Photovoltaikanlage nachrüsten - Lohnt sich das überhaupt?

Zum Thema Preis für Akkuspeicher, musste ich gerade erstaunt feststellen wie billig selbst große Kapazitäten sind.
Felicity 25 kWh Speicher | FLA48500 | LiFePO4 Lithium Solarbatterie 48V 500Ah | Versandkostenfrei Aktion

2.879,00 €

Kombinierbar für bis zu 15(!) Einheiten aneinander, sprich 375kWh.

Ich kann nichtmal im Ansatz bewerten ob das Produkt brauchbar ist, aber die Preis/Leistung die inzwischen am Markt eingekehrt ist, ist schon krass.
 
Geht aber nur solange der Akku noch Saft hat.
Wenn der Akku den WR nicht mehr mit Spannung versorgt bleibt es dunkel.
 
Geht aber nur solange der Akku noch Saft hat.
Wenn der Akku den WR nicht mehr mit Spannung versorgt bleibt es dunkel.
Da hast Du im Prinzip Recht. Allerdings ist das nur eine Frage der Anlagenkonzeption.

In der Anleitung und den technischen Daten meiner PV-Anlage wird explizit auf die "Schwarzstartfähigkeit" hingewiesen. Was letztendlich auch bedeutet, dass der Akku offensichtlich selbst im maximal möglichen entladenen Zustand immer noch Restkapazität zum Start des Wechselrichters zur Verfügung stellen kann. Das wäre auch normal, da der Akku vor Tiefentladung geschützt ist. Z.B. Nutzbare Kapazität 20 kWh, Nominelle Kapazität 22 kWh
Auch wenn die nutzbare Kapazität des Akkus vollständig aufgebraucht ist, wird 1 Stunde nach Sonnenaufgang (Startzeit vom Nutzer Einstellbar) automatisch versucht den Wechselrichter zu starten. Dieser Vorgang wiederholt sich nach einer weiteren einstellbaren Zeit wieder, wenn die Solareinstrahlung zum ersten Zeitpunkt nicht ausreichend gewesen sein sollte.

Wenn das bis dahin nicht geklappt hat, muss man halt zum Himmel schauen und dann den Inselbetrieb mit der immer noch vorhandenen Akku-Restkapazität per Hand starten. :) :-)
 
In der Anleitung und den technischen Daten meiner PV-Anlage wird explizit auf die "Schwarzstartfähigkeit" hingewiesen. Was letztendlich auch bedeutet, dass der Akku offensichtlich selbst im maximal möglichen entladenen Zustand immer noch Restkapazität zum Start des Wechselrichters zur Verfügung stellen kann.
Wenn ich das nicht selbst überprüft hätte, würde ich das nicht glauben. Das lässt sich so schön reinschreiben, "Schwarzstart" ist auch kein geschützter Begriff... .
Die Balkonwechselrichter müssen ja auch zwei Wege der Netzttrennung haben, wenn man den Schukostecker zieht, einmal elektronisch und dann noch per Relais. In meinem Wechselrichter hat man den nach der Typgenehmigung "leider wieder vergessen" einzubauen, so dass man nun ein externes Relais kostenlos nachliefert. Wäre evtl. nie aufgefallen und man kann es ja mal probieren... .
 
Wenn ich das nicht selbst überprüft hätte, würde ich das nicht glauben. Das lässt sich so schön reinschreiben, "Schwarzstart" ist auch kein geschützter Begriff... .
Die Balkonwechselrichter müssen ja auch zwei Wege der Netzttrennung haben, wenn man den Schukostecker zieht, einmal elektronisch und dann noch per Relais. In meinem Wechselrichter hat man den nach der Typgenehmigung "leider wieder vergessen" einzubauen, so dass man nun ein externes Relais kostenlos nachliefert. Wäre evtl. nie aufgefallen und man kann es ja mal probieren... .

Entschuldige Bitte, dass ich nicht auch noch in der Erklärung geschrieben habe, dass diese Funktion nach Inbetriebnahme geprüft wurde. Es ist für mich selbstverständlich, dass alle Funktionen einer Anlage während bzw. nach Inbetriebnahme durch die Fachfirma überprüft werden. Das ist ein übliches Verfahren und Teil der Abnahme/Übergabe an den Betreiber.
Um nun weitere Irritationen auszuschließen nachfolgend die Vorgehensweise wie das Schwarzstartverhalten überprüft wurde. Leider sind auch die bei diesem Test verwendeten Begriffe wie z.B. Netz, Sicherung usw. nicht geschützt. Ich bin jedoch der Meinung, dass dies ausreichend sein sollte, damit die Funktionsfähigkeit des Schwarzstartverhaltens durch die autorisierte Fachfirma des Herstellers nachgewiesen wurde.

Test BEGINN
- Startzeit für Schwarzstart so eingestellt, dass diese nach der berechneten Zeit für den leeren Akku liegt
- Netz AUS
- Wechselrichter (Kein Hybrid) Sicherung (3-Phasig) AUS
- Notstrom über Akku (Haus wird versorgt)
- 8 kW zusätzliche Last EIN
- Nutzbare Akku-Kapazität LEER (Stromausfall ganzes Haus. Kein Inselbetrieb, da Wechselrichter AUS)
- 8 kW zusätzliche Last AUS
- Wechselrichter Sicherung (3-Phasig) EIN (Wechselrichter tot, da kein Strom vom Akku)
- Startzeit für Schwarzstart abgewartet (Akku liefert Strom an Wechselrichter zum Schwarzstart)
- Zack, Wechselrichter fährt hoch, Anlage geht in Inselbetrieb
..... Haus wird über PV mit Strom versorgt
..... Akku wird über PV geladen
- Startzeit für Schwarzstart wieder auf Zeit nach Sonnenaufgang eingestellt
- Netz EIN
Test ENDE

Was sich mir allerdings in diesem Zusammenhang nicht erschließt ist die Anmerkung von irgendwelchen Typgenehmigungen zu Wechselrichtern für Balkonkraftwerke?
 
Entschuldige Bitte, dass ich nicht auch noch in der Erklärung geschrieben habe, dass diese Funktion nach Inbetriebnahme geprüft wurde. Es ist für mich selbstverständlich, dass alle Funktionen einer Anlage während bzw. nach Inbetriebnahme durch die Fachfirma überprüft werden.
Entschuldige Du, dass ich dich da unterschätzt habe :) . Es gibt halt so viele "Normalsterbliche", die einfach eine Angabe des Herstellers aus dem Prospekt oder dem technischen Datenblatt übernehmen und davon ausgehen, dass das stimmt. Da du nur von "Anleitung" und "technische Daten" gesprochen hattest, rechnete ich nicht damit, dass du mehr dazu hast.
nachfolgend die Vorgehensweise wie das Schwarzstartverhalten überprüft wurde.
Sehr interessant. Danke fürs Beschreiben. Dann kann ja stromtechnisch kommen was will, du bist (zumindest von Frühjahr bis Herbst) versorgt.
Was sich mir allerdings in diesem Zusammenhang nicht erschließt ist die Anmerkung von irgendwelchen Typgenehmigungen zu Wechselrichtern für Balkonkraftwerke?
Da du ja tatsächlich die Schwarzstartfähigkeit testen hast lassen, hat meine Anmerkung keinen Zusammenhang mehr mit deinem konkreten Fall.
Mir ging es darum zu bemerken, dass (neben Prospekt und technischer Spezifikation) nicht mal die Angaben, die zwingend für einen zulässigen Betrieb in Deutschland erforderlich sind, wirklich stimmen bei manchen Herstellern, insbesondere aus Fernost. Weiterhin wollte ich anmerken, dass "Schwarzstartfähigkeit" für viele etwas anderes bedeuten kann (vor allem, wenn sie vor Gericht auf etwas festgenagelt werden sollen) - da du aber ein konkretes Testprotokoll hast, ist auch der Aspekt hinfällig.
 
Entschuldige Bitte, dass ich nicht auch noch in der Erklärung geschrieben habe, dass diese Funktion nach Inbetriebnahme geprüft wurde. Es ist für mich selbstverständlich, dass alle Funktionen einer Anlage während bzw. nach Inbetriebnahme durch die Fachfirma überprüft werden. Das ist ein übliches Verfahren und Teil der Abnahme/Übergabe an den Betreiber.
Um nun weitere Irritationen auszuschließen nachfolgend die Vorgehensweise wie das Schwarzstartverhalten überprüft wurde. Leider sind auch die bei diesem Test verwendeten Begriffe wie z.B. Netz, Sicherung usw. nicht geschützt. Ich bin jedoch der Meinung, dass dies ausreichend sein sollte, damit die Funktionsfähigkeit des Schwarzstartverhaltens durch die autorisierte Fachfirma des Herstellers nachgewiesen wurde.

Test BEGINN
- Startzeit für Schwarzstart so eingestellt, dass diese nach der berechneten Zeit für den leeren Akku liegt
- Netz AUS
- Wechselrichter (Kein Hybrid) Sicherung (3-Phasig) AUS
- Notstrom über Akku (Haus wird versorgt)
- 8 kW zusätzliche Last EIN
- Nutzbare Akku-Kapazität LEER (Stromausfall ganzes Haus. Kein Inselbetrieb, da Wechselrichter AUS)
- 8 kW zusätzliche Last AUS
- Wechselrichter Sicherung (3-Phasig) EIN (Wechselrichter tot, da kein Strom vom Akku)
- Startzeit für Schwarzstart abgewartet (Akku liefert Strom an Wechselrichter zum Schwarzstart)
- Zack, Wechselrichter fährt hoch, Anlage geht in Inselbetrieb
..... Haus wird über PV mit Strom versorgt
..... Akku wird über PV geladen
- Startzeit für Schwarzstart wieder auf Zeit nach Sonnenaufgang eingestellt
- Netz EIN
Test ENDE

Was sich mir allerdings in diesem Zusammenhang nicht erschließt ist die Anmerkung von irgendwelchen Typgenehmigungen zu Wechselrichtern für Balkonkraftwerke?
Zur Not kannst du ja mit dem Notstromaggregat eine Wiederstart einleiten. ;)
 
Heute war auch bei unserer, am 4.12.2024 in Betrieb genommenen Ost/West-PV-Anlage mit 13,05 kWp, 8,8 kWh Speicher, der bisher ertragreichste Tag.

IMG_5162.png

Die 45 kWh sind inzwischen schon „gerissen“.

Schon im Februar war unser Haus komplett autark. Wir waren jedoch 23 Tage nicht daheim, so dass nur der Tiefkühlschrank und die Öl-Heizung Strom verbraucht hatten.

Gleich muss ich das Laden des EQB (derzeit nur 1,6 kW) unterbrechen, sonst zieht er uns den Speicher leer. Bis 70% lass ich den Speicher noch leeren. Damit kommen wir locker bis zum nächsten Sonnenaufgang.

Gruß aus‘m Ländle
Uli
 
Hat eventuell jemand eine Idee, wie man ein „Balkonkraftwerk“ an einem Balkon befestigt, welcher „verkleidet“ ist und wo man die Halterung nicht an den Gittern befestigen kann? Man kann die Halterung zwar oben aufhängen und befestigen…..aber wie bekommt man sie dann unten fest?

Hat da jemand eine Idee, welche Halterung dafür geeignet ist?

SO sieht der Balkon aus:

IMG_0105.jpeg
 
Im Speichermanagement habe ich folgende Einstellung gesehen:


ladelimit.png



Ist damit gemeint, wenn ich zusätzlich ein Balkonkraftwerk betreibe, dass das nicht in den Akku geht, sondern sofort eingespeist wird?

Oder wird hier ab dem unterern minimalen Ladelimit, aktuell bei, 5% der Akku aus dem Stromnetz geladen, damit er nicht tiefenentladen wird?

Danke.
 
Hat eventuell jemand eine Idee, wie man ein „Balkonkraftwerk“ an einem Balkon befestigt, welcher „verkleidet“ ist und wo man die Halterung nicht an den Gittern befestigen kann? Man kann die Halterung zwar oben aufhängen und befestigen…..aber wie bekommt man sie dann unten fest?

Hat da jemand eine Idee, welche Halterung dafür geeignet ist?

SO sieht der Balkon aus:

Anhang anzeigen 674664

Für oben wirst du eine Lösung finden.
Unten wirst du etwas basteln müssen.
Die Solarmodule haben im Metallrahmen Öffnungen. Da müsstes du im Vorfel den Abstand der Öffnung bis z.B. der mittleren Strebe vom Balkon messen um dort ein Metalstab befestigen zu können. Auch seitlich am Balkon hast du vermutlich die senkrechten Streben.
Für den besseren Überblick ein Solarmodul innen in den Balkon stellen und schauen wie es ausgeht.
 
@pixelrichter Danke Harald…. das haben wir schon alles überlegt. Ich hatte aber die Hoffnung, das es ohne „Bastelei“ geht…!? 🤷🏻‍♂️
Für kleines Geld kannst du sicherlich auch nen Dachdecker beauftragen. Mit haben Sie zwei riesige Module (500W) auf ein Spitzdach montiert für 150€ (2 Mann, eine Stunde, inkl. Material). Bei dir könnte das für 50€ klappen. Ob es sich dann lohnt, für 30€ zu basteln und, wenn es sich löst, schadenersatzpflichtig zu sein?

Der Dachdecker hat die passenden Haken und Stangen und weiß, die man sie sturmfest anbringen kann.
 
Mit dem habe ich schon gesprochen aber der geht ohne Gerüst nicht aufs Dach (3. OG) und das lohnt sich dann nicht von den Kosten her.

Also bleibt nur die Montage am Balkon….
Nee, nicht aufs Dach, auch wenn das optimal wäre. Aber der schraubt dir das doch sicherlich auch professionell an den Balkon. Oder hast du ihn danach auch gefragt? Der Balkon ist dann quasi sein Gerüst ;) .
 
Hat eventuell jemand eine Idee, wie man ein „Balkonkraftwerk“ an einem Balkon befestigt, welcher „verkleidet“ ist und wo man die Halterung nicht an den Gittern befestigen kann? Man kann die Halterung zwar oben aufhängen und befestigen…..aber wie bekommt man sie dann unten fest?

Hat da jemand eine Idee, welche Halterung dafür geeignet ist?

SO sieht der Balkon aus:

Anhang anzeigen 674664
Aus der Ferne ist das schlecht zu beurteilen, aber jeder erfahrene Handwerker aus der Metallbranche könnte dir da helfen, ein Dachdecker in dem Fall, imho eher weniger.
Du wohnst leider zu weit weg von mir, ich fände bestimmt eine Lösung.
Darf der Sichtschutz nicht abmontiert werden?

P.s. Guggl mal nach Metallbau in deiner Gegend.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bau den Sichtschutz in dem Bereich wo die Panels montiert werden ab.
Die freien Stellen werden durch die Panels abgedeckt.
Dann gibt es auch keinen Kläger
Den Sichtschutz kannst du ja einlagern .
 
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Reaktionen: H-P
So, läuft heute mit den 20,68kWp auf vier Himmelsrichtungen verteilt - mal sehen ob die 70 und auch gleich 80er kWh Marken fallen oder der Wind doch noch Wolken vorbeibringt 🥳

IMG_2629.jpeg
 
Und der nächste Rekordtag, war heute natürlich bei dem Wetter auch nicht anders zu erwarten. Bin begeistert

IMG-20250318-WA0035.jpgIMG-20250319-WA0000.jpg
 
Zuletzt bearbeitet:
Hat eventuell jemand eine Idee, wie man ein „Balkonkraftwerk“ an einem Balkon befestigt, welcher „verkleidet“ ist und wo man die Halterung nicht an den Gittern befestigen kann? Man kann die Halterung zwar oben aufhängen und befestigen…..aber wie bekommt man sie dann unten fest?

Hat da jemand eine Idee, welche Halterung dafür geeignet ist?

SO sieht der Balkon aus:

Anhang anzeigen 674664

Ich würde da, wo das Vierkantrohr am Boden mit 2 Schrauben befestigt ist, einen Flachstahl festschrauben, der dann unten das PV-Modul fixiert. Kannst ja eine (oder ggf. beide Schrauben) ganz einfach rausschrauben, Flachstahl drauflegen und die Schraube wieder reindrehen.
So ähnlich machen wir das nächste Woche Dienstag bei meinem Sohn auch.
 
@torlok

Hast Du denn die Rahmenbedingungen schon abgeprüft ?

Da unklar ist, ob es sich um eine Mietwohnung oder Eigentumswohnung (die auch gemietet sein kann) handelt, sollte im ersten Schritt geprüft werden, welche Auflagen für Balkonkraftwerke zu erfüllen sind.

Grundsätzlich verboten werden kann die Installation eines Balkonkraftwerkes nicht.

Eine WEG oder der Vermieter kann aber durchaus Auflagen formuliert haben, die es einzuhalten gilt.

Ohne Anspruch auf Vollständigkeit sind möglich:

- Layout der Module (Rahmenfarbe, Abmessungen, Farbe und Rastersicjtbarkeit der Solarzellen
- Anstellwinkel der Module (von Senkrecht bis maximal zulässiger Anstellwinkel)
- Forderung, dass Schattenwurf auf den darunter liegenden Balkon auszuschließen ist
- Nachweis einer privaten Haftpflichtversicherung, die das Betreiberrisiko eines Balkonkraftwerkes einschließt
- statischer Nachweis für die Konstruktion der Halter (das geht m.E. zu weit, da es schon für die Ableitung der auf das Geländer wirkenden Kräfte kaum eine Nachweismöglichkeit gibt)
- Geländefoberkannte darf nicht überragt werden
- Vereinbarung, dass ein Rückbau zu Lasten des Betreibers geht, wenn die Fassade eingerüstet werden soll oder ausgezogen wird
- Freigabe durch einen Elektriker bei Individualbauten (bei Sets sollten alle Komponenten aufeinander abgestimmt sein).


Erst nach Prüfung dieser Punkte und Freigabe des Vermieters würde ich mich an die Unterkomstruktion machen.
 
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