Das hat mich gefreut, hoffentlich erhalten die ehrlichen (dummen) Steuerzahler jetzt was zurück.
Cum-Ex-Geschäfte: BGH bestätigt Strafbarkeit
Mit Hilfe von Cum-Ex-Geschäften sollen Aktienhändler über Jahre hinweg dem Staat das Geld aus der Tasche gezogen haben. Der Bundesgerichtshof hat nun erstmals klargestellt, dass das strafbar war. Das Urteil hat Signalwirkung.
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