Hi Leute,
gestern war ich beim Reifenhändler (Vergölst) wegen Spurplatten. Die gaben mir folgende Auskunft: bereits bei 11er Platten vorne müssen Karosseriearbeiten durchgeführt werden und hinten ab 12er!? Ich dachte die Kombi 12/15 geht problemlos ohne Aufweiten der Kotflügel, denn das will ich auf keinen Fall!
Ist das jetzt zwingend so oder liegt das im Ermessen eines TÜV-Prüfers der gerade gut gelaunt ist oder den man am besten persönlich kennt??
Hier ein Auszug aus dem Gutachten von H&R:
"Auflagen zur Radabdeckung EA1): Eine ausreichende Abdeckung der Rad-/Reifenkombination ist durch Anbau von 5mm auf-tragenden und dauerhaft befestigten Radabdeckungsverbreiterungen im Bereich von 30 Grad nach vorne und 50 Grad nach hinten (zu der senkrechten Mittelachse des Rades) herzustellen. Die ausreichende Radabdeckung kann auch durch Aufweiten der Kotflügel erreicht werden. Die gesamte Breite der Umrüstkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04-fache der Nennbreite des Rei-fens), in dem oben genannten Bereich abgedeckt sein."
Meint Ihr ich soll die Dinger (12/15) einfach mal draufschrauben und beim TÜV vorfahren? Fahrwerk und Räder (19 Zoll) bleiben original.
Danke und schöne Grüße aus Heidelberg
Klaus