Das Auto wurde auch mit 17" Gleichbereifung von BMW ausgeliefert, z.B. meines. Steht auch so in der Liste, ist bei den Winterreifen bis heute so. Sommerreifen sind seit langem 18" Gleichbereifung, gerade neulich erneuert, ich poste hier nicht nochmal das Bild von dem gerissenen Conti ...
Ja, aber physikalisch wirken ja bei 18"-Felgen größere Kräfte auf die Felge als bei 17"-Felgen. Stell dir mal den Extremfall vor: 1"-Felge zu 40"-Felge. Da wird klar, dass man bei 40" mehr oder stärkeres Material braucht, damit das nicht zusammenbricht, wenn man ne Tonne draufstellt. Wenn die Stärke aber gleich ist, kann man die 40" weniger belasten. Das heißt, 17" mit genau diesen Felgen geht, weil die dafür etwas stabiler sind. bei 18" muss man hinten mehr Material geben (hier: breiter werden).
50:50 ist doch ein Pro-Argument für Gleichbereifung, zumindest kein Contra???
Stimmt, aber die maximalen Achslasten sagen, dass hinten 170kg pro Achse mehr drauf kommen.
Der Unterschied zwischen Leer- und Maximalladung des ganzen Autos beträgt 265kg. Wenn man 80kg Fahrer und ne 10kg Kiste aufm Beifahrersitz abzieht, wären dass noch rund die 170kg für die Hinterachse, also vermutlich Kofferraumlast. Das könnte heißen, dass der Wagen unbeladen eine Verteilung von 50:50 hat, aber mit nem vollen Kofferraum 170kg hinten mehr drauf hat. Deswegen müssen die hinteren Felgen je 85kg mehr aushalten als die vorderen. Das sind bei 1500kg Leergewicht geteilt durch 4 Reifen immerhin rund 22% mehr Gewicht pro Reifen!
Die Gleichbereifung war kein Thema,. weder initial beim Händler, noch bei dieser und allen folgenden HUs, noch neulich bei der Erneuerung - vermutlich, weil es das Dokument sehr wohl gibt.
Sofern der Prüfer das nicht bewusst geprüft hat, heißt das ja nichts. Ich bin damals auf meinem E36 auch 12 Jahre ATS-Felgen ohne ABE und ohne Eintragung durch die Welt gefahren, ohne dass jemand ein Prüfer was gesagt hätte, weil mein Wagen keine Bastelbude war und der Vorbesitzer auf das ATE-Logo ein BMW-Logo geklebt hatte. Also sich dann mal ein Logo abgelöst hatte, musste ich beim nächsten HU-Termin ne ABE nachreichen (die es zum Glück gab)

.
Kann also sein, dass der Prüfer davon ausgeht: Da schleift nichts, das ist Original BMW, das wird so passen.
Ich bin hier vermutlich überpingelig, aber wenn ich mal nen großen Bums baue (oder angebumst werde), möchte ich nicht, dass die Versicherung nicht zahlt, weil meine Betriebserlaubnis wegen unerlaubtem Rädern erloschen ist.
Deswegen würde ich gern den offiziellen Weg gehen, also entweder Nachweis, dass die Kombination von BMW aus gefahren werden darf oder jemand das schon so hat eintragen lassen.
In jedem Fall aber: Danke fürs Mitdenken und argumentieren :) .