E86-Fahrwerke - Anfragen

...
Das alles ist nicht ganz so einfach. KW pinkelt auch nicht so schnell einem ihrer Vertragshändler ans Bein. ...

Auch wenn ich es garantiert nicht weiter ausführen werde: Aber diese pauschale Annahme ist ein Irrtum!

Und deinen Ausführungen lassen sich durchaus einige Ansatzpunkte entnehmen, die von einem Rechtsanwalt aufgegriffen werden könnten, sofern sich keine zeitnahe Einigung erzielen lässt.
 
Auch wenn ich es garantiert nicht weiter ausführen werde: Aber diese pauschale Annahme ist ein Irrtum!

Und deinen Ausführungen lassen sich durchaus einige Ansatzpunkte entnehmen, die von einem Rechtsanwalt aufgegriffen werden könnten, sofern sich keine zeitnahe Einigung erzielen lässt.

So pauschal sollte das auch nicht klingen aber ebenso sieht es umgekehrt aus! Ich hatte ja schon Kontakt zu KW aber sie haben mich an meinen Händler verwiesen. Ich möchte hier auch nicht so sehr ins Detail gehen aber die Antwort die ich brauchte, auch wenn sie mir nichts bringt, habe ich später durch geschickte Fragestellung bekommen. Zumindest weiß ich jetzt z.B. ziemlich sicher, das der Sommerrabatt durch den Händler in Anspruch genommen wurde aber ich ihn nicht bekommen habe. Auch einige andere Falschaussagen konnte ich für mich aufdecken aber beweisen kann ich sie nicht.

Ansonsten gebe ich dir schon Recht, ein Anwalt wäre vielleicht auch möglich. Aber glaube mir bitte wenn ich dir sage, dass ich auch damit schon sehr schlechte Erfahrungen machen durfte, trotz eindeutiger Sachlage. Je nachdem wie abgezockt dein Gegenüber ist, kann einem schon mal die Luft ausgehen. In meinem Fall war es die Zeit und das Geld. Ist schon ewig her und ich hatte keine Rechtsschutzversicherung aber irgendwann habe ich die Notbremse gezogen. Da hat mir mein gutes Recht nicht geholfen. Ist aber eine andere alte Baustelle. Daher kommen für mich rechtliche Schritte nur als letzte Möglichkeit in frage.
 
... Aber glaube mir bitte wenn ich dir sage, dass ich auch damit schon sehr schlechte Erfahrungen machen durfte, trotz eindeutiger Sachlage. Je nachdem wie abgezockt dein Gegenüber ist, kann einem schon mal die Luft ausgehen. In meinem Fall war es die Zeit und das Geld. Ist schon ewig her und ich hatte keine Rechtsschutzversicherung aber irgendwann habe ich die Notbremse gezogen. Da hat mir mein gutes Recht nicht geholfen. Ist aber eine andere alte Baustelle. Daher kommen für mich rechtliche Schritte nur als letzte Möglichkeit in frage.

Das glaube ich dir zweifelsfrei. Daher tust du gut daran, die rechtlichen Schritte (i.S.v. gerichtlicher Auseinandersetzung) erst subsidiär aufzugreifen.

Gegen eine "abgezockte Gegenseite" hilft am besten, wenn selbst noch "abgezockter" ist. :whistle:
Allerdings muss man dafür zumindest a) eine gute rechtliche Ausgangssituation haben und b) jemanden, der gewillt (Können mal vorausgesetzt, was leider auch eher selten ist) ist, diese auch entsprechend "abgezockt" umzusetzen.
 
@Rudi88 wenn du da keinen Bock mehr drauf hast, mit der Werkstatt rumzudiskutieren, dann schau doch einfach selber nach diesen Fehlern. Hinten ist das Federbein doch ruckzuck abgeschraubt und gedreht. Vorne ist das auch nicht allzu schwierig und dann kontrollierst du, ob die Werkstatt die Distanzscheibe vergessen hat.

Die Eintragung sollte doch kein so großes Problem darstellen, die Angaben stehen alle in der K&W Anleitung, wie du zu messen hast. Das haben doch bisher alle hier geschafft. Also nimm dein Schicksal selbst in die Hand.
 
Ich lade jetzt hier mal meinen KÜS Eintrag hoch. Das ist eigentlich meine größte Baustelle die mir am meisten Bauchschmerzen bereitet.
Zu diesem Eintrag habe ich nun 3 völlig unterschiedliche Aussagen von der Dekra, TÜV und einem Polizisten.

Ganz kurz zusammengefasst:
Dekra: Der Eintrag ist illegal und der Sachverständige überschreitet damit sämtliche Kompetenzen.

TÜV: Ist nicht richtig aber ich soll es einfach eintragen lassen, interessiert danach eh kein Schwein mehr. (Ja, das hat er genau so gesagt)

Polizist: Ist nicht korrekt und die Polizei kennt auch diese Fahrwerke und würde sehr genau prüfen ob das passt. Scheinbar können die per Funk noch mehr zum Eintrag erfahren als das was im Fahrzeugschein steht. Empfehlung sofort ändern lassen.

Der Eintrag erfolge nach §19 und nicht nach §21 und ist auch aus meiner Sicht so nicht korrekt.
Eingetragen wurden Sommerkombi: KW V3 + BBS-CHR + H&R Distanzscheiben / Winterkombi KW V3 + Serienfelgen + H&R Distanzscheiben.
Für die BBS Felgen hatte ich einen Eintrag ohne Distanzscheiben nach §19, da ich diese ja schon hatte.

KW.JPG

TÜV-2.jpg

TÜV.jpg

@Rudi88 wenn du da keinen Bock mehr drauf hast, mit der Werkstatt rumzudiskutieren, dann schau doch einfach selber nach diesen Fehlern. Hinten ist das Federbein doch ruckzuck abgeschraubt und gedreht. Vorne ist das auch nicht allzu schwierig und dann kontrollierst du, ob die Werkstatt die Distanzscheibe vergessen hat.

Die Eintragung sollte doch kein so großes Problem darstellen, die Angaben stehen alle in der K&W Anleitung, wie du zu messen hast. Das haben doch bisher alle hier geschafft. Also nimm dein Schicksal selbst in die Hand.

Das wollte ich eigentlich auch aber ich habe nun schon 2 mal eine Vermessung bezahlt und sehe nicht ein weshalb ich das noch einmal machen sollte.
Den TÜV Eintrag habe ich mit 230€ ja schon bezahlt, soll ich das noch mal auf meine Kappe nehmen? Wenn die ganze Sache so leicht wäre, würde ich drauf sch....

.
 
Oha, @Rudi88, das ist echt heftig.

Da hilft jetzt wirklich nur noch alles schriftlich darlegen, Frist setzen und wenn diese um ist mit Deiner Rechtschutz zu klären, falls es nicht erledigt werden kann. Über die (Achtung, gefährliches Halbwissen meinerseits, könnte auch anders heißen) Spurstangen bzw eines der Verbindungsteile sollte ja zumindest das Lenkrad geradestellen lassen, so hat das zumindest wwmotorsport bei mir vorgenommen.

Lass Dir den Spass nicht verderben, als bei mir die LPG Anlage rein kam hat das auch ewig gedauert und hoch musste durch Gutachten & Gerichtstermin durch. Danach wurde alles extern gerichtet, ich hatte auch Lackbeschädigungen etc - das volle Programm und monatelang damit rumgemacht - sogar den Wagen zu verkaufen hätte ich in Betracht gezogen. Doch zum Ende wurde alles gut, das gleiche wünsche ich dir, halte durch :thumbsup:
 
Ach, und KW würde ich das Schreiben mal zur Kenntnisnahme nebenbei zukommen lassen. Erlebnisbericht oder so...
 
Ich versuche jetzt erstmal für mich klar zu haben ob die Eintragung so wirklich illegal ist. Da ich damit keine Erfahrungen habe, verwirren mich die unterschiedlichen Aussagen dazu.

Das ist alles nicht ganz so einfach wie es scheint. Ich habe alles per Karte bezahlt aber die Gebühren für die Abnahme musste ich bar bezahlen! Ich musste extra noch mal zum Bankautomaten um Bargeld zu holen. Durchlaufender Posten wurde mir gesagt. Auch das ich möglichst schnell zur Zulassungsstelle zwecks Eintrag in den Fahrzeugschein sollte, kam mir komisch vor. Nachdem ich aber schon 6 Wochen rum waren wollte ich nur meinen Zetti zurück und habe gedacht damit habe ich es überstanden. :confused:
 
Durchlaufposten kenne ich auch auf Rechnungen (hüstel).

So ganz verstehe ich die "illegale" Abnahme noch nicht, weiß nicht, ob Du das öffentlich teilen möchtest oder nicht... Geht ja auch per PN. Aber wenn da was nicht geheuer ist würde ich da auch kräftig nachforschen, nicht, dass bei der nächsten HU dann mal Spaß aufkommt (gut, manchmal gibt es auch planlose Prüfer, wie ich bei meinem LPG Tank feststellen musste. Stichwort "frisch von der LPG Umrüster Abnehmerausbildung [emoji85]).
 
Ich verstehe das ja erstmal auch nicht aber ich habe doch schon alles hochgeladen. Ausschnitt des KW Gutachtens + die Eintragungen vom KÜS Sachverständigen. (Beitrag 339)

Laut KW Gutachten ist Abnahme nach §21 notwendig. Laut Dekra darf so eine Abnahme nur der TÜV und kein KÜS machen, daher hat er es auch mit §19 abgenommen.
So bekomme ich das zwar ohne Problem in den Fahrzeugschein eingtragen aber es bleibt der falsche § und damit ungültig. So habe ich die Aussagen bisher verstanden.
 
Da ich grade im Urlaub bin kann ich meine Unterlagen nicht checken.

Beitrag 339 muss mir vorhin am Handy durchgerutscht sein - sorry.

Fahrwerk mit BMW Felgen ohne Schnickschnack wurde von der GTÜ abgenommen. Danach gab es das Webersetup und Einzelabnahme meiner Felgen mit Distanzscheiben.

Die Paragraphen dazu weiß ich leider nicht auswendig.

Vielleicht weiß @Hell046 oder @Cheffe123 oder @MM13 da was zu?
 
Oh, erstmal wünsche ich einen schönen und erholsamen Urlaub! :D

Eintrag mit original Felgen ist auch kein Problem und kann nach §19 abgenommen werden.
Die BBS Felgen und die Distanzscheiben machen eine Abnahme nach §21 notwendig. (Einzelabnahme)
 
So wie ich das aus den beiden Schreiben rauslese, muss nach 21 abgenommen werden.

Wenn ich das in den Ausführungen Richtig rausgelesen habe, hat der Einbauende Betrieb die KÜS mit einer Abnahme und Eintragung beauftragt.

Meine Vorgehensweise wäre jetzt folgende: Fristsetzung zu einer rechtlich Einwandfreien Eintragung und Übernahme der Kosten die Entstehen. Ich würde sieben Werktage dazu veranschlagen.
Desweiteren würde ich den TÜV die Unterlagen und Gesprächsnotizen (Gedächtnisorotokolle) vorlegen.
Wenn Du zu dem Betrieb fährst, nimm Zettel und Stift mit, fixiere alles in Stichworten schriftlich und lass die Unterschreiben, Kopie (!!!) ist für den Betrieb.

Wenn dann nicht zu meiner Zufriedenheit Abhilfe geschaffen wird, dann täte ich schärfere Geschütze nehmen.

Ich hab das Spiel mit einem defekten Mitteltöner durch, nein Du brauchst jetzt nicht löschen zu lassen Ralf, diesmal geht es nicht um dich ;-), da ging das ganz schnell, das zu meinem Wunschtermin nachgebessert wurde.
 
Ha ha, da sind sie wieder meine zwei Probleme! :D Gerade hat mir @Scheinrise erklärt warum die Eintragung so korrekt ist und Du schreibst jetzt das Gegenteil. :crynew:
So geht mir das jetzt schon die ganze Zeit. Ich will natürlich weder bei der KW Werkstatt noch bei KW direkt ein Fass aufmachen wenn ich es nicht sicher weiß.

Scheinrise hat sich da für mich richtig rein gehängt und auch deine Meinung schätze ich sehr aber was nu? Richtig, falsch, legal, illegal ... &:
 
Sorry, bin komplett anderer Meinung.
Wenn es gut werden soll, muss man es selbst machen. Ganz schlicht.
Dass es kein Hexenwerk ist, ein neues Fahrwerk einzubauen, weiß jeder.
Und Platten und andere Felgen dran zu schrauben, stellt auch keine Überforderung dar.

Es geht halt um die Tricks, die die Werkstätten beherrschen. Und um die auch die Prüfer wissen - und sie auch dokumentieren.
Bei Rudi88 ging der Trick so:
Der Prüfprozess wurde "angepasst".
Das neue Fahrwerk wurde nicht etwa mit Platten und BBS-Felgen abgenommen. Sondern:

2wuq46p9.jpg


1. Original-Reifen/Räder-Kombi + KW, nach §19 - zulässig.
2. Original/KW (bereits abgenommen) + Distanzen - nach §19 - zulässig.
Schaut mal hier, das Gutachten der Platten:
zgfi7wnd.jpg

Wichtig ist dabei H2. Dazu heißt es im Gutachten:
h9q6tz5n.jpg

Das heißt: Verschränken und darauf achten, dass es nicht nur im Stand freigängig ist, sondern auch beim Fahren. Also 5-8 Millimeter Luft zum Kotflügel.

3. Original/KW + Distanzen (bereits abgenommen) + BBS-Felgen (die ein Teilegutachten haben) - nach §19 - zulässig.
Das ist ein dreistufiger Prüfprozess, der einfach zusammengezogen wird.

Der Trick liegt einfach darin, dass das KW-Fahrwerk gleich zu Anfang mit Original-Reifen/Felgen-Kombi geprüft wird. Nach §19.
Platten und Felgen/Reifen werden anschließend nur "nachgetragen" - auch nach §19.

Wenn man´s weiß ....
 
Nur um das klar zu stellen, ich möchte keine der unterschiedlichen Aussagen anzweifeln, weil ich das gar nicht kann! Ich habe keinerlei Erfahrungen mit Eintragungen und TÜV Geschichten.

Als ich meine BBS Felgen gekauft habe stand ich auch vor der Wahl mit oder ohne Sturverbreiterung. Auch hier war eine Eintragung nach §19 nur möglich ohne Spurverbreiterung.
Mit den Spurplatten hätte ich eine Einzelabnahme beim TÜV benötigt, daher habe ich mich dagegen entschieden. Ist das nicht ein ähnlicher Fall?


Dass es kein Hexenwerk ist, ein neues Fahrwerk einzubauen, weiß jeder.
Da irrst du aber ganz sicher! Ich wusste das bis vor ein paar Wochen nicht! :oops: Jetzt würde ich es mir wohl auch zutrauen, würde aber dauern bis ich fertig wäre. ;)
 
Wie muss ich dann die Aussage weiter oben verstehen?
Es gibt hier im Forum genug Leute, die bauen ein Fahrwerk selbst oder mit der Unterstützung anderer ein und fahren zur Abstimmung "nur" noch zu Schmickler oder WW.

Sollte ich selber auf die Idee kommen, mir ein Einstellbares Fahrwerk einzubauen, würde ich das mit meinem Schrauber des Vertrauens hier im Norden einbauen und dann Richtung Süden fahren und das Ding abstimmen lassen.
 
Also würdest Du z.B. auch die Qualität der Arbeit vom WW in Frage stellen?
Nein, aber durchaus die Arbeit der Werkstatt die für Ihn Fahrwerke einbaut. Warum? Weil ALLES NIX kosten darf und entsprechend wird schnell gearbeitet. Außerdem machen die das so oft dass sich Flüchtigkeitsfehler einschleichen.

Ein Beispiel:
Hinterer Dämpfer untere Schraube. Soll in Normallage angezogen werden. Wie machst Du das auf der Hebebühne? Soll ich Dir was sagen: DAS MACHT KEINE SAU! Es ist denen einfach wurscht.
Ich liege jedesmal flach auf dem Boden für den Scheiß oder mach das auf der Grube. Ja, man kann auch ein Rad unterlegen (dann aber auch vorne) oder auf eine Hebebühne gehen die das kann aber wer macht das? Die Clips beim Verdeckkasten, der Mikroschalter, die Höhenverstellung fürs Xenon. Die Halterungen für Bremsleitungen und Sensoren, wer hat das da wenn was kaputt geht? Wer bestellt das nach? Da kommt ein Kabelbinder dran und fertig. Die Drehmomente der Schrauben, ggf. neue Schrauben.... Der Dreck unter den Federunterlagen, ggf. neue Staubschutzmanschetten, eine neue Dichtscheibe unterm Domlager.... ACH HÖR DOCH AUF... KEINE SAU MACHT DAS :eek: :o
 
Zurück
Oben Unten