Dieterle
macht Rennlizenz
- Registriert
- 18 April 2023
- Wagen
- BMW Z4 e89 sDrive23i
Sollte das auf meinen Fall anwendbar sein, wäre das super und ich muss der Steuerberaterin etwas vom Jahreshonorar abziehenDu gibst die Daten ein, generierst das formular, und landest es hoch über Finanzonline. Die fin wird dann freigegeben und du zahlst die Steuern mit den nächsten Abgaben zu Monatsmitte.

Klingt logisch, kann man aber auch anders lesen. Wenn es 7/8 von Euro 350,- sind, dann soll es mir recht sein.Wegen der 1/8 Regelung. Falls du eine co2 Strafsteuer zahlen musst, muss man nur aliquot den Teil zahlen der im Verhältnis steht zum Kaufpreis und Neupreis. Das gleiche gilt aber für den Bonus. Die 350€ stehen dir nur 100% beim Neukauf zu. Wenn du jetzt 2 Jahre später das Auto importierst, kriegt man 6/8 von dem Bonus (1/8 Regelung - pro Jahr wird 1/8 abgezogen) bzw man zahlt nur 6/8 von der co2 Strafsteuer. Alternative man macht es im Verhältnis Kaufpreis zum damaligen Neupreis.
Bei diesem ganzen NoVA Schwachsinn gilt doch immer "im Zeitpunkt der Erstzulassung in der EU". Also meine ganze Berechnung läuft nach der Rechtslage 2022, damals gab es einen 350,- Euro Bonus für Neuwagen. Wenn das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Erstzulassung in der EU also damals 2022 ein Neuwagen war, steht der Bonus heute bei der Berechnung zu. Es gilt was für das spezifische Kfz in 2022 gegolten hätte, wäre es damals als Neuwagen in Österreich zugelassen worden.
Ist für mich logisch weil ja auch denkbar ist, dass zB ein Fahrzeug aus USA nach EU geholt wird und bei der erstmaligen Zulassung in der EU bereits 2 Jahre alt ist. Später wird es dann nach Ö geholt. Auch für diesen Fall muss ein Anwendungsfall laut NoVA Gesetz verbleiben. Wegen 42,50 Euro werde ich aber nicht mit den Beamten zu streiten beginnen.
Dann gibt es da noch ein NoVA 1 Formular das angeblich für Unternehmer ist - warum zum Teufel man das nicht alles in einem Formular unterbringen kann, das für alle Importfälle gilt, das weiß nur der Ö-Amtsschimmel

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