Sportschützen - Notwehr

AW: Sportschützen - Notwehr

Mal im Ernst; Wo ist da noch eine "Notwehr" gegeben. Ich befürchte, dass die Gerichte im überwiegenden Fall dazu neigen werden zu sagen, man hätte in der Zeit
a. Fliehen können (bei Bekannten hieß das, das Ganze über sich ergehen lassen) oder
b. mit dem Telefon Hilfe holen können.

zu a) das ist wohl kaum immer möglich
zu b) das ist wohl kaum immer möglich

Emotional: Warum muss ICH als Eigentümer mich einer weiteren Gefahr aussetzen (wer weiß, was die Einbrecher vorhaben, wenn sie mich bemerken?), wenn ich eine Waffe Durchladen und mich im Zimmer in einer Ecke verschanzen kann?
 
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Ich denke das stimmt so nicht ganz. Ich glaube er spielt darauf an, dass Notwehr nicht nur angewendet darf um die eigene Gesundheit, sondern auch um Eigentum zu schützen... Deshalb würde ich das gern nochmal deutlicher ausgeführt haben.

Zitat: "Lediglich bei einem krassen Missverhältnis der Rechtsgüter (Beispiel: Junge der Äpfel stiehlt) darf das Notwehrrecht nicht angewandt werden."

Was wenn er mein Auto stiehlt? Wo endet das krasse Missverhältnis?

Kann sein - ich bin kein Jurist. Aus "menschlicher" Sicht jedoch, halte ich es für völlig belanglos ob du schießen darfst oder nicht. Würdest du jemanden erschießen, der dein Auto stehlen möchte??? :d
 
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Es ist ein sehr schwieriges Thema und bei fast allen Posts ist ein wenig Wahrheit vorhanden, aber am Ende des Tages entscheidet der Richter! Der Richter muss dann die verschiedenen Fragen klären die sich leider nicht einfach feststellen lassen wie z.B. das Gewicht oder die Größe. Ein paar Beispiele:

- Als Kampfsportler wolltest Du nur einmal leicht zugeschlagen. Der Einbrecher läuft in dieser Situation einen Schritt auf Dich zu und der leichte Schlag ist auf einmal ein tötlicher. Versuche das einmal dem Richter zu erklären. Ich stelle mir das sehr schwierig vor.

- Der Sportschütze stellt den Einbrecher und der versuchte Beinschuss landet im Knie. Versuche doch einfach einmal die Aussage des Einbrechers "Der hat mir mit Absicht ins Knie geschossen" zu entkräften. Der sitzt im Gerichtssaal mit einem steifen Knie. Wenn ich mir jetzt noch vorstelle das Du z.B. erfolgreich bei Wettkämpfen bist, dann wird das bestimmt nicht einfacher.

Jetzt wird jeder sagen die Richter sind doch nicht blöd, das ist richtig. Ich halte auch die Richter nicht für blöd, aber Recht haben ist das eine, Recht bekommen das andere. Aber keiner kann den Ablauf der Situation vorher komplett erahnen. Daher wie in einem der vorherigen Posts "am besten gar nicht in die Situation kommen".

Zu dem Satz der Oma "wer sich in Gefahr begibt ...":
Deine Oma hat bestimmt nicht den Einbrecher gemeint sondern eher wie auch meine Oma den manchmal etwas leichtsinnigen jungen Mann. Auch wenn es schon einige Jahre her ist.

Ich habe mich vor einigen Jahren mit dem Thema gedanklich befaßt und ich hoffe, das wenn ich jemals in der Situation kommen sollte, ich auch so reagiere:
- mit der Familie in einen Raum retten und Schutz suchen
- Türen verschließen
- Polizei alarmieren und hoffen das diese sehr schnell vor Ort sind
- sollte jemand versuchen in den Raum zu gelangen
- den oder die Einbrecher warnen und ggfs. einen Warnschuss mit der Salutflinte abgeben (die ist sehr laut)
- den Einsatz meiner eigenen Waffen nur in einer absoluten Notwehrsituation am besten wenn der Angreifer selbst die Schusswaffe genutzt hat

Das alles läßt sich sehr einfach planen, aber wie man in der Situation reagiert kann aus meiner Sicht keiner voraussagen, der die Situation nicht trainiert hat und der Normalbürger kann die Situation nicht trainieren.

An alle Western- und Rambo-Fans: Wir leben im einem Rechtsstaat ohne Selbstjustiz und sollten auch darauf vertrauen. Ich bekomme auch mit, das nicht alle Urteile immer perfekt sind, aber nicht immer stehen alle Details in der Presse.

Leider hat sich in den letzten Jahren der Journalismus aus meiner Sicht negativ verändert. Presse sollte neutral und ehrlich berichten ohne entscheidene Details zu vergessen. Jeder sollte die Möglichkeit bekommen sich sein eigene Meinung dazu zu bilden. Leider wollen die Leute heute lieber eine einfache und unkomplizierte Geschichte lesen. Jede Zeitung versucht jedes Ereignis noch schneller und reiserischer darzustellen. Die Bild läßt grüßen. Als kleines Beispiel sei Winnenden erwähnt. Die Polizei war noch nicht einmal im Haus des Vaters gewesen aber in den Medien wurde berichtet der Vater hat einen Schiessstand im Haus. Das ist kein seriöser Journalismus. Wenn ich an die verschiedenen Berichte über den Schiesssport bzw. die Sportschützen danach denke, wird mir übel.

Aus meiner Sicht hat sich die freie Presse die dem Leser die Möglichkeit schaffen soll, sich seine eigene Meinung zu bilden, zu einer popolistischen Meinungspresse gewandelt.
 
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Also ich denke, jeder ist sich selbst der Nächste.

Dringt ein Einbrecher in mein Haus ein, mit dem Willen mich zu berauben, dann nimmt er billigend in Kauf, dass er auf Widerstand stoßen könnte und wird entsprechend vorbereitet sein.

Abhauen werde ich in einem solchen Fall nicht und Hilfe per Telefon bei der Polizei zu holen wird, da wo ich wohne, nicht schnell zum Erfolg führen, da der Anfahrtsweg doch schon einige Zeit in Anspruch nehmen würde.

Entweder würde ich den, falls vorhandenen, Hund auf den Eindringling hetzen oder die (wiederum falls vorhandene) Waffe nutzen (und wenn die vorhanden ist, weiß ich auch wie man damit umgeht - ansonsten macht sie keinen Sinn).

Da steht dann immer die Notwehr im Vordergrund, da das Wohl meiner Familie und mir vorgeht. Besser verurteilt und gesund als verletzt oder tot, aber nicht be- oder vorbestraft.

Aber ich brauche mir ja keine Sorgen machen, dass ich beraubt werde, denn (wie oben schon erwähnt), da wo ich wohne, wird auch nicht eingebrochen. Das kennen die bösen Buben gar nicht.... ;)
 
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Und genau dieser Rat ist grottenfalsch, denn ein Kampfsportler hat ggf. nur ein "eingeschränktes" Notwehrrecht, kann also gerade nicht ohne Weiteres jeden Angreifer "umhauen".

umhauen heißt nicht totschlagen, und ein gebrochenes Nasenbein ist im vorliegenden Fall immer verhältnismäßig. Wenn ich allerdings bewußt einen "tötlichen"
Schlag anwende, sieht es anders aus. Habe mich vllt. nicht so ganz eindeutig ausgedrückt.

Widerspricht aber ein wenig deinem vorherigem Post,...
...denn als Kampfsportler gilt man vor Gericht ja schon grundsätzlich als bewaffnet/ überlegen - sozusagen.
Greift dich also ein nichtbewaffneter Nichtkampfsportler (unterlegen) an, hast du als Kampfsportler, der sich verteidigen möchte, schonmal schlechte Karten vor Gericht..

nein, s.o.
Und woher soll der Kampfsportler wissen, dass der Angreifer "Nichtkampfsportler" ist ?

Du hast das Recht auf Notwehr, aber da Du um Deine Kraft weißt und evtl. tödliche Schläge kennst, wird man Dir mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit unterstellen, dass Du zu einem dosierten Einsatz Deiner Kampfkünste in der Lage bist und sie nur in einem Ausmaß einsetzt, das der unmittelbaren Gefahrenabwehr dient und den Angreifer "nur" kampfunfähig macht, ohne bei ihm weitergehende Schäden zu verursachen.

Gruß

Kai

Genau so sieht es aus. Das meinte ich auch mit "umhauen" :t

Zweite Frage: wenn Einbrecher mit meiner Stereoanlage flüchten wollen, darf ich tatsächlich schießen? (damit ja quasi zwangsläufig in den Rücken??)

auf gar keinen Fall. :X
 
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Grüß Dich Daniel,

vielen Dank für diese Ausführungen erstmal! Ich hab zu zwei Punkten noch einmal eine konkrete Frage.
Mich würde hauptsächlich interessieren, ob die Vorbereitungshandlung (also das Aufmunitionieren und Durchladen der Waffe) nun später als extra Verstoß gegen das WaffG geahndet wird oder ist diese Handlung in der Ausnahmesituation (Angst vor möglichem Übergriff von Einbrechern, die klar zu hören/sehen sind) üblicherweise straffrei?

Zweite Frage: wenn Einbrecher mit meiner Stereoanlage flüchten wollen, darf ich tatsächlich schießen? (damit ja quasi zwangsläufig in den Rücken??)

liebe Grüße,
Michael

zu 1.)...ein evtl. Verstoß gegen das WaffG wird in einem solchen Fall regelmäßig nach § 34 StGB (rechtfertigender Notstand) gerechtfertigt sein.....bei reinen Präventivmaßnahmen (etwa Einbruchs-Schuß-Vorrichtungen) sieht das anders aus, aber in deinem konkreten Fall, ist eine Rechtfertigung zumindest nach § 34 gegeben!

zu 2:)...da fängt es an (hoch problematisch,da man keine genaue Grenze ziehen kann)! Es hat sich aber mehrheitlich durchgesetzt, das bei Eigentumsdelikten geringwertiger Sachen (bis 50 € - je nach Gericht), eine zum Tode führende Verteidigung nicht gerechtfertigt erscheint! Wenn es also ne Anlage für 30 € wäre, wird es problematisch - hier wird das Gericht eine Entscheidung zu treffen haben:w

....bei Werten über 50 € könnte somit auch ein "Schuß in den Rücken" gerechtfertigt sein!...teilweise wird noch ein Warnschuss verlangt, soweit dieser Erfolg versprechend ist und die Verhinderung der Tat nicht vereitelt......

Allerdings: Ein bewusst finaler Tötungsschuß sollte vermieden werden, man kann ja auch auf Beine schießen - dies wäre in jedem Fall das mildere Mittel;)
 
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a. Fliehen können (bei Bekannten hieß das, das Ganze über sich ergehen lassen) oder
b. mit dem Telefon Hilfe holen können.

a.) wird nie verlangt werden, es ist definitiv keine Option, weil sie zur Abwehr der Gefahr schon gar nicht geeignet ist;)

b.) wird nur dann das mildere Mittel sein, wenn fest steht, dass die "Hilfe" sodann geeignet ist und rechtzeitig eintrifft - also regelmäßig keine Option bzw. lediglich eine Zusatzoption;)
 
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Mal abgesehen davon, dass es absolut schwachsinnig wäre, meine ich, nein, du darfst nicht schießen! Der Gebrauch von Schusswaffen ist meines Wissens nur dann erlaubt, wenn dein Leben gefährdet ist - was man beim Diebstahl einer Stereoanlage wohl nicht wirklich behaupten kann ;)

ich liebe dich, aber das ist falsch!;)
 
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Zu dem Satz der Oma "wer sich in Gefahr begibt ...":
Deine Oma hat bestimmt nicht den Einbrecher gemeint sondern eher wie auch meine Oma den manchmal etwas leichtsinnigen jungen Mann. Auch wenn es schon einige Jahre her ist.


;) ;)


An alle Western- und Rambo-Fans: Wir leben im einem Rechtsstaat ohne Selbstjustiz und sollten auch darauf vertrauen. Ich bekomme auch mit, das nicht alle Urteile immer perfekt sind, aber nicht immer stehen alle Details in der Presse.


.

Das ist einerseits korrekt, aber der Herr, der die 4 Jugendlichen schützen wollte und von 2 Halbstarken zu Tode geprügelt wurde (die Presse würde natürlich von "mutmaßlichen Tätern" sprechen), dem wäre der Notwehreinsatz eines "Zuschauers" in Rambomanier sicherlich lieber gewesen, als auf den Rechtsstaat zu vertrauen. Er selber hat bei seinem Notwehreinsatz nicht gezögert.
 
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[zensiert], aber das ist falsch!;)

:d ...Ich sehe es ein ;) Jedoch würde ich nicht auf jemanden schießen, der meine 51€ teure Stereoanlage klaut und somit in Kauf nehmen, einen Menschen (egal ob Einbrecher oder nicht) lebensgefährlich zu verletzen, an den Rollstuhl zu ketten oder gar zu töten. Scheiß auf die olle Stereoanlage :d
 
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:d ...Ich sehe es ein ;) Jedoch würde ich nicht auf jemanden schießen, der meine 51€ teure Stereoanlage klaut und somit in Kauf nehmen, einen Menschen (egal ob Einbrecher oder nicht) lebensgefährlich zu verletzen, an den Rollstuhl zu ketten oder gar zu töten. Scheiß auf die olle Stereoanlage :d

Im Vertrauen auf unseren "Rechtsstaat" gehen die Einbrecher aber mit jedem Einbruch dieses Risiko bewusst ein..... ;)
 
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Im Vertrauen auf unseren "Rechtsstaat" gehen die Einbrecher aber mit jedem Einbruch dieses Risiko bewusst ein..... ;)

Und das ist wohl auch gut so ;)
Trotzdem: Was ist, wenn ein Einbrecher mit deiner nagelneuen LCD-Glotze flüchten geht, du ihn in die Beine schießt und sich dann herausstellt, dass es ein pupertierender Jugendliche war, der noch reichlich Zeit hat sich zu bessern (ich war auch mal so einer..) und trotzdem sein Leben lang gehbehindert sein wird? Ich denke, dann hättest auch du dir gedacht: "Hätte ich auf den (versicherten) Fernseher mal gesch*ssen!"
 
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Und das ist wohl auch gut so ;)
Trotzdem: Was ist, wenn ein Einbrecher mit deiner nagelneuen LCD-Glotze flüchten geht, du ihn in die Beine schießt .....

in den Staaten ist das übrigens an der Tagesordnung;)

aber du hast Recht - ich würde es auch nicht machen (wollen) und ich finde es auch gut, das diese Art der Selbstverteidigung hier nicht so ausgeprägt ist:)
 
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Seid mir ned bös, aber dazu fällt mir nur des dazu ein... :b

 
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Das ist einerseits korrekt, aber der Herr, der die 4 Jugendlichen schützen wollte und von 2 Halbstarken zu Tode geprügelt wurde (die Presse würde natürlich von "mutmaßlichen Tätern" sprechen), dem wäre der Notwehreinsatz eines "Zuschauers" in Rambomanier sicherlich lieber gewesen, als auf den Rechtsstaat zu vertrauen. Er selber hat bei seinem Notwehreinsatz nicht gezögert.
Es ist bedauerlich was dort passiert ist, aber das Problem wird damit nicht gelöst. Wollen wir in einer Gesellschaft leben, in der das Gesetz des stärkeren regiert? Ich für meinen Teil ganz klar nein und ich bin mit 182 nicht der schwächste und kann mich wehren wenn ich will, auch ohne Waffen.

Besser wäre es gewesen, wenn das Opfer von weiteren Personen Unterstützung erhalten hätte. Aber das ist doch genau das Problem in unserer Gesellschaft:
- Jeder ist sich selbst der nächste.
- Alle schauen weg bzw. hin ist ja fast wie im Fernsehen (Rambo, Dirty Harry, ...).
- Keiner hat etwas gesehen.
- Jeder möchte hilfe, aber keiner hilft.
- In der Presse stehen immer nur die negativen Extreme. Die positiven Dinge mußt Du in jeder Zeitung suchen. Steht einmal etwas positives darin, ist es eine einmalige Aktion.
- ...

Wir haben ein Problem in unserer Gesellschaft und benötigen dringend eine Diskusion zu folgenden Fragen:
- Benötigen wir Milliardäre mit dem Preis das die Zahl der geringen Einkommen unterhalb von Hartz 4 sehr kräftig steigt. Ich gönne jedem seinen beruflichen und wirtschaftlichen Erfolg, aber ich glaube ein gewisses Augenmass ist schon lange nicht mehr vorhanden.
- Muss ein Arbeiter oder Angestellter während seinem fast 50jährigen Berufsleben immer 100% Leistung bringen, wobei natürlich der Leistungsstärkste als Basis dienen muss? Werden nur noch 95% erreicht, muss ein neuer her und der Staat kann sich um die ausgemusterten kümmern.
- Sollte ein Arbeitgeber eine gewisse Verbundenheit mit seinen Mitarbeitern haben? Vielleicht ist sogar für unsere Gesellschaft besser, wenn wir wieder so begriffe wie Fürst und Sklave bzw. Leibeigene einführen.
- Warum ist ein Arbeiter mit einem Stundenlohn von 3,48€ nicht motiviert? Wenn der 250 Stunden arbeitet hat der sogar 20€ mehr als Hartz 4.
- Warum gibt es mittlerweile in jeder Stadt eine Tafel? Armut hat es immer gegeben, aber ist Zahl der Armen in den letzten Jahren gestiegen?

Das sind nur so ein paar Gedanken.

PS: Ich selbst bin Selbstständig und mir geht es gut. Allerdings sehe ich noch was links und rechts neben mir so alles passiert. Ich bin kein Kommunist oder in irgendeiner weise Weltfremd, aber ich sehe wie sich unser Land seit den 70zigern verändert und ich sehe nicht das es in Zukunft besser wird.
 
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....bei Werten über 50 € könnte somit auch ein "Schuß in den Rücken" gerechtfertigt sein!...teilweise wird noch ein Warnschuss verlangt, soweit dieser Erfolg versprechend ist und die Verhinderung der Tat nicht vereitelt......

Hi Daniel,
da bist Du aber völlig auf dem Holzweg, Stichworte Rechtsgüterabwägung und
Verhältnismäßigkeit.
Auf einen fliehenden Dieb darf man nicht schießen.
Gruß
Hagen
 
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Der Begriff "Gutmenschen" ist bei mir sehr negativ belegt, daher ein kleines Beispiel:

"Gibt es keine Waffen mehr, dann gibt es auch keine Verbrechen mit Waffen! Waffen werden verboten und die Legalwaffenbesitzer geben ihre Waffen ab. Was ist den mit den illegalen Waffen?"

Daher, ein einfacher und schwachsinniger Gedanke.
 
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Hi Daniel,
da bist Du aber völlig auf dem Holzweg, Stichworte Rechtsgüterabwägung und
Verhältnismäßigkeit.
Auf einen fliehenden Dieb darf man nicht schießen.
Gruß
Hagen

Hagen, die Sache ist ein wenig komplizierter und viel komplexer als man annehmen würde, daher gehört das hier eigentlich nicht hin;)

Kurz gesagt: Beim Festnahmerecht gem § 127 StPO hast du Recht! Beim Notwehrrecht gem § 32 StGB liegst du falsch! Solange die Tat noch nicht vollendet ist - andauert - besteht das Recht gem. § 32 StGB welches kaum eingeschränkt ist - es gibt keine Rechtsgüterabwägung im klassischen Sinn. Eine Verhältnismäßigkeit im klassischen Rechtssinne gibt es auch NICHT. Es wäre beispielsweise unverhältnismäßig, einen "Schläger"/Nötiger/Dieb/Vergewaltiger pp. mit einer Schusswaffe abzuwehren, dies ist jedoch ohne Zweifel vom Notwehrrecht gedeckt......man/ich könnte hier seitenweise darüber referieren, das ist aber - denke ich - nicht Sinn und Zweck der Sachen in diesem Fred oder überhaupt in einem Forum....

PS: in meinem Beispiel war der Einbruchdiebstahl nicht vollendet, da der tatbestandliche Bruch "fremden Gewahrsams" noch nicht vollzogen war, insoweit befindet sich der Dieb nicht auf der Flucht, sondern noch "bei der Tat" - und dann gilt § 32 StGB uneingeschränkt!

LG
 
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PS: in meinem Beispiel war der Einbruchdiebstahl nicht vollendet, da der tatbestandliche Bruch "fremden Gewahrsams" noch nicht vollzogen war, insoweit befindet sich der Dieb nicht auf der Flucht, sondern noch "bei der Tat" - und dann gilt § 32 StGB uneingeschränkt!
LG

der 32er rechtfertigt aber nicht alle Mittel - da kommen wir leider nicht zusammen.
Aber Du hast Recht, das alles führt hier etwas zu weit. Vllt. können wir das ja bei
einer der nächsten Touren mal "besprechen".
 
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