@RainerW
Da es in diesem Fred um den G29 geht, war die Erwähnung, dass das bei anderen Fahrzeugen anders ist, nicht zwingend notwendig.
Einspruch Klaus - denn dass es sich so verhält beim G29 ist eine Annahme - wo ist für einen Halter/User/Fahrer dieser Sachverhalt eindeutig ersichtlich?
Wo steht dies als sicherheitsrelevanter Hinweis nachzulesen, welcher zu beachten wäre?
Gibt es tatsächlich ein Datum auf den Dämpfern?
Ich zweifle dies ja grundsätzlich gar nicht an - aber ohne jeglichem Hinweis, was zu beachten ist, kann einem ein TÜV-Prüfer theoretisch das Gelbe vom Ei erzählen.
Ich muss mir morgen mal die Dämpfer im Fahrzeug ansehen, ob da irgendwo ein derartiger Vermerk zu finden ist - in der Bedienungsanleitung habe ich (zumindest auf die schnelle) nichts diesbezüglich gefunden.
Ausserdem hatte ich ja durchaus zugestanden, dass ich mir dies beim G29 vorstellen könnte - aber dass dies eben nur weil Dämpfer verbaut sind, nicht zwangsläufig so zutreffen muss.
Wäre schon interessant, da eine fundierte Aussage zu finden/erhalten. Übrigens haben auch TÜV-Prüfer nicht immer recht und irren sich ab und an (auch wenn dies zugegeben sicherlich selten sein dürfte).
Nur "blind" würde ich das nicht einfach so glauben - dazu müsste es dann seitens BMW eine Sicherheitsanweisung geben.
Übrigens hat bei meinen sämtlichen Fahrzeugen noch niemals ein Prüfer beim TÜV-Termin kontrolliert, ob ein Datum der Haubendämpfer 5 Jahre überschritten hat.
Wenn dies folglich sicherheitsrelevant ist, dann wäre dies zu 100% nach 5 Jahren zu prüfen und nicht bei einem schon, beim anderen nicht.
Das ist doch beim Flugzeug ähnlich - sobald sicherheitsrelevant, gibt es eine Prüfvorschrift, welche abgenommen und nachweislich eingehalten werden muss.
So in etwa müsste dies ja dann beim Fahrzeug auch sein, sofern es ich um ein sicherheitsrelevantes Bauteil handelt, oder?
Deshalb mein Hinweis...
Dennoch kann ich mir das durchaus vorstellen, dass es sich so verhält.
