Der ,,kurze Frage - kurze Antwort" Fred ( Z4 Roadster G29)

Für solche Fälle gibt es Nass/Trockensauger. Sowas gehört in jede Garage :whistle:
Dann kann man den Behälter aussaugen. Entprechend dünne Saugrohrergänzung liegt natürlich da. Haben ist besser als Brauchen :b
 
Moin zusammen, ist es „Stand der Technik“, dass ich bei einstelligen Temperaturen knacken aus dem Dach / Verdeck (geschlossen) höre(n muss)? Beim E85 hat es auch in den warmen Monaten immer und überall Geräusche gegeben, aber das vom G29 habe ich bisher nicht „gehört“…
So, die Knackgeräusche waren nicht Stand der Technik. Die schwarze Abdeckung (die an die Windschutzscheibe bzw. den Rahmen anschließt) wurde entfernt, darunter jede Menge Filz ausgekleidet und ein paar Metall-"Haken" etwas stärker gebogen, damit das Verdeck straffer gespannt wird. Habe das leider nicht live gesehen und kann es daher nicht so präzise und fachsprachlich korrekt wiedergeben. Aber wollte die Antwort auf das Problem nicht schuldig bleiben! :-)
 
Morgen habe ich einen Termin bei BMW und wurde vom Händler gewarnt, dass BMW automatisch alle Tuningteile von der Garantie ausschließt. Betrifft das auch Codierungen oder nur Flashen (MHD)? Leider konnte mir das der Händler nicht sagen.
 
Morgen habe ich einen Termin bei BMW und wurde vom Händler gewarnt, dass BMW automatisch alle Tuningteile von der Garantie ausschließt. Betrifft das auch Codierungen oder nur Flashen (MHD)? Leider konnte mir das der Händler nicht sagen.

Flashen, andere Felgen, Distanzscheiben, Änderung an der Abgasanlage, usw. ... dazu gehört auch Codieren (also eine Veränderung der Software-Funktionalität).

Hier gibt es ein offizielles Schreiben von BMW an die Vertragshändler, wo darauf hingewiesen wurde, dass ALLE Fahrzeuge mit jeglicher Änderung an BMW zurück gemeldet werden müssen, um diese Fahrzeuge wegen etwaiger zukünftiger Gewährleistungsansprüchen in deine Tuning-Fahrzeug Datenbank eingetragen werden können.

Dieses Schreiben wurde mir vor langer Zeit im Original gezeigt. Ist aber eigentlich ein "alter Hut" und nichts Neues.
 
Zuletzt bearbeitet:
Flashen, andere Felgen, Distanzscheiben, Änderung an der Abgasanlage, usw. ... dazu gehört auch Codieren (also eine Veränderung der Software-Funktionalität).

Hier gibt es ein offizielles Schreiben von BMW an die Vertragshändler, wo darauf hingewiesen wurde, dass ALLE Fahrzeuge mit jeglicher Änderung an BMW zurück gemeldet werden müssen, um diese Fahrzeuge wegen etwaiger zukünftiger Gewährleistungsansprüchen in deine Tuning-Fahrzeug Datenbank eingetragen werden können.

Dieses Schreiben wurde mir im Original gezeigt.
Wird so aber nicht von jedem Händler umgesetzt… dennoch sollte man genau überlegen, was man machen lassen möchte und sollte sich auch über eventuelle Konsequenzen bewusst sein…!? 😉
 
Wird so aber nicht von jedem Händler umgesetzt… 😉

Richtig, aber das ist ein anderes Thema. Wenn aber ein Gewährleistungsanspruch bei BMW eintrudelt und der Schaden größer und ungewöhnlich (Zeitpunkt / Laufleistung) ist und dadurch auffällt, recherchiert BMW nach und wird ggf. die Gewährleistung verweigern - spätestens dann hat der Vertragspartner auch ein Problem am Hals.
 
Wird so aber nicht von jedem Händler umgesetzt… 😉
Sobald die den BMW Tester anschließen wird das automatisch überprüft und direkt zu BMW gesendet. Der Händler kann das nicht verhindern. Außerdem kann er Steuergeräte nicht einzeln Flashen sondern nur im Verbund also alle Steuergeräte, was für mich mit MHD nicht in Frage kommt, da dann wahrscheinlich wieder die DME gesperrt wird.
Ich habe den Fehler zwar schon ausgelesen aber BMW will das natürlich selbst auslesen und somit lande ich dann in der Tuningkategorie. Ich gehe ja zu BMW, weil mein NFC Sensor (Fahrerseite) nicht mehr funktioniert und ich noch Garantie habe, ansonsten würde ich einfach selbst einen neuen Türgriff kaufen und das tauschen. Solange die mir vorher sagen ob die das auf Garantie machen ist es mir aber egal. Ich kann auch einfach selbst für 50 Euro einen neuen Türgriff kaufen und einbauen. Den Türgriff wieder zu folieren wird wahrscheinlich teurer :)
 
Sobald die den BMW Tester anschließen wird das automatisch überprüft und direkt zu BMW gesendet. Der Händler kann das nicht verhindern. Außerdem kann er Steuergeräte nicht einzeln Flashen sondern nur im Verbund also alle Steuergeräte, was für mich mit MHD nicht in Frage kommt, da dann wahrscheinlich wieder die DME gesperrt wird.
Ich habe den Fehler zwar schon ausgelesen aber BMW will das natürlich selbst auslesen und somit lande ich dann in der Tuningkategorie. Ich gehe ja zu BMW, weil mein NFC Sensor (Fahrerseite) nicht mehr funktioniert und ich noch Garantie habe, ansonsten würde ich einfach selbst einen neuen Türgriff kaufen und das tauschen. Solange die mir vorher sagen ob die das auf Garantie machen ist es mir aber egal. Ich kann auch einfach selbst für 50 Euro einen neuen Türgriff kaufen und einbauen. Den Türgriff wieder zu folieren wird wahrscheinlich teurer :)

… wer zum Beispiel eine Tuningmaßnahme á la Distanzen oder Felgen realisiert hat, verliert dadurch keinesfalls die Gewährleistung auf z.B. Elektronik, Motor, usw.

BMW kann nur das ausschließen, was unmittelbar damit im Zusammenhang steht. Eine generelle Gewährleistungsverweigerung ist meines Wissens nicht möglich/rechtens. Da kann/mag ich mich täuschen, aber vielleicht kann dazu ja jemand etwas dazu beitragen, der von der rechtlichen Seite auch die berufliche Ahnung hat.

Wo Tuning vermutlich eine größere Auswirkung haben könnte, ist im Bereich Kulanz nach der Gewährleistungszeit.
Aber auch das habe ich beim Z4M seinerzeit anders erlebt - BMW war dennoch sehr kulant, obwohl das Fahrzeug deutlich an vielen Stellen „optimiert“ war.
 
Gewährleistung ist eine verbindliche gesetzliche Regelung und im BGB unter Sachmängelhaftung verankert. Da kann BMW nichts ausschließen oder gesetzeswidrig handeln.

Wenn jedoch der Schaden nachweislich nicht auf einen Herstellungsfehler zurückzuführen ist, ist BMW in diesem Fall und nur für diesen Schaden sowie ggfls. hieraus resultirende Folgeschäden von der gesetzlichen Sachmängelhaftung befreit. Andere Gewährleistungsansprüche des Käufers außerhalb dieses Zusammenhangs können nicht verweigert werden.

Beispiel:
Am Fahrzeug ist ein Motortuning durchgeführt worden und der Türgriff fällt ab. Beides hat keinen kausalen Zusammenhang. BMW wäre verpflichtet im Rahmen der Gewährleistung den Schaden am Türgriff kostenlos für den Kunden innerhalb der Gewährleistungszeit zu beheben. Egal, ob da nun noch Motortuning vorhanden ist oder nicht. Auch BMW kann hier in DE sich nicht den gesetzlichen Regelungen verweigern.
Damit sollte das geklärt sein.

Anders verhält sich das bei Garantie. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage des Herstellers, welche auch an Bedingungen und Ausschlüsse gekoppelt sein kann. Wenn der Hersteller bei einer Garantie in den Bedingungen alle Veränderungen als unzulässig erklärt, so ist es rechtmäßig bei Veränderungen am Fahrzeug, jegliche Garantieleistungen zu verweigern. Ein schönens Beispiel hierfür ist die Porsche Approved Garantie.
 
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