RainerW
"Black Nose Diva“ in Frozen Grey mit Leder Cognac
...also JEDE Änderung ist aus Sicht von BMW ein Problem. Das trifft auf Codierungen zu (welche bei Updates meistens wieder überschrieben werden), auf DME-Optimierung (also Leistungssteigerung via OBD), auf externe Boxen zur Leistungssteigerung (denn auch dieser Einsatz wird in der DME registriert und abgespeichert, da sich Basiswerte extrem verändert haben und somit "auffällig" geworden sind - auch wenn die Box wieder entfernt wurde), bis hin zu Fahrwerks- / Abgasänderungen bis hin zu OEM-Felgen und Distanzscheiben.
JEDE dieser Änderungen zieht ggf. "Probleme" nach sich. JEDER BMW-Händler ist vertraglich gegenüber BMW verpflichtet, sämtliche Fahrzeuge mit Änderungen an BMW zu melden, damit BMW diese in eine Tuningfahrzeug-Datenbank eintragen kann. Sollte dann ein Schaden via Gewährleistung/Garantie oder Kulanz eingereicht werden, welcher ggf. in der Ursache an der Tuningmaßnahme liegen könnte, wird BMW mit ggf. diese ablehnen. Beispiel: Distanzscheiben und Schadensmeldung an der Radaufhängung, Achslager, usw. - selbstverständlich gilt dies auch für alle Änderungen in der Elektronik.
Dann kommen noch Themen dazu, welche nicht "nur" BMW und deren Verhalten im Garantie-/Gewährleistungs-/Kulanzfall betreffen, sondern, wo es um die Zulassung selbst geht: Beispiel Leistungssteigerungen, welche nicht eingetragen sind. Das zieht die Konsequenz eines ABE-Verlustes und damit richtig Ärger im Falle eines Unfalls mit der Exekutive und der Versicherung nach sich.
Dessen muss man sich bewusst sein und das muss man beachten.
JEDE dieser Änderungen zieht ggf. "Probleme" nach sich. JEDER BMW-Händler ist vertraglich gegenüber BMW verpflichtet, sämtliche Fahrzeuge mit Änderungen an BMW zu melden, damit BMW diese in eine Tuningfahrzeug-Datenbank eintragen kann. Sollte dann ein Schaden via Gewährleistung/Garantie oder Kulanz eingereicht werden, welcher ggf. in der Ursache an der Tuningmaßnahme liegen könnte, wird BMW mit ggf. diese ablehnen. Beispiel: Distanzscheiben und Schadensmeldung an der Radaufhängung, Achslager, usw. - selbstverständlich gilt dies auch für alle Änderungen in der Elektronik.
Dann kommen noch Themen dazu, welche nicht "nur" BMW und deren Verhalten im Garantie-/Gewährleistungs-/Kulanzfall betreffen, sondern, wo es um die Zulassung selbst geht: Beispiel Leistungssteigerungen, welche nicht eingetragen sind. Das zieht die Konsequenz eines ABE-Verlustes und damit richtig Ärger im Falle eines Unfalls mit der Exekutive und der Versicherung nach sich.
Dessen muss man sich bewusst sein und das muss man beachten.