Crash mit geliehenem Jaguar in Stuttgart

Wenn dieser Idiot zb einen Menschen umgefahren hätte (klappt durchaus mit 129 kmh in einer Ortschaft), wäre das Geschrei groß!
Sorry, wer sein Fahrzeug wie eine potenzielle Waffe gebraucht, ist doch nicht ganz sauber im Kopf

Das 129 kmh in einer Ortschaft nicht ganz sauber im Kopf sind bestreite ich überhaupt nicht. Dennoch geht für mich aus den wenigen, im Artikel genannten Fakten, noch kein Rennen hervor. (in der Urteilsbegründung gibt es hoffentlich mehr Fakten als das bloße Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit, die ein Rennen rechtfertigen). Aber gehen wir an dieser Stelle einfach mal davon aus, dass das Gericht korrekt entschieden hat und es sich um ein Rennen handelte.

Aufgrund dieses Sachverhalts bekommt der Biker 2.600,- EUR + Gerichtskosten + Führerscheinentzug und 9 Monate sperre (wird also mindestens 1 Jahr laufen, wenn nicht länger) anstatt der üblichen 680 €, 2 Punkte und drei Monate Fahrverbot. In dieser Strafe sehe ich auch kein Problem (unter der Vorraussetzung das er wirklich ein Rennen gefahren ist).

Es geht mir darum, dass man Ihm das Fahrzeug (in diesem Fall das Motorrad) abnimmt. Denn das entspricht der 6 fachen finanziellen Strafe vergleichen mit den eigentlichen Tagessätzen für diese Straftat. Hätte er sich das Motorrad geliehen oder finanziert (Brief bei der Bank), hätte er jetzt 15.000 EUR weniger bezahlt. Das ist es, was mich stört. Es sollte doch gleiches Recht für alle gelten. Wenn man nur verhindern will, dass er in der Zeit ohne Führerschein damit fährt, gäbe es genügend andere Möglichkeiten (z.B. Fahrzeug abmelden = kein Kennzeichen).
 
Und wer soll das überprüfen?

Nur mal zur Info.
Mann muss zur Anmeldung eines Kfz. überhaupt keinen Führerschein besitzen. Das kann man jederzeit und mit allen Fahrzeugen.

Sonst gäbs ja auch keine Firmenwagen ;-)

Im übrigen werden Erlöse eingezogene Gegenstände (wenn sie denn überhaupt versteigert werden) gemeinnützigen Einrichtungen überreicht. Somit haben alle was davon. Irgendwie zumindest.

Und es gibt nach wie vor einen Unterschied ob ich von jemandem Eigentum einziehe weil damit eine oder mehrere Straftaten verübt wurden oder ob man jemandem per Enteignung sein Grundstück + Haus wegnimmt.

Zudem bin ich mir fast sicher, dass selbst wenn das Kfz nur geleast oder gemietet wäre es dennoch eingezogen werden kann. Den Vertrag muss der Mieter ja trotzdem noch an die Vermieterfirma oder Leasinggeber erfüllen.
 
Und wer soll das überprüfen?

Nur mal zur Info.
Mann muss zur Anmeldung eines Kfz. überhaupt keinen Führerschein besitzen. Das kann man jederzeit und mit allen Fahrzeugen.
Die KFZ-Zulassungstelle?! Bin mir ziehmlich sicher, dass ich damals nach dem Führerschein gefragt wurde. Aber selbst wenn ein Führerschein heute noch nicht nötig ist, wäre es doch eine Leichtigkeit diese Gesetz (für Privatpersonen) zu ändern. Oder nicht? Ein Gesetz gegen Autorennen konnte man ja auch beschließen. Die Möglichkeit hätte der Gesetzgeber also jederzeit.

Im übrigen werden Erlöse eingezogene Gegenstände (wenn sie denn überhaupt versteigert werden) gemeinnützigen Einrichtungen überreicht. Somit haben alle was davon. Irgendwie zumindest.
Zum Wohle der Allgemeinheit ist also alles erlaubt, egal ob es die Rechte des Einzelnen mit Füßen tritt?


Zudem bin ich mir fast sicher, dass selbst wenn das Kfz nur geleast oder gemietet wäre es dennoch eingezogen werden kann. Den Vertrag muss der Mieter ja trotzdem noch an die Vermieterfirma oder Leasinggeber erfüllen.

In diesem Thread gab es vor kurzem erst den Fall, dass zwei M´s ein Rennen gefahren sind. Der geliehene Wagen wurde nicht eingezogen, der vom Fahrzeugeigentümer hingegen schon. Es gab auch ein anderen Fall, in dem der Wagen nach X Wochen der Leihwagenfirma zurückgegeben wurde. Der Polizist hat noch damit geprallt, dass dem Täter ja mehrere Tausend EUR Kosten für den Zeitraum entstehen. Der lachende Dritte ist also die Mietwagenfirma, falls sie an einen solventen Mieter vermietet hat.
 
Ahmed und Orcan haben viele Tanten die dann hoffentlich auch mal hinten mitfahren dürfen. 😇
 
Zum Wohle der Allgemeinheit ist also alles erlaubt, egal ob es die Rechte des Einzelnen mit Füßen tritt?

Warum nicht. Wenn jemand mit einem Gegenstand die Allgemeinheit gefährdet und mehrere Straftaten begeht hat er kein Recht darauf den Gegenstand weiterhin zu benutzen.

Ob es gerecht ist wenn ein geliehenes Kfz nicht eingezogen wird kann und will ich nicht beurteilen...
 
Das Recht einen Gegenstand weiterhin zu benutzen und das Eigentum an dem Gegenstand sind erstmal zwei paar Schuhe. Ohne Führerschein kann der Fahrzeugeigentümer mit seinem Fahrzeug nicht fahren; dennoch liegt es in seiner Hand ob der das Fahrzeug verkauft oder behält bis er ggf. in ein paar Jahren wieder einen Führerschein erwirbt. In jedemfall steht Ihm der Verkaufserlös zu.

Warum nicht? Weil das Leben in einer Gesellschaft, in der die Rechte des Einzelnen nichts wert sind, nicht lebenswert ist.
 
Ohne Führerschein kann ich dennoch ein Fahrzeug bewegen, was einige Beispiele belegen...

Btw.: Immer wieder schön, wie Brummm und andere die Rechtslage erklären. Bringt so einiges Licht in's Dunkel.
 
Ohne Führerschein kann ich dennoch ein Fahrzeug bewegen, was einige Beispiele belegen...
Jedenfalls nicht legal. Und wenn Du auf illigales Verhalten abstellst - was hindert den Täter daran, ein Fahrzeug zu stehlen und damit zu fahren? Wenn von einer Person wirklich so ein großes Risiko für die Gesellschaft ausgeht (z.B. ein Terrorist, der in einem Menschenmenge gefahren ist), müsstest Du Ihn direkt wegsperren. Alles andere ist unsinnig.
Im genannten Fall handelt es sich um normale Menschen, denen ich erstmal unterstellen würde, dass sie sich an Gesetze halten und ohne Führerschein nicht weiterfahren. Falls doch, kann man ja immernoch über weitere, härte Strafen (Gefängnis, weitere Tagessätze) reden.
 
Die Frage ist schon mal, was man als normal definiert...

Fast 130 Sachen in der Ortschaft, gepaart mit überfahren von roten Ampeln, Geschwindigkeitsüberschreitungen von bis 126 km/h außerorts, Mißachtung von durchgezogenen Linien sind offensichtlich sehr weit von normalem Verhalten weg, sonst wäre das Motorrad nicht eingezogen worden... ;)
 
Ein durchschnittlich intelligenter Mensch würde, nachdem er gerade erst 2.600 EUR Strafe bezahlt und seinen Führerschein für mindestens 1 Jahr abgegeben hat, sein Fehlerverhalten erkennen und sich zukünftig gesetzeskonform verhalten. Die Bereicherung des Staates an seinem Fahrzeug erscheint mir weder zielführend noch gerechtfertigt.

Aber mit dieser Einstellung stehe ich hier ziehmlich allein da. 8-) Sind wir doch mal ehrlich: Die Mehrheit gönnt dem anderen sein Fahrzeug nicht und ist froh, dass es Ihm vom Staat endlich abgenommen wird. :whistle: Das diese Form der Strafe zu einer unfairen Behandlung von Einzelnen (Fahrzeugeigentümern) führt, ist dabei egal.

Egal, ich klinke mich hier aus.
 
Ich hatte bei den Aufzählungen oben noch die nicht zugelassenen Modifikationen vergessen...
 
Ein durchschnittlich intelligenter Mensch würde, nachdem er gerade erst 2.600 EUR Strafe bezahlt und seinen Führerschein für mindestens 1 Jahr abgegeben hat, ...
Du möchtest den hier in Rede stehenden Tätern wohl nicht ernsthaft eine durchschnittliche Intelligenz unterstellen.
 
Um ein Auto auf sich (Halter) zu zulassen, muss man bei der Zulassungsstelle keinen Führerschein vorlegen.
Der Fahrzeugführer muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
Das war bei mir mit erstem eigenen Mopped in '83 so und auch zuletzt in '18 so.

Dass diverse Leute auch ohne gültigen Führerschein weiter in der Gegend umher fahren, kann man in den jeweiligen Polizeiberichten lesen.

Zu “dem anderen das Fahrzeug nicht gönnen“:
Wer sich eventuell diebisch freut, wenn einem anderen das Fahrzeug entzogen wird, hat mit Sicherheit ein Problem mit seinem Selbstbild.

Ich für meinen Teil, betrachte so etwas recht unaufgeregt.
 
Ohne Führerschein kann ich dennoch ein Fahrzeug bewegen, was einige Beispiele belegen...

Btw.: Immer wieder schön, wie Brummm und andere die Rechtslage erklären. Bringt so einiges Licht in's Dunkel.
Leider laufen die geduldigen Bemühungen um das Licht allzu oft ins Leere. :( Dabei ist es doch gar nicht schwer, zwischen persönlicher Meinung, die sich so herrlich frei von Grundlagen wie Fakten und Gesetzen herausbilden und auch mal einiges durcheinander bringen darf, Rechtsauffassung und Rechtsprechung zu differenzieren. Wenn man es denn wirklich will.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ich finde das mit der Enteignung auch nicht fair/gut.
Was ist, wenn das ganze in Zukunft noch viel drastischer durchgezogen wird?

Ab 30 drüber hat man schon ein Rennen gegen sich selbst, oder wenn man mal eine Kurve zügiger fährt (ist ja ein erreichen höchst möglicher Geschwindigkeit), ist es dann auch ein Rennen geg sich selbst, wenn man den falschen Richter erwischt hat?

Ist es ein Rennen, wenn man den Vordermann auf der AB "verfolgt" um ihn zu überholen. Oder wann wird das gegeneinander Fahren illegal?

Alles sehr Wage...


Gruß
Sew
 
Man kann es eigentlich immer nur wiederholen: :T Wir leben nicht in einer Bananenrepublik, sondern in einem Rechtsstaat.
 
Ach, und dazu auch bitte noch:
... Ist es ein Rennen, wenn man den Vordermann auf der AB "verfolgt" um ihn zu überholen. Oder wann wird das gegeneinander Fahren illegal? ...
Wie soll das verstanden werden? Du "verfolgst" (was bedeuten hier die Anführungszeichen?) einen Vordermann, weil du ihn überholen möchtest? :cautious:

Entweder fährst du einfach mit angemessenem Abstand hinter ihm her und wartest darauf, dass er auf die linke Spur wechselt, damit du locker und zügig überholen kannst. Dann ist es offensichtlich kein Rennen. Oder du rast hinter einem flotten Auto her, weil du unbedingt noch schneller sein willst als er. Dann würde ich mich an deiner Stelle auch nicht wundern, wenn das jemand als "Rennen" empfindet.
 
Mit verfolgen war natürlich Hinterherfahren gemeint
Je nach Ego im Vorderwagen, wird dann voll beschleunigt sobald man rechts ist. Man will sich ja nicht überholen lassen. Also gibt man links auch Gas um vorbei zukommen. Wäre ja streng betrachtet auch wieder ein Rennen.

Mal sehen wie das in Zukunft weiter geht.

Gruß
Sew
 
... Je nach Ego im Vorderwagen, wird dann voll beschleunigt sobald man rechts ist. Man will sich ja nicht überholen lassen. Also gibt man links auch Gas um vorbei zukommen. Wäre ja streng betrachtet auch wieder ein Rennen. ...
Wenn so etwas passiert, dann hat man doch aber auch selbst etwas falsch gemacht. Zwar hat sich erst einmal der Fahrer des rechten Fahrzeugs rechtswidrig verhalten. Wenn man merkt, dass der das tut und man nicht (mehr) locker vorbeikommt, dann bricht man das Überholmanöver doch auch ab und reiht sich wieder hinter dem Vollpfosten ein.

Sorry, aber wer das nicht macht, sondern weiter auf dem Gas bleibt, der darf sich m. E. - wie gesagt - auch nicht wundern, wenn andere das wie ein Rennen wahrnehmen. Selbst dann würden die Polizei bzw. das Gericht aber vermutlich die o.a. Erklärung noch nachvollziehen. Zumindest dann, wenn es sich nicht gerade um zwei Sportautos handelt.
 
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