Sollte ich dann bei 2,3/2,5 kalt lieber nicht 300 km/h fahren, Andre?![]()
Oli,
ich bin was das angeht eine faule Sau, und fahre kalt 2,3 und 2,5 Bar
Da beim PSS der Luftdruck beim warm werden stark ansteigt, reicht mir das auch für 300

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Sollte ich dann bei 2,3/2,5 kalt lieber nicht 300 km/h fahren, Andre?![]()

Oli,
ich bin was das angeht eine faule Sau, und fahre kalt 2,3 und 2,5 Bar
Da beim PSS der Luftdruck beim warm werden stark ansteigt, reicht mir das auch für 300![]()










http://www.frankfurt.de/sixcms/detail.php?id=2947
Einzelgenehmigungen/Betriebserlaubnisse
Zum 29.04.2009 haben sich einige Änderungen im Zusammenhang mit der Erlangung von Betriebserlaubnissen für einzelne Kraftfahrzeuge ergeben. Durch die EG-Richtlinie 2007/46/EG ist das Verfahren zur Erteilung von EG-Typgenehmigungen und Einzelbetriebserlaubnissen nun einheitlich geregelt. Diese EG-Norm aus dem Jahr 2007 war bis zum 29.04.2009 in nationales Recht umzusetzen. Ziel der EU ist es, die Zulassung, den Verkauf und die Inbetriebnahme zu genehmigender Fahrzeuge, Systeme, Bauteile und selbstständiger technischer Einheiten in der EU, insbesondere durch den Abbau von Handelshemmnissen, zu erleichtern.
Für diese Umsetzung in Deutschland wurde die Vorschrift des § 21 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) angepasst und darüber hinaus ein neues Gesetz, die EG-Genehmigungsverordnung (EG-FGV), erlassen. Nach dieser EG-FGV benötigen Fahrzeuge die Erteilung einer Einzelgenehmigung, für die keine EG-Typgenehmigung beim Kraftfahrt-Bundesamt registriert ist. Deutschland hatte bis dato ein exponiertes Verfahren, während bei vielen Mitgliedsländern diesbezüglich noch gar nichts geregelt war. Mit dieser Einzelgenehmigung wird behördlich bestätigt, dass das Fahrzeug den geltenden Bauvorschriften entspricht, bevor diese zum Straßenverkehr zugelassen werden können. Die Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV sind für die Zulassung eines Neufahrzeuges der Klassen M (Pkw und Busse), N (Lkw und Sattelzugmaschinen) und O (Anhänger), für die keine EG-Typgenehmigung vorliegt, zu beantragen.
Für die Zulassung von Neufahrzeugen aller übrigen Fahrzeugarten oder gebrauchten Fahrzeuge, für die keine EG-Typgenehmigung vorliegt, ist die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO zu beantragen. Dies gilt auch für den Fall, dass Sie durch Veränderungen am Fahrzeug ein Gutachten nach § 19 (2) in Verbindung mit § 21 StVZO von einem amtlich anerkannten Sachverständigen/ Technischen Dienst erhalten haben, da auch hier die Betriebserlaubnis für Ihr Fahrzeug erloschen ist und somit neu erteilt werden muss.
Für Antragstellerinnen und Antragsteller mit Wohn- oder Betriebssitz in Frankfurt am Main werden die Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV und auch die Betriebserlaubnisse nach § 21 StVZO von der hiesigen Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge erteilt.
Den Antrag auf Erteilung einer Einzelgenehmigung finden Sie unter dem Punkt 'Formulare' in der rechten Spalte.



Ralle in seinem Gutachten bei mir hat er den Traglastindex VA: 79Y HA: 84Y eingetragen. Das sind ja die Mindestanforderungen oder? Der Michelin hat nämlich VA: 91Y HA: 93Y. D.h. man kann jetzt jeden Reifen in 235/265R19 draufziehen lassen, der mindestens diesen Traglastindex hat?
Anhang anzeigen 223828
Det TÜVer meinte auch, dass ich das Gutachten an irgendeine Behörden schicken muss, bevor ich es bei der Zulassungsstelle eintragen lassen kann. Auf der Seite von Zulassungsstelle in Frankfurt steht aber, dass es die Zulassungsstelle selber macht. Wenn ich es richtig lese!?

Da es sich um eine Einzelabnahme nach §21 StVZO iVm. §19 Abs. 1 oder 2 handelt, mußt du eine Kopie vom TÜV Schrieb zusammen mit einem "Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis" zum Landkreis Marburg Biedenkopf schicken an irgend eine komische Behörde. Zum Glück geht das auch als Scan per Mail. Der "Spaß" kostet nochal 40 Öcken und kann via PayPal bezahlt werden. Das Antragsformular gibt es auf der Zulassungsstelle, oder bestimmt auch online zum Download - Google ist dein Freund.
Irgendwann bekommst du von denen ein Antwortschreiben mit der Erteilung einer Betriebserlaubnis. Damit und dem TÜV Schreib bewaffnet gehst du zur Zulassungsstelle und läßt es in die FZ PApiere eintragen.
Ja, den Nicht-Hessen wird das jetzt in Erstaunen versetzen, aber es ist tatsächlich so. Diese Eigenheit gibt es nur bei uns, in allen anderen Bundesländern kann man meines Wissens direkt mit dem TÜV Schreib zur Zulassungsstelle und bekommt den Schmonsens in die Papiere. Hessen als eines der "ärmeren" Bundesländer ist halt auf jeden Cent angewisen.![]()
Da es sich um eine Einzelabnahme nach §21 StVZO iVm. §19 Abs. 1 oder 2 handelt, mußt du eine Kopie vom TÜV Schrieb zusammen mit einem "Antrag auf Erteilung einer Betriebserlaubnis" zum Landkreis Marburg Biedenkopf schicken an irgend eine komische Behörde. Zum Glück geht das auch als Scan per Mail. Der "Spaß" kostet nochal 40 Öcken und kann via PayPal bezahlt werden. Das Antragsformular gibt es auf der Zulassungsstelle, oder bestimmt auch online zum Download - Google ist dein Freund.
Irgendwann bekommst du von denen ein Antwortschreiben mit der Erteilung einer Betriebserlaubnis. Damit und dem TÜV Schreib bewaffnet gehst du zur Zulassungsstelle und läßt es in die FZ PApiere eintragen.
Ja, den Nicht-Hessen wird das jetzt in Erstaunen versetzen, aber es ist tatsächlich so. Diese Eigenheit gibt es nur bei uns, in allen anderen Bundesländern kann man meines Wissens direkt mit dem TÜV Schreib zur Zulassungsstelle und bekommt den Schmonsens in die Papiere. Hessen als eines der "ärmeren" Bundesländer ist halt auf jeden Cent angewisen.![]()

Für Antragstellerinnen und Antragsteller mit Wohn- oder Betriebssitz in Frankfurt am Main werden die Einzelgenehmigungen nach § 13 EG-FGV und auch die Betriebserlaubnisse nach § 21 StVZO von der hiesigen Zulassungsbehörde für Kraftfahrzeuge erteilt.
Wenn ich es Frankfurt beantrage hat es den Nachteil, dass ich 2mal zu Zulassungsbehörde hin müsste. Einmal für die Beantragung zur Erteilung der Betriebserlaubnis und dann später ein zweites mal mit der erteilten Genehmigung und dem Tüv-Gutachten für die Eintragung in den Fahrzeugschein oder?



Irgendwie falle ich gerade in ein mentales Loch...mehrere Wochen mit dem Thema M437 beschäftigt gewesen und JETZT??? Was kommt danach???
Da muss ich mir wohl ein neues Projekt suchenF&F Auspuffblenden?!
![]()

Oder jetzt auf M666 in 20" gehen.![]()




Ich dachte, es handelt sich um diese?
Anhang anzeigen 224381
Die haben die Maße 9,5x20 und 10,5x20!
Wesentlich schöner finde ich die silbernen aber auch nicht
Gruß
ralle