Bumbum
macht Rennlizenz
- Registriert
- 1 November 2020
- Wagen
- BMW Z4 e85 roadster 3,0i
Dass das Fahrzeug lenkfähig bleibt ist zwar richtig - wie man allerdings beim unerwarteten Ausfall der Lenkunterstützung reagiert ist die andere Frage.Also das zeigt das Du leider nicht weißt wie eine Servolenkung funktioniert. Der Gesetzgeber schreibt vor, daß bei einem Ausfall der Lenkunterstützung, das Fahrzeug weiter lenkfäfig sein muß. Selbst wenn der Servomotor abfällt kannst Du weiter Lenken. So ab 100km/h wirst Du das auch gar nicht merken.
Ein mechanisches Versagen wird ja eher nicht bei lastfreier Geradeausfahrt passieren, sondern bei hohem Lenkmoment beim Ausweichen, zackigen Kurvenfahrten oder im besten Falle beim Parken.
Ob du selbst in den ersten beiden Fällen richtig reagierst und ob andere zukünftige Fahrer (Frau, Werkstattmitarbeiter, Nachbesitzer) das auch können, lässt sich nur spekulieren.
Nicht umsonst gibt es bei Fahrzeugen, bei dem auch nur eine geringe Möglichkeit besteht, dass die Lenkunterstützung ausfällt, einen verpflichtende Rückrufaktion...
Bei dem ein oder anderen mag es sein, daß das Lager wirklich hinüber ist, da nütz auch die Einstellung nix.
Aber wie gesagt jeder wie er will.
Gegen die These spricht übrigens, dass meines Wissens nach beim Lagertausch immer die Werkseinstellung des Exzenters übernommen wird. Somit scheint es sich nicht um zwei getrennte Ursachen zu handeln, sondern mit dem Lagertausch war die Klebelenkung bisher immer behoben.