Nur kurz dazu: Dass ein Fahrzeug aufgrund eines gelegentlich auftretenden Geräuschs vom Händler zurückgenommen wird, kann man auch nicht erwarten. Selbst falls es kein Steinchen sein sollte, sondern ein echter Mangel, sind die Hürden für eine Rückabwicklung des Kaufgeschäfts tendenziell hoch.
Das ist mir sehr bewusst!
Dennoch bin ich der Meinung, dass der Händler das Geräusch reproduzieren sollte, es einordnen und beseitigen muss und mir garantieren muss, dass mir bei Tempo 200 auf der Autobahn nicht irgendetwas "bricht" und ich verunfalle! Das will der Händler aber nicht! Ich habe bei dem gleichen Händler seit 2006 insgesamt 6 BMW's gekauft. Das ärgert mich so, dass mir BMW oder der Händler nicht garantieren kann, das es nur ein "Komfortproblem" ist und nicht Ernsteres dahinter steckt.
Ich mag meinen Z4 wirklich! Aber wenn es so weiter geht, muss ich Ihn kurzfristig verkaufen und werde kein Auto aus München mehr fahren. Wenn ich BMW dann mal brauche, machen die einfach zu!