landgericht Kleve den Todesfahrer wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Auch der zweite Fahrer muss ins Gefängnis.www.n-tv.de
Zugleich darf man nicht vergessen, dass hierzulande auch eine Resozialisierung angestrebt wird
OK, so mag es im Gesetzbuch stehen, aber der Bürger hat oftmals kein Verständnis für manche Entscheidungen der Richter. Sorry vielleicht bin ich nicht ganz objektiv oder denke zu konservativ, aber ich und ich bin dabei nicht alleine empfinde es halt so.
Ich verstehe das inhaltlich was du sagst, aber nach nem ganzen Tag mit krass überhöhter Geschwindigkeit innerorts herumzu"posen", 2 junge Leute "platt zu machen ",
Um dann aufgrund von (weil Mama noch die Schlüpfer wäscht und die Vesper Brote schmiert und man selbst einen etwaigen Suizid ankündigt*)
Nach 4 Jahren mit 26 wieder auf der Bildfläche erscheint.
Wie ich schon mal sagte, 15 Jahre verheiratet 3 Kinder später, wie geht er denn dann (mit der damaligen Sache um)
Resozialisiert bedeutet nach meinem Denken das er es bereut (ernsthaft) , er einen normalen Fahrstil an den Tag legt und sich im Strassenverkehr nicht provozieren lässt.
Denkt er mit seinen 41 dann selbstständig immer noch an die Opfer und Hinterbliebenen oder verdrängt er das?
Wiederkommen tun sie nicht.
Anhand des Stuttgarter Falls hatten wir ja eingehend diskutiert, dass für eine Verurteilung wegen Mordes ein mindestens bedingter Tötungsvorsatz erforderlich ist (der Tod wird billigend in Kauf genommen, der Täter hat die innere Einstellung "der/die kann sterben - und wenn schon" und nicht "es wird schon gutgehen".Mit dem Urteil hätte ich nicht gerechnet.
Und wenn er sich dann fortan sozial- und insbesondere rechtskonform verhält,
noch keine gefestigte Persönlichkeit gegeben
Recht darauf, nach Strafverbüßung resozialisiert am weiteren Leben teilzuhaben.
Und genau deswegen entscheiden Leute, die sich nach einer umfassenden Ausbildung und nicht selten auf Grundlage entsprechender Gutachten und gerade nicht das "gemeine" Volk. Klingt vielleicht böse, aber das dient schlichtweg unserem Rechtsstaat, der objektiv und unter Abwägung aller Umstände (nicht nur das, was medial präsentiert wird) entscheidet.
Hier gilt im Wesentlichen dasselbe wie soeben vorgenannt.
Das ist leider eine sehr plakative Betrachtung anhand beschränkter Kenntnisse. Denn die volle Kenntnis erlangen in aller Regel nur diejenigen, die am Verfahren beteiligt sind. Und das erfasst die Presse ausdrücklich nicht! Insoweit kann auch den Presseerzeugnissen schlichtweg nicht der volle Sachstand entnommen werden.
Wenn also ein Gericht zu der Entscheidung kommt, dass in einem Fall noch keine gefestigte Persönlichkeit gegeben und mithin eine "Erziehungsmaßnahme" und keine bloße Strafe geboten scheint, dann hat auch der Verurteilte das Recht darauf, nach Strafverbüßung resozialisiert am weiteren Leben teilzuhaben.
Und wenn er sich dann fortan sozial- und insbesondere rechtskonform verhält, dann hat die Erziehungs-/Strafmaßnahme ihren Zweck erfüllt. Denn wenn es ums bloße Abstrafen ginge, dann könnte man auch das "Auge um Auge, Zahn um Zahn"-Prinzip einführen. Ob man das in Gänze denn überhaupt möchte, ist eine Grundsatzentscheidung einer jeden Gesellschaft. Und unser Rechts- und Sozialstaat hat sich - zum Glück(!) - dagegen entschieden.
Aus Sicht eines Volljuristen gesehen.
Nur ist die Mehrheit der Bevölkerung eben nicht juristisch ausgebildet oder aber "geübt".
In einem Falle von "21 Jähriger fährt Person X beim Straßenrennen zu Tode" habe ich insoweit kein Verständnis für eine Strafe unter Jugendstrafrecht, als dass dieser Mensch mit 18 volle Rechte genießt, jedoch nicht diesselben Pflichten.
Ist für mich in dieser Altersgruppe wie ein "baden und nicht nass werden" Hinterkopfgedanke.
Und ich bin nur gemeiner Plebs
OK, so mag es im Gesetzbuch stehen, aber der Bürger hat oftmals kein Verständnis für manche Entscheidungen der Richter. ...
Die fehlende (subjektive) Nachvollziehbarkeit gerichtlicher Entscheidungen ist ja ein sehr häufig gelesener und gehörter Kritikpunkt, und er ist natürlich dem Grunde nach verständlich.Aus Sicht eines Volljuristen gesehen.
Nur ist die Mehrheit der Bevölkerung eben nicht juristisch ausgebildet oder aber "geübt". ...
In einem Falle von "21 Jähriger fährt Person X beim Straßenrennen zu Tode" habe ich insoweit kein Verständnis für eine Strafe unter Jugendstrafrecht, als dass dieser Mensch mit 18 volle Rechte genießt, jedoch nicht diesselben Pflichten.
Ist für mich in dieser Altersgruppe wie ein "baden und nicht nass werden" Hinterkopfgedanke
Nein, die Tat war eben nicht die gleiche. In Moers war es Mord. In Stuttgart nicht. Das ist ein bedeutender Unterschied.Tat bei beiden die gleiche: Raser verursacht in der Innenstadt Unfall, Ergebnis drei Tote
Unterschied der Strafe Jugendstrafrecht und Erwachsenenstrafrecht.