Da brauchst erstmal nen Antrag auf Erteilung eines Einlagerungsantrages..Bei positiven Bescheid desselben, kannst dann den Antrag mit beigefügtem pol. Führungszeugnis, dem notariell beglaubigtem Nachweis der letzten 72 Monatseinkommen, dem Nachweis eines Fahrsicherheitstrainigs, bei Antragstellern unter 18 Jahren einer Vollmacht der Eltern, bei Verheirateten der Ehefrau, einem Nachweis der Befähigung zum Führen von Flurförderfahrzeugen sowie der Gewährung einer Großzügigen Spende an den Einlagerer, stellen.
Der Antrag wird danach umgehend bearbeitet![]()
Das ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. In Niedersachsen musst Du zusätzlich den Nachweis der Seepferdchen-Prüfung samt Personalausweis Deines damaligen Klassenlehrers einreichen. Hier ist man nicht so lax.
Ihr habt vergessen, dass man in der EU generell den Passierschein A38 benötigt.
