"Das hat mich heute gefreut"

Ich bin heute früh mit dem Hund durch den Wald, es kam mir ein Pärchen mit Hund entgegen, die ihren Hund auf dem Arm trugen. Sie forderten mich auf meinen Hund anzuleinen, was ich mit dem Hinweis, dass der Hund auch ohne Leine bleibt wo er ist, abgelehnt habe. Der gute Mann meinte dann ich solle gefälligst machen was er sagt, sein Hund käme mit anderen Hunden nicht zurecht, er würde genug Erfahrung mit Hunden haben, die " nichts tun".
Ich habe ihm freundlich gesagt, das ich gesagt habe, mein Hund bleibt wo er ist, ich habe ausdrücklich nicht gesagt, er macht nichts. Außerdem habe er ja das Poblem an der Leine und nicht ich.
Danach ist der sgeil ausgeflippt, hat gebrüllt und mich beschimpft.
Gefreut hat mich, dass ich das nicht persönlich genommen habe und darüber lachen kann.
 
Ich bin heute früh mit dem Hund durch den Wald, es kam mir ein Pärchen mit Hund entgegen, die ihren Hund auf dem Arm trugen. Sie forderten mich auf meinen Hund anzuleinen, was ich mit dem Hinweis, dass der Hund auch ohne Leine bleibt wo er ist, abgelehnt habe. Der gute Mann meinte dann ich solle gefälligst machen was er sagt, sein Hund käme mit anderen Hunden nicht zurecht, er würde genug Erfahrung mit Hunden haben, die " nichts tun".
Ich habe ihm freundlich gesagt, das ich gesagt habe, mein Hund bleibt wo er ist, ich habe ausdrücklich nicht gesagt, er macht nichts. Außerdem habe er ja das Poblem an der Leine und nicht ich.
Danach ist der sgeil ausgeflippt, hat gebrüllt und mich beschimpft.
Gefreut hat mich, dass ich das nicht persönlich genommen habe und darüber lachen kann.

Habt ihr in Münster keine Leinenpflicht? Das kann teuer werden und das ist dann auch gut so. Als ob es so schwer ist, den Hund in der Brut und Setzzeit anzuleinen.


 
Bist du Jäger oder wozu diese Belehrung? Nein wir haben hier außerhalb geschlossener Ortschaften keine Leinenpflicht, der Hund ist so zu führen, dass er jederzeit abrufbar ist und niemand schadet.
Da ich ein sehr großes Interesse daran habe, einen Hund zu haben, der niemand, weder Mensch noch Tier ungewollt zu nah kommt, wird der Hund immer wenn Fußgänger, Radfahrer, Jogger oder wer auch immer in die Nähe kommen, kurz gehalten, bisher haben sich schon sehr viele Menschen für die Rücksichtnahme bedankt.
Wenn mir ein anderer Hund entgegen kommt, mache ich es wie der andere Hundehalter, hält er seinen Hund kurz, mache ich das auch, so wie in diesem Fall heute.
 
Das ist so nicht richtig. 👇




Leinenpflicht für Ihren Hund im Wald in NRW
Wenn Sie mit Ihrem Hund im Waldgebiet von Nordrhein Westfalen unterwegs sind, müssen Sie diesen nicht generell an der Leine führen. Denn für diese Bereiche gibt es keinen generellen Leinenzwang, dennoch ist Vorschrift, dass Sie Ihr Tier unter Kontrolle haben müssen. Es muss auf Zuruf sofort zu Ihnen zurück kehren.

Grundsätzlich sieht das Landesforstgesetz nämlich vor, dass jeder, der einen Wald betritt, sich so zu verhalten hat, dass weder die Lebensgemeinschaft im Wald noch die Bewirtschaftung dieses Raumes gestört oder gefährdet, beschädigt oder einfach nur verunreinigt wird. Zudem müssen die sogenannten schutzwürdigen Interessen der Waldbesitzer sowie die Möglichkeit zur Erholung anderer Personen, die sich im Wald aufhalten, nicht unzumutbar in Mitleidenschaft gezogen werden.

Außerhalb von beschilderten Wegen dürfen Sie Ihren Hund gemäß § 2 des Landesforstgesetzes nur an der Leine mitführen. Wenn Sie diese Vorschrift missachten, müssen Sie mit der Anwendung des § 25 des Nordrhein westfälischen Landesjagdgesetzes rechnen. Dieses sieht vor, dass unangeleinte Hunde, die im Waldgebiet angetroffen werden, vom Jadgberechtigten abgeschossen werden dürfen.

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§ 2 (Fn 42)
Betreten des Waldes
(Zu § 14 Bundeswaldgesetz)

(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist auf eigene Gefahr gestattet, soweit sich nicht aus den Bestimmungen dieses Gesetzes oder aus anderen Rechtsvorschriften Abweichungen ergeben. Das Betreten des Waldes geschieht insbesondere im Hinblick auf natur- und waldtypische Gefahren auf eigene Gefahr. Zu den natur- und waldtypischen Gefahren zählen vornehmlich solche, die von lebenden und toten Bäumen, sonstigem Aufwuchs oder natürlichem Bodenzustand ausgehen oder aus der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung des Waldes entstehen.

(2) Absatz 1 gilt sinngemäß auch für das Radfahren, ausgenommen die Benutzung motorgetriebener Fahrzeuge, und das Fahren mit Krankenfahrstühlen auf Straßen und festen Wegen.

(3) Wer den Wald betritt, hat sich so zu verhalten, daß die Lebensgemeinschaft Wald und die Bewirtschaftung des Waldes nicht gestört, der Wald nicht gefährdet, beschädigt oder verunreinigt sowie andere schutzwürdige Interessen der Waldbesitzer und die Erholung anderer nicht unzumutbar beeinträchtigt werden. Im Wald dürfen Hunde außerhalb von Wegen nur angeleint mitgeführt werden; dies gilt nicht für Jagdhunde im Rahmen jagdlicher Tätigkeiten sowie für Polizeihunde.

(4) Organisierte Veranstaltungen im Wald sind der Forstbehörde vor Beginn der beabsichtigten Maßnahme rechtzeitig anzuzeigen, sofern sie nicht mit geringer Teilnehmerzahl zum Zwecke der Umweltbildung durchgeführt werden. Die Forstbehörde kann die Veranstaltung von bestimmten Auflagen abhängig machen oder verbieten, wenn zu erwarten ist, dass durch die Veranstaltung eine Gefahr für den Wald, seine Funktionen oder die dem Wald und seinen Funktionen dienenden Einrichtungen besteht.
 
Bist du Jäger oder wozu diese Belehrung? Nein wir haben hier außerhalb geschlossener Ortschaften keine Leinenpflicht, der Hund ist so zu führen, dass er jederzeit abrufbar ist und niemand schadet.
Da ich ein sehr großes Interesse daran habe, einen Hund zu haben, der niemand, weder Mensch noch Tier ungewollt zu nah kommt, wird der Hund immer wenn Fußgänger, Radfahrer, Jogger oder wer auch immer in die Nähe kommen, kurz gehalten, bisher haben sich schon sehr viele Menschen für die Rücksichtnahme bedankt.
Wenn mir ein anderer Hund entgegen kommt, mache ich es wie der andere Hundehalter, hält er seinen Hund kurz, mache ich das auch, so wie in diesem Fall heute.

Da ich auch schon zahlreiche unliebsame Begegnungen mit Hundehaltern hatte (zwei mal gebissen und einmal die Kleidung versaut) bin ich auch der Meinung Hunde sollte angeleint werden.
Natürlich gibt es auch Hunde die folgen und keine Interesse an Joggern oder Spaziergänger haben, aber gerade die Kleine "Wadelbeisser" sind die schlimmsten und reagieren meißt sehr agressiv.
 
Ich bin heute früh mit dem Hund durch den Wald, es kam mir ein Pärchen mit Hund entgegen, die ihren Hund auf dem Arm trugen. Sie forderten mich auf meinen Hund anzuleinen, was ich mit dem Hinweis, dass der Hund auch ohne Leine bleibt wo er ist, abgelehnt habe. ...
Nur als freundlich gemeinte Anregung, in erster Linie zum Wohle deines Hundes: :) :-)

In den meisten Gegenden der Bundesrepublik besteht (teilweise auch aufgrund lokaler Vorschriften der Gebietskörperschaften) auch außerhalb der Ortschaften Leinenpflicht. Dort, wo ausnahmsweise mal keine besteht, ist der Hund auf Aufforderung anzuleinen. Macht man das nicht, verstößt man mithin gegen Vorschriften. Bei großen Hunden wird sogar ggf. auch ohne diese Vorschriften (u.a. aus allgemeinem Zivilrecht) eine Bedrohungslage angenommen.

Die Konsequenz ist, dass dein Hund ganz schlechte Karten hat, wenn in dieser Situation etwas passiert. Und das selbst dann, wenn dein Hund ganz brav ist und der Angriff - oder die Provokation - vom anderen ausgeht (!). :unsure: Ich habe mal erlebt, dass ein Mann einen nicht angeleinten Hund nahezu anlasslos (d.h. ohne Bedrohungslage) mit einem Messer angegriffen und verletzt hat. Der Angreifer hat später Recht bekommen, der Hundehalter hatte dagegen ein (eingestelltes) Strafverfahren am Hals, eine verlorene (teure) Zivilklage, ein Bußgeld und einen (Gott sei Dank nicht allzu schwer) verletzten Hund.

Passiert sogar derart etwas, dass man dem Hund eine aggressive Handlung vorwerfen kann (z. B. weil der Angreifer den Hund erschreckt oder provoziert), droht später im schlimmsten Fall die Einschläferung des Tieres. Vor allem bei großen Hunden hat man rechtlich generell sehr schlechte Karten, egal wie lieb die auch sein mögen.

Aus all diesen Gründen leine ich unseren Hund ohne jede Diskussion sofort an, falls das jemand fordert. Das ist alles in allem souveräner und risikoloser. Ich hab‘ auf solche Diskussionen auch überhaupt keine Lust.

Und das, obwohl unser ach so gefährlicher Hund ein Mops ist. :) :-)
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich habe deswegen immer Tierabwehrspray dabei, ich rieche nach Katze und da ist schon mancher angeblich braver Bello einfach dem Herrchen weggelaufen. „Das hat er noch nie gemacht!“

Es gibt in Münster zahlreiche Hundeauslaufflächen. Aber jetzt damit zu prahlen im Wald seinem Hund frei rumlaufen zu lassen, finde ich krass.

Aber und das ist noch schlimmer, wenn der Jäger den Hund abschiesst, weil er ein Reh hetzt, ist das oft Geschrei groß. Dann soll Chantal aber auch leise heulen.

Vielleicht ist dieser mögliche Verlauf aber nicht jedem Hundebesitzer bewusst.

Der Beitrag über das gehetzte Reh ging viral. Die Jäger haben nun ein Tier retten können. Nach den ganzen Meldungen über gehetzte und getötete Tiere, die hier reinkommen, mal eine gute Nachricht.

Man kann nur an die Vernunft appellieren, mit den möglichen Folgen muss der Hundebesitzer oder Hundebesitzerin selbst klar kommen.

Die Brut und Setzzeit geht hier bis zum 15. Juli.
 
Ich habe deswegen immer Tierabwehrspray dabei, ich rieche nach Katze und da ist schon mancher angeblich braver Bello einfach dem Herrchen weggelaufen. „Das hat er noch nie gemacht!“

Es gibt in Münster zahlreiche Hundeauslaufflächen. Aber jetzt damit zu prahlen im Wald seinem Hund frei rumlaufen zu lassen, finde ich krass.

Aber und das ist noch schlimmer, wenn der Jäger den Hund abschiesst, weil er ein Reh hetzt, ist das oft Geschrei groß. Dann soll Chantal aber auch leise heulen.

Vielleicht ist dieser mögliche Verlauf aber nicht jedem Hundebesitzer bewusst.

Der Beitrag über das gehetzte Reh ging viral. Die Jäger haben nun ein Tier retten können. Nach den ganzen Meldungen über gehetzte und getötete Tiere, die hier reinkommen, mal eine gute Nachricht.

Man kann nur an die Vernunft appellieren, mit den möglichen Folgen muss der Hundebesitzer oder Hundebesitzerin selbst klar kommen.

Die Brut und Setzzeit geht hier bis zum 15. Juli.


Es fällt ja nicht schwer, seinen Hund anzuleinen und man geht unliebsamen Diskussionen aus dem Weg, wie es bereits Brummm treffend formulierte
 
Wenn man sich ganz schlicht an bestehende Gesetze und Verordnungen hält, geht man auch vielen Diskussionen aus dem Weg,
weil man diese nämlich garnicht erst führen und sich auch nirgendwo rechtfertigen muss - eigentlich ganz einfach.
Da können sich andere doch aufregen wie sie wollen, einfach ignorieren.
 
z_qp geht mit seinem Hund in NRW im Wald spazieren.
In NRW müssen Hunde, die ABRUFBAR sind im Wald NICHT angelehnt werden.
(steht ja in der "das ist so nicht richtig" Verlinkung von BB. drin)

Anderes Herrchen kommt mit anderem Hund z_qp entgegen.
Anderes Herrchen nimmt anderen Hund in seine Arme.
z_qp ruft seinen Hund ab mit zusätzlichem Griff ans Halsband (hat ihn ja festgehalten, wie ich es verstanden habe)
Anderes Herrchen macht Aufstand, da Hund von z_qp nicht direkt angeleihnt ist.

Ergebnis:
z_qp macht genau das, was in NRW erlaubt ist (wenn der Hund abrufbar ist) : Gassi im Wald ohne Leine, erfüllt die Voraussetzung "Abrufbarkeit"

Dass das andere Herrchen "etwas" emotionalisierten reagiert, ist jetzt nicht wirklich z_qps Schuld.

Ich gehe davon aus, dass z_qp seinen Hund "gut lesen" kann und (er hat den Hund abgerufen) er vorausschauend (vor seinem Hund) Situationen beurteilt.
Ist doch alles ok, wenn z_qp entscheidet, was zu tun ist und nicht sein Hund 👍

Hunde und Katzengeruch (ohne, dass Katze sichtbar ist):

Man kann sogar nach sonstwas Beute- Tier riechen, ein Hund erkennt im Menschen (normal großer Erwachsener) keine Beute, da kann man auch nach Puma riechen.
Hunde sind Top- Schnüffler aber eben auch Sichtjäger.

Für Hunde ist der Geruch einer Katze erstenmal nur neues "Lesematerial".
 
Wenn man sich ganz schlicht an bestehende Gesetze und Verordnungen hält, geht man auch vielen Diskussionen aus dem Weg,
weil man diese nämlich garnicht erst führen und sich auch nirgendwo rechtfertigen muss - eigentlich ganz einfach.
Da können sich andere doch aufregen wie sie wollen, einfach ignorieren.

Es wäre auch wünschenswert, wenn man einfach mal die Verlinkungen VOR dem Argumentieren lesen würde 🙂

Da die Kommentatorin BB. offensichtlich ihre eigene Verlinkung nicht gelesen hat, sondern diese mit der Überschrift "das ist so nicht richtig" versehen hat, sehe ich die Anwürfe gegenüber z_qp als sehr unbeholfen an.
 
... In NRW müssen Hunde, die ABRUFBAR sind im Wald NICHT angelehnt werden.
...
z_qp ruft seinen Hund ab mit zusätzlichem Griff ans Halsband (hat ihn ja festgehalten, wie ich es verstanden habe)
...
Ergebnis:
z_qp macht genau das, was in NRW erlaubt ist (wenn der Hund abrufbar ist) : Gassi im Wald ohne Leine, erfüllt die Voraussetzung "Abrufbarkeit"...
Nur kurz dazu, ich hatte es oben im Ergebnis ja eigentlich schon geschrieben: ;)

So einfach ist die Findung der Rechtslage zumeist nicht. Es kommt ggf. auf den Hund und die Umstände an, aber wer seinen Hund trotz ausdrücklicher Aufforderung nicht anleint, verhält sich sehr oft rechtswidrig. Beispielsweise ist der bloße Griff an die Leine des Hundes (je nach Hund) ggf. nicht ausreichend (u.a.) zur Erfüllung des § 2 Abs. 1 LHundG NRW. Zudem gibt es einige weitere Gesetze und Verordnungen, die direkt oder indirekt Auswirkungen auf die Hundeführung haben (können).

Ich kann es nur betonen: Im Ergebnis ist man mit einem großen Hund in solchen Situationen sehr zügig im Bereich der Rechtswidrigkeit und wird daher im Ernstfall wahrscheinlich das Nachsehen haben.
 
... Ich gehe davon aus, dass z_qp seinen Hund "gut lesen" kann und ... er vorausschauend (vor seinem Hund) Situationen beurteilt. ...
Genau so hat jemand aus meinem Familienkreis seinen kleinen geliebten Hund verloren: Jahrelang ging alles gut, täglich beim Wandern haufenweise große freundliche Hunde getroffen, alles bestens. Und eines Tages kam ein großer freundlicher Hund des Wegs und hat den Kleinen völlig überraschend zerfetzt.

Einen Ausruf der Art „Ich kenn‘ doch meinen Hund, ich versteh‘ ja gar nicht, warum der das jetzt gemacht hat!“ (oder so ähnlich, mir wurde es lediglich berichtet) gab es kostenlos dazu. Das persönliche Leid und das juristische Nachspiel waren beide dramatisch.

M. E. sollte man so etwas gar nicht erst kennen oder gar erleben müssen, damit man als Hundehalter versteht, dass und warum manche Menschen sich (ggf. übermäßig) Sorgen um ihre kleinen Hunde machen und warum man als Halter eines stattlichen Hundes manchmal besser diese Sorge akzeptiert und rücksichtsvoll danach handelt, auch wenn man das selbst - und ggf. berechtigt - für übertrieben hält. :unsure:
 
Nur kurz dazu, ich hatte es oben im Ergebnis ja eigentlich schon geschrieben: ;)

So einfach ist die Findung der Rechtslage zumeist nicht. Es kommt ggf. auf den Hund und die Umstände an, aber wer seinen Hund trotz ausdrücklicher Aufforderung nicht anleint, verhält sich sehr oft rechtswidrig. Beispielsweise ist der bloße Griff an die Leine des Hundes (je nach Hund) ggf. nicht ausreichend (u.a.) zur Erfüllung des § 2 Abs. 1 LHundG NRW. Zudem gibt es einige weitere Gesetze und Verordnungen, die direkt oder indirekt Auswirkungen auf die Hundeführung haben (können).

Ich kann es nur betonen: Im Ergebnis ist man mit einem großen Hund in solchen Situationen sehr zügig im Bereich der Rechtswidrigkeit und wird daher im Ernstfall wahrscheinlich das Nachsehen haben.

Ich musste erst einmal das Landeshundegesetz NRW §2, Abs 1 googlen.

Wenn der Hund (hier im Wald) abrufbar ist, so wie bei z_qp (Hund legt sich ab, Aufmerksamkeit auf den Hundeführer gerichtet), geht von diesem Hund doch keine Gefahr aus, zumal offensichtlich noch am Halsband gehalten.

Ok, es könnte naturlich um des Friedenswillen einfacher sein, zusätzlich noch die Leine zu benützen.

Nur: wenn sich mein Gegenüber (mitten im Wald) dermaßen echauffiert, habe ich auch mit Leine schlechte Karten, bei einer evt Anzeige einen Nachweis zu erbringen.

Zumindest hier und bei Anzeige, bekommen die Hundebesitzer recht zeitnah Besuch von der Hubdestaffel, um zu sehen, wie der Hund reagiert und abrufbar ist.
 
Ach, und noch etwas (wenn ich schon dabei bin): :) :-)

Wenn man seinen großen Hund in solchen Situationen trotz Aufforderung nicht an die Leine nimmt, kann man sich u.a. auch der Nötigung strafbar machen. Dagegen hilft ggf. auch der Griff ans Halsband nicht.

Wie gesagt: Alles in allem sehr schlechte Karten für Hundehalter. :unsure: Außer natürlich, man hat einen Mops: Der verschlingt Spaziergänger und deren Hunde mit einem einzigen Happen, blitzschnell und ohne Kauen. Keine Rückstände, keine Zeugen - kein Beweis. :D
 
... Wenn der Hund (hier im Wald) abrufbar ist, ... geht von diesem Hund doch keine Gefahr aus, zumal offensichtlich noch am Halsband gehalten. ...
Sorry, aber diese deine Bewertung kann doch - je nach Fall - völlig unrichtig sein. Je nach Hund und Situation muss der Hundehalter besondere Sorgfalt walten lassen. Große Hunde können sich locker losreißen, daher reicht ein Griff zum Halsband ggf. gerade nicht. In manchen Kreisen gilt dieser Griff ans Halsband sogar als Drohgebärde gegenüber dem anderen („Achtung, gleich lass‘ ich meinen Hund los!“). Da sind wir dann direkt bei der Nötigung.

Erklär‘ doch mal dem Staatsanwalt oder Richter, warum du deinen großen und potenziell wehrhaften Hund trotz ausdrücklicher Aufforderung zweier ängstlicher Spaziergänger mit einem kleinen wehrlosen Hund nicht an die Leine genommen hast. :O_oo:
 
Genau so hat jemand aus meinem Familienkreis seinen kleinen geliebten Hund verloren: Jahrelang ging alles gut, täglich beim Wandern haufenweise große freundliche Hunde getroffen, alles bestens. Und eines Tages kam ein großer freundlicher Hund des Wegs und hat den Kleinen völlig überraschend zerfetzt.

Einen Ausruf der Art „Ich kenn‘ doch meinen Hund, ich versteh‘ ja gar nicht, warum der das jetzt gemacht hat!“ (oder so ähnlich, mir wurde es lediglich berichtet) gab es kostenlos dazu. Das persönliche Leid und das juristische Nachspiel waren beide dramatisch.

M. E. sollte man so etwas gar nicht erst kennen oder gar erleben müssen, damit man als Hundehalter versteht, dass und warum manche Menschen sich (ggf. übermäßig) Sorgen um ihre kleinen Hunde machen und warum man als Halter eines stattlichen Hundes manchmal besser diese Sorge akzeptiert und rücksichtsvoll danach handelt, auch wenn man das selbst - und ggf. berechtigt - für übertrieben hält. :unsure:

Da ich früher (Taschengeld aufbessern) Hunde ausgeführt habe, war man logischer Weise in der Stadt angeleint (teilweise Beißkorb) unterwegs. Ohne Leine aber mit Beißkorb, bei einem der Hunde nur auf dem eingezäunten Auslaufplatz oder Trainingsplatz.
 
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