M437 Felgen Thread.

*sauber* Viktor! Vielleicht "begegnen" wir uns ja mal ;)
Welche Federn/Fahrwerk hast Du verbaut? Deiner erscheint wesentlich tiefer als meiner!?
Bist Du inzwischen über'n TÜV?

Gruß
ralle
 
Danke.
Ich komm mal hoch gefahren, stalken :cautious:

Hab auch die Eibach drunter. Ich sag ja deine gehn noch runter. Die sind bei mir ca. 4 Jahre alt.

Hab am Dienstag Termin :confused:
 
So Leute, die Felgen sind abgenommen vom Tüv :D

Die Radkästen mussten nicht bearbeitet werden mit dem Michelin PSS Reifen. Es waren noch so ca. 10mm Platz beim Verschränkungstest. Der Tüver meinte, dass max. 5mm Spurplatten noch passen würden. Aber die machen den Kohl dann auch nicht fett:) :-)

Vielen Dank für Eure ganzen Tipps und Hilfe :t

Ein besonderen Dank an Ralle für den mentalen Beistand :D

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Zuletzt bearbeitet:
Na siehste Digga ... geht doch :D
Hatte den ganzen Vormittag "mentalen" Kontakt zu Dir und Deinem Zetti ;)
Und 5er würden noch geh'n? Man, und mir hat der "Sack" die 12er verweigert ... trotz CSC5P :(

Gruß
ralle
 
Zuletzt bearbeitet:
Das habe ich gespürt Ralle :D

Ja ich habe aus Spaß gemeint, wie es denn noch mit Spurplatten aussieht und da hat er das dann mit den 5mm gesagt. Meinte aber auch, dass man es eh nicht sieht.

So jetzt ist der halbe Tank leer für 200 km:roflmao:
 
Ralle in seinem Gutachten bei mir hat er den Traglastindex VA: 79Y HA: 84Y eingetragen. Das sind ja die Mindestanforderungen oder? Der Michelin hat nämlich VA: 91Y HA: 93Y. D.h. man kann jetzt jeden Reifen in 235/265R19 draufziehen lassen, der mindestens diesen Traglastindex hat?
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Det TÜVer meinte auch, dass ich das Gutachten an irgendeine Behörden schicken muss, bevor ich es bei der Zulassungsstelle eintragen lassen kann. Auf der Seite von Zulassungsstelle in Frankfurt steht aber, dass es die Zulassungsstelle selber macht. Wenn ich es richtig lese!?

http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2947

Einzelgenehmigungen/Betriebserlaubnisse
Zum 29.04.2009 haben sich einige Änderungen im Zusammenhang mit der Erlangung von Betriebserlaubnissen für einzelne Kraftfahrzeuge ergeben. Durch die EG-Richtlinie 2007/46/EG ist das Verfahren zur Erteilung von EG-Typgenehmigungen und Einzelbetriebserlaubnissen nun einheitlich geregelt. Diese EG-Norm aus dem Jahr 2007 war bis zum 29.04.2009 in nationales Recht umzusetzen. Ziel der EU ist es, die Zulassung, den Verkauf und die Inbetriebnahme zu genehmigender Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständiger technischer Einheiten in der EU, insbesondere durch den Abbau von Handelshemmnissen, zu erleichtern.

Für diese Umsetzung in Deutschland wurde die Vorschrift des § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) angepasst und darüber hinaus ein neues Gesetz, die EG-Genehmigungsverordnung (EG-FGV), erlassen. Nach dieser EG-FGV benötigen Fahrzeuge die Erteilung einer Einzelgenehmigung, für die keine EG-Typgenehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt registriert ist. Deutschland hatte bis dato ein exponiertes Verfahren, während bei vielen Mitgliedsländern diesbezüglich noch gar nichts geregelt war. Mit dieser Einzelgenehmigung wird behördlich bestätigt, dass das Fahrzeug den geltenden Bauvorschriften entspricht, bevor diese zum Straßenverkehr zugelassen werden können. Die Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV sind für die Zulassung eines Neufahrzeuges der Klassen M (Pkw und Busse), N (Lkw und Sattelzugmaschinen) und O (Anhänger), für die keine EG-Typgenehmigung vorliegt, zu beantragen.

Für die Zulassung von Neufahrzeugen aller übrigen Fahrzeugarten oder gebrauchten Fahrzeuge, für die keine EG-Typgenehmigung vorliegt, ist die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO zu beantragen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie durch Veränderungen am Fahrzeug ein Gutachten nach § 19 (2) in Verbindung mit § 21 StVZO von einem amtlich anerkannten Sachverständigen/ Technischen Dienst erhalten haben, da auch hier die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erloschen ist und somit neu erteilt werden muss.

Für Antragstellerinnen und Antragsteller mit Wohn- oder Betriebssitz in Frankfurt am Main werden die Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV und auch die Betriebserlaubnisse nach § 21 StVZO von der hiesigen Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge erteilt.
Den Antrag auf Erteilung einer Einzelgenehmigung finden Sie unter dem Punkt 'Formulare' in der rechten Spalte.
 
ja, das heißt es! ... aber soweit mir bekannt, gibt es gar keine Reifen dieser Dimension, die geringere Traglasten aufweisen ;)
Hauptsache, ich brauche meine Winterpellen nicht extra eintragen lassen ;)

Ich habe nix irgendeiner "Behörde" zugeschickt ... ich bin ab zur Zulassungsstelle mit dem TÜV-Bericht und habe das alles eintragen lassen (neuer Schein: 11,40).
Gutachten wollten die nicht seh'n! Aber vielleicht ist Hessen da wiedermal "rückständig/verschroben"? :D

Gruß
ralle
 
Ralle in seinem Gutachten bei mir hat er den Traglastindex VA: 79Y HA: 84Y eingetragen. Das sind ja die Mindestanforderungen oder? Der Michelin hat nämlich VA: 91Y HA: 93Y. D.h. man kann jetzt jeden Reifen in 235/265R19 draufziehen lassen, der mindestens diesen Traglastindex hat?
Anhang anzeigen 223828

Det TÜVer meinte auch, dass ich das Gutachten an irgendeine Behörden schicken muss, bevor ich es bei der Zulassungsstelle eintragen lassen kann. Auf der Seite von Zulassungsstelle in Frankfurt steht aber, dass es die Zulassungsstelle selber macht. Wenn ich es richtig lese!?

Da es sich um eine Einzelabnahme nach §21 StVZO iVm. §19 Abs. 1 oder 2 handelt, mußt du eine Kopie vom TÜV Schrieb zusammen mit einem "Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis" zum Landkreis Marburg Biedenkopf schicken an irgend eine komische Behörde. Zum Glück geht das auch als Scan per Mail. Der "Spaß" kostet nochal 40 Öcken und kann via PayPal bezahlt werden. Das Antragsformular gibt es auf der Zulassungsstelle, oder bestimmt auch online zum Download - Google ist dein Freund.
Irgendwann bekommst du von denen ein Antwortschreiben mit der Erteilung einer Betriebserlaubnis. Damit und dem TÜV Schreib bewaffnet gehst du zur Zulassungsstelle und läßt es in die FZ PApiere eintragen.

Ja, den Nicht-Hessen wird das jetzt in Erstaunen versetzen, aber es ist tatsächlich so. Diese Eigenheit gibt es nur bei uns, in allen anderen Bundesländern kann man meines Wissens direkt mit dem TÜV Schreib zur Zulassungsstelle und bekommt den Schmonsens in die Papiere. Hessen als eines der "ärmeren" Bundesländer ist halt auf jeden Cent angewisen. :rolleyes:
 
Da es sich um eine Einzelabnahme nach §21 StVZO iVm. §19 Abs. 1 oder 2 handelt, mußt du eine Kopie vom TÜV Schrieb zusammen mit einem "Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis" zum Landkreis Marburg Biedenkopf schicken an irgend eine komische Behörde. Zum Glück geht das auch als Scan per Mail. Der "Spaß" kostet nochal 40 Öcken und kann via PayPal bezahlt werden. Das Antragsformular gibt es auf der Zulassungsstelle, oder bestimmt auch online zum Download - Google ist dein Freund.
Irgendwann bekommst du von denen ein Antwortschreiben mit der Erteilung einer Betriebserlaubnis. Damit und dem TÜV Schreib bewaffnet gehst du zur Zulassungsstelle und läßt es in die FZ PApiere eintragen.

Ja, den Nicht-Hessen wird das jetzt in Erstaunen versetzen, aber es ist tatsächlich so. Diese Eigenheit gibt es nur bei uns, in allen anderen Bundesländern kann man meines Wissens direkt mit dem TÜV Schreib zur Zulassungsstelle und bekommt den Schmonsens in die Papiere. Hessen als eines der "ärmeren" Bundesländer ist halt auf jeden Cent angewisen. :rolleyes:

Aber die anderen Bundesländer müssen jetzt nicht traurig sein.
Das System wird bald Bundesweit eingeführt da langsam alle merken das noch mehr Geld damit zu generieren ist.
 
Da es sich um eine Einzelabnahme nach §21 StVZO iVm. §19 Abs. 1 oder 2 handelt, mußt du eine Kopie vom TÜV Schrieb zusammen mit einem "Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis" zum Landkreis Marburg Biedenkopf schicken an irgend eine komische Behörde. Zum Glück geht das auch als Scan per Mail. Der "Spaß" kostet nochal 40 Öcken und kann via PayPal bezahlt werden. Das Antragsformular gibt es auf der Zulassungsstelle, oder bestimmt auch online zum Download - Google ist dein Freund.
Irgendwann bekommst du von denen ein Antwortschreiben mit der Erteilung einer Betriebserlaubnis. Damit und dem TÜV Schreib bewaffnet gehst du zur Zulassungsstelle und läßt es in die FZ PApiere eintragen.

Ja, den Nicht-Hessen wird das jetzt in Erstaunen versetzen, aber es ist tatsächlich so. Diese Eigenheit gibt es nur bei uns, in allen anderen Bundesländern kann man meines Wissens direkt mit dem TÜV Schreib zur Zulassungsstelle und bekommt den Schmonsens in die Papiere. Hessen als eines der "ärmeren" Bundesländer ist halt auf jeden Cent angewisen. :rolleyes:

Super, Danke Dir Michael für die Infos. Das ist ja mal wieder anstrengend in Hessen :confused:

Sorry wenn ich Dich das jetzt frage, aber bist Du Dir sicher, dass beim Landkreis Marburg Biedenkopf machen muss?

Auf der Seite von der Frankfurter Zulassungsbehörden steht ganz unten:

http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2947
Für Antragstellerinnen und Antragsteller mit Wohn- oder Betriebssitz in Frankfurt am Main werden die Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV und auch die Betriebserlaubnisse nach § 21 StVZO von der hiesigen Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge erteilt.

Hier das Formular von der Zulassungsbehörde in Frankfurt:

http://www.frankfurt.de/sixcms/medi...bserlaubnis_oder_Einzelgenehmigung_Antrag.pdf

Und hier das von der Zulassungsbehörde im Landkreis Marburg Biedenkopf:

http://www.marburg-biedenkopf.de/uploads/PDF/OuV/Kfz-Zulassung/Einzelgenehmigung_Antrag_2015.pdf

Beide Formulare sehen gleich aus.
 
Ok jetzt habe ich es verstanden, glaube ich :) :-) Wenn ich es Frankfurt beantrage hat es den Nachteil, dass ich 2mal zu Zulassungsbehörde hin müsste. Einmal für die Beantragung zur Erteilung der Betriebserlaubnis und dann später ein zweites mal mit der erteilten Genehmigung und dem Tüv-Gutachten für die Eintragung in den Fahrzeugschein oder?

Und das ist kein Problem wenn man als Frankfurter sowas im Landkreis-Biedenkopf beantragt? Kann mir vorstellen, dass ein Beamter gerne etwas für eine andere Stadt oder Landkreis macht :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Wir im MTK müssen das in MA Biedenkopf beantragen, wie das in/für Frankfurt läuft, keine Ahnung.
 
So Leute, jetzt sind die Felgen offiziell eingetragen:D

Heute früh war ich auf der Zulassungsstelle in Frankfurt und bin zum Glück an einen sehr motivierten Mitarbeiter gekommen, der mir sofort die Genehmigung der Betriebserlaubnis nach $21 erteilt hat und danach wurde es sofort eingetragen. Normalerweise dauert die Genehmigung der Betriebserlaubnis 2-3 Werktage und man muss dann nochmal zu Zulassungsstelle in Frankfurt und es dann eintragen lassen. Bei der Zulassungsstelle in Frankfurt geht es auch nicht elektronisch, wie beim Landkreis-Biedenkopf, welcher ja für mehrere Städte und Landkreise in Hessen bei Einzelgenehmigungen nach $21 zuständig ist. Das war jetzt die ganz besondere Spezialität in Hessen und für die Genehmigung und Eintragung ist man 50 EUR los :confused:

Mittlerweile ist jetzt auch die zweite Seite im Fahrzeugschein fast voll :D
 
Irgendwie falle ich gerade in ein mentales Loch...mehrere Wochen mit dem Thema M437 beschäftigt gewesen und JETZT??? Was kommt danach???

Da muss ich mir wohl ein neues Projekt suchen :rolleyes: F&F Auspuffblenden?! :whistle:
 
Man Junx ... bin "voller Vorfreude" auf die Suche dieser ominösen M666 gegangen, und was finde ich?
Eine der abgrundtief hässlichsten Felgen aller Zeiten *würgh* ... *puuh*, Schwein gehabt ... Geld gespart :D

Davon ab, dürften 9,5J und 10,5J doch wirklich langsam knapp werden im Radhaus unserer Zettis ;)

Gruß
ralle
 
Ich dachte, es handelt sich um diese?
m666.jpg

Die haben die Maße 9,5x20 und 10,5x20!

Wesentlich schöner finde ich die silbernen aber auch nicht ;)

Gruß
ralle
 
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