...trotzdem bezweifle ich dies bei nicht funktionierenden Türprojektoren. Da dürfte es bestenfalls (ohne dies jedoch beurteilen zu können, oder dies gesichert zu wissen - ist nur meine Vermutung) eine Geldwerte Rückerstattung geben.
Ich verstehe ja, dass man für gutes und nicht zu knappes Geld für ein Fahrzeug, dies auch komplett funktionierend haben möchte - auch ist es mega peinlich, das BMW solch eine Lappalie nicht beheben kann/in den Griff bekommt - aber deswegen eine Wandlung???
Wäre interessant, was da unsere Juristen im Forum als Einschätzung dazu sagen können.