CityCobra
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Wenn es gut werden soll, muss man es selbst machen. Ganz schlicht.
Bullshit!
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Wenn es gut werden soll, muss man es selbst machen. Ganz schlicht.
Da irrst du aber ganz sicher! Ich wusste das bis vor ein paar Wochen nicht! Jetzt würde ich es mir wohl auch zutrauen, würde aber dauern bis ich fertig wäre.Dass es kein Hexenwerk ist, ein neues Fahrwerk einzubauen, weiß jeder.
Nö!Bullshit!
Ich glaube, wir diskutieren grade nicht über WW...Also würdest Du z.B. auch die Qualität der Arbeit vom WW in Frage stellen?
Ich glaube, wir diskutieren grade nicht über WW...
Es gibt hier im Forum genug Leute, die bauen ein Fahrwerk selbst oder mit der Unterstützung anderer ein und fahren zur Abstimmung "nur" noch zu Schmickler oder WW.Wie muss ich dann die Aussage weiter oben verstehen?
Nein, aber durchaus die Arbeit der Werkstatt die für Ihn Fahrwerke einbaut. Warum? Weil ALLES NIX kosten darf und entsprechend wird schnell gearbeitet. Außerdem machen die das so oft dass sich Flüchtigkeitsfehler einschleichen.Also würdest Du z.B. auch die Qualität der Arbeit vom WW in Frage stellen?
Es gibt hier im Forum genug Leute, die bauen ein Fahrwerk selbst oder mit der Unterstützung anderer ein und fahren zur Abstimmung "nur" noch zu Schmickler oder WW.
Sorry, bin komplett anderer Meinung.
Wenn es gut werden soll, muss man es selbst machen. Ganz schlicht.
Dass es kein Hexenwerk ist, ein neues Fahrwerk einzubauen, weiß jeder.
Und Platten und andere Felgen dran zu schrauben, stellt auch keine Überforderung dar.
Es geht halt um die Tricks, die die Werkstätten beherrschen. Und um die auch die Prüfer wissen - und sie auch dokumentieren.
Bei Rudi88 ging der Trick so:
Der Prüfprozess wurde "angepasst".
Das neue Fahrwerk wurde nicht etwa mit Platten und BBS-Felgen abgenommen. Sondern:
1. Original-Reifen/Räder-Kombi + KW, nach §19 - zulässig.
2. Original/KW (bereits abgenommen) + Distanzen - nach §19 - zulässig.
Schaut mal hier, das Gutachten der Platten:
Wichtig ist dabei H2. Dazu heißt es im Gutachten:
Das heißt: Verschränken und darauf achten, dass es nicht nur im Stand freigängig ist, sondern auch beim Fahren. Also 5-8 Millimeter Luft zum Kotflügel.
3. Original/KW + Distanzen (bereits abgenommen) + BBS-Felgen (die ein Teilegutachten haben) - nach §19 - zulässig.
Das ist ein dreistufiger Prüfprozess, der einfach zusammengezogen wird.
Der Trick liegt einfach darin, dass das KW-Fahrwerk gleich zu Anfang mit Original-Reifen/Felgen-Kombi geprüft wird. Nach §19.
Platten und Felgen/Reifen werden anschließend nur "nachgetragen" - auch nach §19.
Wenn man´s weiß ....
Es fing mit einer pauschalen Aussage "Bullshit" an,Es spricht auch nichts dagegen.
Aber was hat das mit meiner Frage zu tun?
Nein, aber durchaus die Arbeit der Werkstatt die für Ihn Fahrwerke einbaut. Warum? Weil ALLES NIX kosten darf und entsprechend wird schnell gearbeitet. Außerdem machen die das so oft dass sich Flüchtigkeitsfehler einschleichen.
Ein Beispiel:
Hinterer Dämpfer untere Schraube. Soll in Normallage angezogen werden. Wie machst Du das auf der Hebebühne? Soll ich Dir was sagen: DAS MACHT KEINE SAU! Es ist denen einfach wurscht.
Ich liege jedesmal flach auf dem Boden für den Scheiß oder mach das auf der Grube. Ja, man kann auch ein Rad unterlegen (dann aber auch vorne) oder auf eine Hebebühne gehen die das kann aber wer macht das? Die Clips beim Verdeckkasten, der Mikroschalter, die Höhenverstellung fürs Xenon. Die Halterungen für Bremsleitungen und Sensoren, wer hat das da wenn was kaputt geht? Wer bestellt das nach? Da kommt ein Kabelbinder dran und fertig. Die Drehmomente der Schrauben, ggf. neue Schrauben.... Der Dreck unter den Federunterlagen, ggf. neue Staubschutzmanschetten, eine neue Dichtscheibe unterm Domlager.... ACH HÖR DOCH AUF... KEINE SAU MACHT DAS
Als ich meine BBS Felgen gekauft habe stand ich auch vor der Wahl mit oder ohne Sturverbreiterung. Auch hier war eine Eintragung nach §19 nur möglich ohne Spurverbreiterung.
Mit den Spurplatten hätte ich eine Einzelabnahme beim TÜV benötigt, daher habe ich mich dagegen entschieden. Ist das nicht ein ähnlicher Fall?
Jeder macht da seine eigenen Erfahrungen.
Und ja Erfahrungsaustausch ist gut, aber fundierte Pauschal"Meinungen" wie Bullshit und Nö sind einfach sinnfrei.
Ich würde sagen es sind nur ca. 95%, die restlichen sind OK, meist aber nicht bezahlbar, stark spezialisiert, ausgebucht oder ALLES DREIFür mich liest sich das hier so als würde jede Werkstatt oberflächlich und nicht gewissenhaft arbeiten.
Ich würde sagen es sind nur ca. 95%, die restlichen sind OK, meist aber nicht bezahlbar, stark spezialisiert, ausgebucht oder ALLES DREI
Ich hab mir den Spaß schon mehr als 1x gemacht die aufgeführten Positionen bei einer Werkstatt abzufragen. Eine gar nicht so seltene Antwort: Wenn Sie sich so gut auskennen dann machen Sie es am besten selbst.
Mir ist klar was man damit sagen will aber der Kern der Aussage ist doch: Wenn Sie Ahnung haben dann nerven Sie hier nur weil das Aufwand bedeutet.
So definiert sich ZufriedenheitWar vielleicht schon immer so ich habe nur nicht kontrolliert.
Wer es nicht kann, der ist im Nachteil. Ganz schlicht.Bullshit!
Sorry, bin komplett anderer Meinung.
Wenn es gut werden soll, muss man es selbst machen. Ganz schlicht.
Dass es kein Hexenwerk ist, ein neues Fahrwerk einzubauen, weiß jeder.
Und Platten und andere Felgen dran zu schrauben, stellt auch keine Überforderung dar.
Es geht halt um die Tricks, die die Werkstätten beherrschen. Und um die auch die Prüfer wissen - und sie auch dokumentieren.
Bei Rudi88 ging der Trick so:
Der Prüfprozess wurde "angepasst".
Das neue Fahrwerk wurde nicht etwa mit Platten und BBS-Felgen abgenommen. Sondern:
1. Original-Reifen/Räder-Kombi + KW, nach §19 - zulässig.
2. Original/KW (bereits abgenommen) + Distanzen - nach §19 - zulässig.
Schaut mal hier, das Gutachten der Platten:
Wichtig ist dabei H2. Dazu heißt es im Gutachten:
Das heißt: Verschränken und darauf achten, dass es nicht nur im Stand freigängig ist, sondern auch beim Fahren. Also 5-8 Millimeter Luft zum Kotflügel.
3. Original/KW + Distanzen (bereits abgenommen) + BBS-Felgen (die ein Teilegutachten haben) - nach §19 - zulässig.
Das ist ein dreistufiger Prüfprozess, der einfach zusammengezogen wird.
Der Trick liegt einfach darin, dass das KW-Fahrwerk gleich zu Anfang mit Original-Reifen/Felgen-Kombi geprüft wird. Nach §19.
Platten und Felgen/Reifen werden anschließend nur "nachgetragen" - auch nach §19.
Wenn man´s weiß ....
KW Fahrwerk in Verbindung mit den BBS Felgen ist eine 21er Abnahme.Hab mit meinem Tüv-Kumpel gesprochen - Abnahme hätte zwingend nach §21 erfolgen müssen.
Mein Tüv-Kumpel hat ein Gewinnspiel ausgelobt! Wer findet den Fehler?