Der ,,Kurze Frage -Kurze Antwort" Thread ( Z4 Roadster e85 )

Zum Glück gibt es immernoch einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Ist die Front theoretisch legal: Nein!
Kann das bei einem Unfall theoretisch gegen den Eigentümer verwendet werden: Ja!

Ist es praktisch möglich einen Personenschaden in ursächlichen Zusammenhang mit einer -an einem grundsätzlich baugleichen Fahrzeug legalen- Front zu bringen? Nein, schließlich würde das Teil sonst auch kein Gutachter eintragen!

Kann ohne ursächlichen Zusammenhang eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unterstellt werden: Nein!

Wird aufgrunddessen und mangels Kenntnis ein Gutachter geschweige denn Polizist sich dafür interessieren ob ein original BMW Teil eingetragen wurde? Eher unwahrscheinlich...


Ich finde es weder verwerflich es alles auf Nummer sicher eintragen zu lassen, noch finde ich es verwerflich mit Originalteilen welche technisch keinen Unterschied machen, ohne Eintragung rumzufahren.

In Deutschland macht man sich da schon sehr bekloppt. Nach einigen Jahren im anderen Extrem (MI/USA) schüttelt man da schon manches Mal den Kopf, wenn man sieht was alles ohne "Reichsbedenkenträger" geht, ohne dass direkt jeder stirbt...
Ein goldener Mittelweg wäre wie so oft das beste!
 
Zum Glück gibt es immernoch einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
Ist die Front theoretisch legal: Nein!
Kann das bei einem Unfall theoretisch gegen den Eigentümer verwendet werden: Ja!

Ist es praktisch möglich einen Personenschaden in ursächlichen Zusammenhang mit einer -an einem grundsätzlich baugleichen Fahrzeug legalen- Front zu bringen? Nein, schließlich würde das Teil sonst auch kein Gutachter eintragen!

Kann ohne ursächlichen Zusammenhang eine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz unterstellt werden: Nein!

Wird aufgrunddessen und mangels Kenntnis ein Gutachter geschweige denn Polizist sich dafür interessieren ob ein original BMW Teil eingetragen wurde? Eher unwahrscheinlich...


Ich finde es weder verwerflich es alles auf Nummer sicher eintragen zu lassen, noch finde ich es verwerflich mit Originalteilen welche technisch keinen Unterschied machen, ohne Eintragung rumzufahren.

In Deutschland macht man sich da schon sehr bekloppt. Nach einigen Jahren im anderen Extrem (MI/USA) schüttelt man da schon manches Mal den Kopf, wenn man sieht was alles ohne "Reichsbedenkenträger" geht, ohne dass direkt jeder stirbt...
Ein goldener Mittelweg wäre wie so oft das beste!
Natürlich kann man auch auf das Prinzip Hoffnung setzen. Bequemer ist das allemal.
 
Wie bekomme ich Schweller und Stoßstange eingetragen? Ernste Frage, ich habe nun das erste mal im Leben damit zu tun:confused:
Recht einfach:

Ich habe die Auszüge aus dem Teilekatalog geschnappt, 1x der bestehenden und 1x der neuen Front / Haube.
Habe gezeigt dass die Kotflügel die selben sind bei beiden Fahrzeugen und dass der neue verbaute Unterboden dem des Z4M entspricht.
Ein Gespräch mit dem TÜV Prüfer später war das Thema klar. Der Z4M ist schneller und aktueller oder gleich modern.
Das genügt für das Thema Aerodynamik und Fußgängerschutz.
Auch die Kosten waren überschaubar.
 
Ich bin auch dafür sich weniger nen Kopf darum zu machen, vorallem ist das Thema Facelift Umbau als Beispiel echt ein alter Hut, und mir ist nix bisher unter gekommen wo ich gehört habe das da wer Ärger bekommen hat.
Und bei Thema die Leute verrückt machen ist es ja leider in Deutschland Gang und gebe geworden. In anderen Länder lachen sie vermutlich um unseren Gehorsam ;)
 
In anderen Länder lachen sie vermutlich um unseren Gehorsam ;)
Vielleicht weil dort andere Regeln gelten?
In einer Zeit in der unsere führenden Politiker nicht nach den Regeln spielen ist es vielleicht umso wichtiger dass das Fußvolk es tut.

Sei es drum, die Fakten habe ich genannt, jetzt kann es sich jeder so hin drehen wie es ihm gefällt.
 
Bei so Dingen wie Fahrwerk, Reifen und und und bin ich voll und ganz dabei das nicht jeder machen kann was er will, ist ja für unser aller Sicherheit.

Aber ein Serienteil vom Hersteller selber ... da bin ich jetzt eher so der Draufgänger und würde einfach machen :D Hier geht es tatsächlich nur um Rechtssicherheit und nix anderes.
 
Bei der Frontschürze kann ich das ja noch nachvollziehen, aber die Haube ist doch völlig identisch bis auf die zwei „Bügelfalten“.
Warum sollte man die Eintragen lassen?
Mir ist auch hier Niemand sonst noch bekannt der das gemacht hat.

Warum die Eintragung erforderlich ist? Recht einfach: Damit eine Betriebserlaubnis besteht.

Letztlich verstehe ich ohnehin das Lamentieren nicht. Da werden zig hundert Euro für Optik-Geraffel ausgegeben und dann scheitert es an den paar Kröten für die Legalisierung des Umbaus? Da fehlt mir irgendwie das Verständnis. Entweder kann ich mir die Optik legal leisten oder ich lasse es bleiben. Ist doch relativ einfach.

Es gibt leider immer weniger mit großen Eiern in der Hose :(

Wie kommst du denn darauf?

Weder hat es was mit "großen Eiern" zu tun, ohne Betriebserlaubnis herumzufahren (große Dummheit träfe indes zu), noch hat es etwas mit "großen Eiern" zu tun, wenn ein technischer Sachverständiger einen Umbau für bedenklich erachtet.

Interessant werden die "großen Eier" erst dann, wenn es trotzdem mal schiefgehen sollte. Dann müssen die "großen Eier" wohl so schwer sein, dass meist deretwegen wohl nur noch ein jämmerliches Geräusch beim Betroffenen herauskommt...
 
Oh man ! :rolleyes:

Beitrag im Thema 'Phönixfred... (Tagebuch eines ehemaligen Z4 Coupe Enthusiasten)'
Phönixfred... (Tagebuch eines ehemaligen Z4 Coupe Enthusiasten)

Und irgendein Beitrag in irgendeinem x-beliebigen Forum genügt natürlich vollkommen zur Legalisierung hersteller-/typenfremder Teile... oh man ! :rolleyes:

Aus welcher rechtlichen Erwägung heraus sollte ein Bauteil eines anderen(!) Fahrzeugherstellers (WBS statt WBA) generell keiner Abnahme bedürfen? Selbst Änderungen von Bauteilen desselben Herstellers bedürfen einer Einzelabnahme (etwa 3,0si-Bremse auf anderen Z4-AG-Modellen), da diese nicht zum genehmigten Fahrzeugtyp gehören.

Soll jeder selbst entscheiden, was er macht. Ist halt wirklich nur peinlich, wenn man ausgerechnet an diesem Punkt dann einen Igel in der Geldbörse hat. (Wird eigentlich nur von Pfusch wie "Ich will 'ne M-Front, kann mir aber die dazugehörige Unterbodenabdeckung nicht mehr leisten." getoppt.)

In diesem Sinne: Hauptsache die Optik passt. :t
 
Leute lasst doch mal die Kirche im Dorf.

Wer eingetragen hat, darf sich über völlige Legalität freuen - wer es nicht für nötig hielt, dem sollte egal sein ob jemand anderes es eingetragen hat.

Hier gibt's doch auch keine seitenlangen Diskussionen ob jemand 5kmh zu schnell fährt, oder ob man sich strikt ans Tempolimit hält. 5kmh zu schnell ist auch rein rechtlich nicht legal - aber ist auch von der Entdeckungswahrscheinlichkeit eher gering... Andersherum darf sich auch jeder ans Tempolimit halten wenn er will... (... solange er nicht vor mir fährt 😜)

kurze Frage- kurze Antwort ist das hier schon lange nicht mehr.:p :P
 
@Bumbum
Es wurde nach dem Erfordernis der Abnahme gefragt und diese erläutert. Weshalb dann dahingehend erwidert wird, dass es auch illegal ginge, erschließt sich wohl nur jenen, die es vertreten.

Oder gibt es hier irgendwo Ausführungen dazu, dass jemand bekräftig wird, stets und ständig zu schnell zu fahren? Schließlich kannst du auch nicht anbringen, dass wenn du mit 5km/h zu viel doch mal erwischt wurdest, dass es doch alle so machen und im Internetforum gesagt wurde, dass es egal sei.

Deswegen einfach mal überlegen, welche Antworten man anderen gibt und ggf. die Kirche im Dorf lassen, wenn es dabei um Antworten geht, die keine Hilfe wirkliche sein können. ;)
 
Ich werde mich jetzt bewusst nicht an den Diskussionen ob eintragen oder nicht beteiligen.... Das ist schon so oft diskutiert worden....😉
Aber eins würde mich trotzdem interessieren - haben die M Teile wie zb Haube oder Frontschürze eigentlich eine eindeutige Kennzeichnung im Sinne einer KBA Nummer oder ähnlichem?
 
Nein. Bei Werksteilen gibt es nur die Teilenummer. Sämtliche technischen Daten dazu hat der "Inverkehrbringer" unter Verschluss.
Wäre z.B. eine Werksfelge mit KBA Nummer versehen, gäbe es das Thema mit den nicht mehr rausgerückten Traglasten nicht. Über eine KBA Nummer könnte das dann jeder PrüfIng selber abfragen.
 
Weder hat es was mit "großen Eiern" zu tun, ohne Betriebserlaubnis herumzufahren (große Dummheit träfe indes zu), noch hat es etwas mit "großen Eiern" zu tun, wenn ein technischer Sachverständiger einen Umbau für bedenklich erachtet.
Ich möchte als Beispiel nur an die Performance Bremse erinnern, obwohl der Umbau ausführlich dokumentiert wurde und von vielen Usern erfolgreich Eingetragen wurde, gibt es trotzdem eine Menge TÜV Prüfer die mit der Eintragung Bedenken haben, warum auch immer.
Und mit einer nicht eingetragenen Bremse die noch dazu aus einer anderen Baureihe stammt möchte auch ich nicht herumfahren.
 
Unser Max ist nun mal ein professioneller Rechtsverdreher, er lebt von solchen Dingen, deshalb ist er da besonders Korrekt, was ja eigentlich auch nix neues ist ... könnte man jetzt auch sagen, Leben und leben lassen :D

Ich für meinen Teil habe ja eine sehr große Abneigung von solch einen Kleinkarierten Bürgertum und lebe lieber mit dem Herz auf der Zunge mit dicken Eiern, ist viel spannender, habe ich gelernt von anderen Nationen dieser Erde, die leben echt entspannter und würden jetzt einfach nur Schmunzeln über diese Diskussion :D

Am Ende ist wie BumBum sagt der mittlere Weg der wohl beste.
 
@CityCobra
Du hast diesbezüglich genug Informationen und Hinweise bekommen, das "Problem" zu lösen. Ansonsten ist es doch vollkommen legitim, dass jemand die Abnahme verwehrt, wenn er sich selbst nicht sicher ist. Ist letztlich auch eine haftungsrechtliche Problematik.

Letztlich genauso wie in deinem Link. Wenn ein Prüfer meint, es bedürfe keine Abnahme, ist es doch super. Dann soll er das bitte kurz dokumentieren, sodass man etwas in der Hand hat. Auf bloße Worte würde ich nicht vertrauen.

@Ronny G.
Wenn du es genau wissen willst, verdrehe ich das Recht nicht, sondern wende es an und spreche es aus. Kann man als kleinkariert und pedantisch abtun - das macht mir nichts. Da sitzt mein Ego vollkommen drüber.

Letztlich ist es doch wie mit der (kleinen) Steuerhinterziehung. Kann man machen, muss man aber nicht. Nur wenn man es macht, sollte man die Schnauze halten und nicht noch andere dazu ermuntern, ohne auf etwaige Risiken hinzuweisen.

Wie gesagt: Solange alles gut geht, interessiert es niemanden. Nur wenn der Zweifelsfall eintritt, dann kommt das Gejammer. Ich hab mittlerweile aufgehört mitzuzählen, wie oft mir das nun schon begegnet ist. Und dabei sind solche Rechtsgebiete noch nicht einmal mein Tätigkeitsschwerpunkt.
 
Max, Juristen nennt man Rechtsverdreher, das weißt du doch, im Allgemeinen Volksmund ;)

Vorallem wissen wir doch nun auch alle bestens das selbst Autos die völlig mit Abnahmen vollgestopften Fahrzeugschein herum fahren am Ende genauso aus dem Verkehr gezogen werden können weil ein Polizist irgendwelche Zweifel hat, ich sage nur Schleifspuren im Plastikradhaus, zack still gelegt das Auto wenn de nen richtig schlecht gelaunten Beamten vor dir hast.

Diese Verantwortungsmentalität finde ich in Deutschland in den letzten Jahren extrem heftig heran gezüchtet, genauso mit Angst die Leute zu beeinflussen.
Ich habe täglich in meinem Job der Notfallrettung mit Rechtlichen Dingen zu tun, und bewege mich oft auf sehr dünnen Eis, und dennoch versuche ich immer im Sinne des echten Lebens und der Beteiligten zu entscheiden, obwohl es rein Rechtlich für mich ein starkes Risiko bedeutet und anders im Lehrbuch steht, aber einer Muss dieses "Verantwortung weiterreichen" mal unterbrechen und eben Eier in der Hose haben, sonst sind wir alle wie kleine Roboter dem Untergang geweiht weil wir alle nur noch nach Iso XYZ handeln. Klar vorm Richter sieht die Welt dann anders aus, aber hey das ganze leben ist ein Risiko.
 
Klar vorm Richter sieht die Welt dann anders aus, aber hey das ganze leben ist ein Risiko.

Es dürfte sicherlich einen Unterschied zwischen „Ich habe bei Ausübung meines Job das Beste gegeben, um Leben und Gesundheit eines Dritten zu schützen oder zu retten.“ und „Mir ist das Rechtliche einfach egal, weil ich hab große Eier, stehe auf Risiko und Optik ist - neben Geiz ist geil - wichtig.“ geben.

Was denkst du, wird im Zweifel jemanden, der zu entscheiden hat, eher überzeugen?
 
Nein. Bei Werksteilen gibt es nur die Teilenummer. Sämtliche technischen Daten dazu hat der "Inverkehrbringer" unter Verschluss.
Dann Frage ich nochmal - wenn die M Motorhaube keine Kennzeichnung hat - wie ist die dann für den Prüfer eindeutig als solche identifizierbar??
Meine Serien Haube zumindest hat keinerlei Nummer oder ähnliches die sie eindeutig zur M Haube unterscheidbar macht?!?
 
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