Wem gehören die Daten?

Wie kommt ihr eigentlich auf das Märchen vom „richterlichen Beschluss“ für die Datenherausgabe und -verwertung? Einer behauptet‘s einfach mal mitten ins Blaue hinein und andere plappern‘s vertrauensvoll nach? :confused: :zrf

Es gibt hierzulande verschiedene Rechtsgrundlagen für Daten-Herausgabeverlangen durch bzw. an Ermittlungsbehörden, und nicht immer muss die Herausgabe richterlich angeordnet werden. Die Verwertung erlangter Daten unterliegt ohnehin nochmal anderen Regeln. Gut ist (m. E.) jedenfalls, dass die Erlangung und Verwertung solcher Fahrzeugdaten durch Behörden hierzulande längst nicht so einfach ist wie in anderen Teilen der Welt.

Ärgerlich bleibt aber, dass die Hersteller diese Daten immer exzessiver erheben und verwenden. Alles Ansichtssache, aber mir geht das bei (manchen) modernen Autos mittlerweile zu weit - das kann dann durchaus auch mal ein Grund für den Kaufverzicht sein.
 
Wie kommt ihr eigentlich auf das Märchen vom „richterlichen Beschluss“ für die Datenherausgabe und -verwertung? Einer behauptet‘s einfach mal mitten ins Blaue hinein und andere plappern‘s vertrauensvoll nach? :confused: :zrf

Es gibt hierzulande verschiedene Rechtsgrundlagen für Daten-Herausgabeverlangen durch bzw. an Ermittlungsbehörden, und nicht immer muss die Herausgabe richterlich angeordnet werden. Die Verwertung erlangter Daten unterliegt ohnehin nochmal anderen Regeln. Gut ist (m. E.) jedenfalls, dass die Erlangung und Verwertung solcher Fahrzeugdaten durch Behörden hierzulande längst nicht so einfach ist wie in anderen Teilen der Welt.

Ärgerlich bleibt aber, dass die Hersteller diese Daten immer exzessiver erheben und verwenden. Alles Ansichtssache, aber mir geht das bei (manchen) modernen Autos mittlerweile zu weit - das kann dann durchaus auch mal ein Grund für den Kaufverzicht sein.

...dann kläre uns doch bitte auf, was für Ermittlungsbehörden juristisch erforderlich ist und was nicht. Du bist ja vom Fach - ich (und darauf bezog sich ja vermutlich Deine Aussage „jemand behauptet das in‘s Blaue hinein“) ging, zugegeben, etwas blauäugig/naiv davon aus, dass in diesem unseren Rechtsstaat Ermittlungsbehörden im Fall der Fälle für z.B. Bewegungsdaten (Ziele, Adressen) aus dem Navi, dem Auslesen von Fahrzeugdaten (Geschwindigkeit, Beschleunigung, usw.), oder dem Zugriff auf andere persönliche Daten im Fahrzeug (Mails, SMS, WhatsApp, usw...) nicht einfach so erheben und verwerten dürfen, ohne rechtlicher Grundlage - und das ist für mich in solch einem Fall die Freigabe/Anordnung durch einen Richter (oder der Staatsanwaltschaft, sollte die das anordnen dürfen). Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Fahrzeughersteller oder technische Sachverständige, solch im Fahrzeug befindlichen, oder der schon übertragenen Daten einfach so auslesen/herausgeben und in einem Ermittlungsverfahren verwenden dürfen - technisch ist das sicherlich kein Problem.

Ich mag mich da durchaus geirrt haben - meine „Behauptung“ fusst auf meinem bisherigen (naiven ?) Glauben an unsere Rechtsstaatlichkeit... :rolleyes:
 
...dann kläre uns doch bitte auf, was für Ermittlungsbehörden juristisch erforderlich ist und was nicht. Du bist ja vom Fach - ich (und darauf bezog sich ja vermutlich Deine Aussage „jemand behauptet das in‘s Blaue hinein“) ging, zugegeben, etwas blauäugig/naiv davon aus, dass in diesem unseren Rechtsstaat Ermittlungsbehörden im Fall der Fälle für z.B. Bewegungsdaten (Ziele, Adressen) aus dem Navi, dem Auslesen von Fahrzeugdaten (Geschwindigkeit, Beschleunigung, usw.), oder dem Zugriff auf andere persönliche Daten im Fahrzeug (Mails, SMS, WhatsApp, usw...) nicht einfach so erheben und verwerten dürfen, ohne rechtlicher Grundlage - und das ist für mich in solch einem Fall die Freigabe/Anordnung durch einen Richter (oder der Staatsanwaltschaft, sollte die das anordnen dürfen). Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Fahrzeughersteller oder technische Sachverständige, solch im Fahrzeug befindlichen, oder der schon übertragenen Daten einfach so auslesen/herausgeben und in einem Ermittlungsverfahren verwenden dürfen - technisch ist das sicherlich kein Problem.

Ich mag mich da durchaus geirrt haben - meine „Behauptung“ fusst auf meinem bisherigen (naiven ?) Glauben an unsere Rechtsstaatlichkeit... :rolleyes:
Da bin ich zu 100 % bei dir. Da hat der Herr vom Fach mal geirrt. Die Herausgabe der Daten ohne richterlichen Beschluss kann nur bei Gefahr im Verzug erfolgen. An Brumm gerichtet, wirst du bestimmt Wissen wie schwer die Gefahr im Verzug begründet werden kann und das der Gesetzgeber immer mehr den Richtervorbehalt fordert, was in vielen Fällen das Arbeiten in der Exekutive erschwert und ja jetzt hab ich auch mal aus einem Fachbereich gesprochen und nicht von Märchen.😉
 
...dann kläre uns doch bitte auf, ...
Rein sachlich gemeint und zurückhaltend formuliert: Du behauptest hier seit einiger Zeit ziemlich oft (auch) rechtlich - manchmal eklatant - unrichtige Dinge. Ich habe die Korrektur aber mittlerweile weitgehend aufgegeben, weil mir zu oft der Eindruck entstanden ist, dass du dann unbedingt auf dem Thema herumreiten und um jeden Preis das letzte Wort (oder auch ziemlich viele davon) haben möchtest. Oben bin ich darauf nur ausnahmsweise eingegangen, weil andere die unrichtige Behauptung aufgegriffen hatten.

... Die Herausgabe der Daten ohne richterlichen Beschluss kann nur bei Gefahr im Verzug erfolgen. ...
Da hast du doch schon deine Ausnahme, womit die o.a. Behauptung bereits widerlegt ist - zumal die Anforderung eines richterlichen Beschlusses ohnehin umstritten ist. In der Praxis geben nicht wenige Unternehmen die Daten ohne Weiteres heraus - ohne jedweden Nachweis eines richterlichen Beschlusses (ob sie das tun müssen, ist freilich eine rein rechtliche Frage). Bisweilen wird das Herausgabeverlangen auch einfach auf eine der (m. E. fragwürdigen) Rechtsgrundlagen aus der DSGVO gestützt.

Mehr schreibe dazu auch nicht mehr, zu einer „Fachsimpelei“ fehlt mir die Lust. Interessant an dem Thema sind hier wohl auch kaum (straf-) prozessuale Details, sondern viel interessanter und diskussionswürdiger ist m. E. die gelebte Praxis der Datenerhebung und -verwendung.
 
Rein sachlich gemeint und zurückhaltend formuliert: Du behauptest hier seit einiger Zeit ziemlich oft (auch) rechtlich - manchmal eklatant - unrichtige Dinge. Ich habe die Korrektur aber mittlerweile weitgehend aufgegeben, weil mir zu oft der Eindruck entstanden ist, dass du dann unbedingt auf dem Thema herumreiten und um jeden Preis das letzte Wort (oder auch ziemlich viele davon) haben möchtest. Oben bin ich darauf nur ausnahmsweise eingegangen, weil andere die unrichtige Behauptung aufgegriffen hatten.

Falsch - ich behaupte gar nichts, sondern gebe einfach meine Sicht der Dinge wieder. Schade finde ich die Unterstellung Deinerseits, dass ich auf einem Thema "herumreiten" und mich nicht fachlich überzeugen lasse. Das ist so nicht korrekt und auch nicht zutreffend. Ich hinterfrage meine Meinung sehr wohl - aber es muss mir halt auch einleuchtend fachlich erklärt werden und nicht häufig einfach nur mit einer Aussage "...das ist so fachlich nicht korrekt..." abgefertigt stehen lassen.

Weshalb habe ich gerade in meinem obigen Posting - speziell an Dich gerichtet - nochmals nachgefragt und höflich mit Beispielen um Aufklärung gebeten?

Ich gebe durchaus zu, dass ich manchmal von etwas überzeugt bin und dies auch so lange vertrete, bis mir meine falsche Sichtweise widerlegt wurde. Das wirkt sicherlich für einige als schwierig, ist aber für mich einfach der Prozess etwas zu hinterfragen und verstehen zu wollen. Ich kann darin nichts falsches erkennen...

Aber wieder einmal haust Du mir einfach etwas vor den Latz und lässt meine Frage unbeantwortet stehen.

Leider.

Hast Du meine Frage, bzw. mein Posting überhaupt richtig gelesen, oder einfach nur überflogen, weil es ja von einem unbequemen Fragesteller stammt? Ja, ich bin kein Jurist und habe keinerlei diesbezügliches Fachwissen. Aber ich habe ein großes Vertrauen in unsere Rechtsstaatlichkeit und bin ein Bürger dieses Staates, welchen ich sehr hoch schätze - deshalb kann ich mir häufig bestimmte Grauzonen einfach nur sehr schwer vorstellen und stelle Fragen - aber ich lasse mich gerne faktisch überzeugen und bin mir auch nicht zu schade, eine falsche Sichtweise einzugestehen und zu korrigieren (was ich sicherlich auch hier im Forum schon öfter gezeigt habe).

Sehr schade - aber gut, ich respektiere auch Deinen Standpunkt und muss dadurch bei meiner un-fachlichen, naiven Sichtweise auf diesem Sachverhalt bis zum fachlichen Gegenbeweis verweilen.
 
... dass du dann unbedingt auf dem Thema herumreiten und um jeden Preis das letzte Wort (oder auch ziemlich viele davon) haben möchtest. ...
Merkst du was?! :eek: :o:eek: :o:eek: :o

Himmel, liest du bitte mal meinen Beitrag Nr. 156?! Da bin ich - nochmal - darauf eingegangen, warum du falsch liegst! Immer noch nicht verstanden? Aber mir stellst du die Frage, ob ich richtig gelesen habe. Unfassbar. :confused:
 
Und wenn wir schon dabei sind - wollen wir auch jetzt noch diskutieren, warum das hier grottenfalsch ist?! :eek: :o
... es fehlt aber in der Tat die gesetzliche Basis & Regelung wer welche Daten im Fahrzeug sammeln und wie verwerten darf...
Einfach mal das europäische Datenschutzrecht vollständig ausgeblendet?! :eek: :o

Die vorstehende „Diskussion“ ist symptomatisch: Korrigiert man eine unrichtige Aussage von dir, dann kommen erst einmal unzählige Zeilen der Erwiderung, und zwar mit einem Inhalt, wo man sich unweigerlich fragt, ob du überhaupt gelesen hast, was man dir geschrieben hat. Genau so verhält sich das auch wieder mit deinem Beitrag Nr. 157, wo du behauptest, deine Frage sei unbeantwortet. Ist sie nicht: Entweder hast du Nr. 156 nicht gelesen, oder du verstehst meine Ausführungen schlicht nicht. Das Letztere wäre dann vielleicht mein Fehler, aber noch ausführlicher möchte ich eigentlich nicht werden müssen. Dann lass‘ ich es lieber sein, zumal das eigentlich interessante Thema eh schon reichlich gestört wird durch dieses hin und her.

Eigentlich möchte ich niemandem zu nahe treten, aber Diskussionen auf dieser „Ebene“ sind mir manchmal einfach zu umständlich. Ich beteilige mich gerne an dem ursprünglichen Thema des Freds, aber - allgemein gesagt - eine gewisse Fachkenntnis und/oder Offenheit ist dafür m. E. eine zwingende Voraussetzung. Andernfalls hab‘ ich auch kein Problem damit, mich der Teilnahme zu enthalten.
 
Zuletzt bearbeitet:
Merkst du was?! :eek: :o:eek: :o:eek: :o

Himmel, liest du bitte mal meinen Beitrag Nr. 156?! Da bin ich - nochmal - darauf eingegangen, warum du falsch liegst! Immer noch nicht verstanden? Aber mir stellst du die Frage, ob ich richtig gelesen habe. Unfassbar. :confused:
Und wenn wir schon dabei sind - wollen wir auch jetzt noch diskutieren, warum das hier grottenfalsch ist?! :eek: :o

Einfach mal das europäische Datenschutzrecht vollständig ausgeblendet?! :eek: :o

Die vorstehende „Diskussion“ ist symptomatisch: Korrigiert man eine unrichtige Aussage von dir, dann kommen erst einmal unzählige Zeilen der Erwiderung, und zwar mit einem Inhalt, wo man sich unweigerlich fragt, ob du überhaupt gelesen hast, was man dir geschrieben hat. Genau so verhält sich das auch wieder mit deinem Beitrag Nr. 157, wo du behauptest, deine Frage sei unbeantwortet. Ist sie nicht: Entweder hast du Nr. 156 nicht gelesen, oder du verstehst meine Ausführungen schlicht nicht. Das ist dann vielleicht mein Fehler, aber noch ausführlicher möchte ich eigentlich nicht werden müssen. Dann lass‘ ich es lieber sein, zumal das eigentlich interessante Thema eh schon reichlich gestört wird durch dieses hin und her.

Für mich als juristischen Laien besteht halt ein Unterschied, was per Datenschutzrecht geregelt oder nicht geregelt ist und was Ermittlungsbehörden dürfen. Das muss ja nicht zwangsläufig zusammenpassen, oder? Beispiel: wie werden die Daten gesammelt und wen gehören diese (ja, das wurde ausführlich hier schon erläutert) und was bedeutet dies im Falle einer Ermittlung, denn diese gesammelten Daten müssen ja auch rechtssicher verwertbar sein. Ich kann auch nicht wirklich nachvollziehen, warum diese Fragestellung meinerseits hier nicht zum Thema passt?

Im Beitrag 156 hast Du übrigens KEINE meiner gestellten Fragen beantwortet - nur der Seitenhieb auf mich war nachzulesen.

Aber exakt dieses Verhalten Deinerseits meinte ich - ja, ich habe das offensichtlich nicht verstanden, aber Du "kanzelst" einen einfach von oben herab ab und lässt den dann im """" stehen. Das finde ich unfassbar. :confused: Auf der anderen Seite proklamierst Du fortwährend die Diskussionskultur und entziehst Dich dann komplett, wenn es Dir lästig ist.

Verstanden habe ich, dass ich Dich nerve und daher können wir das auch sein lassen. Danke für die ausführliche und erhellende Diskussion. Ich werde künftig keinerlei Fragen mehr an Dich stellen. :t
 
Warum dieser Zwist? So verbissen seid ihr beide hier doch sonst nicht!

@RainerW : Vielleicht hilft dir ein Erklärungsversuch eines anderen Nicht-Juristen: Zu den Zielen der DSGVO zählen auch „die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder die Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit“ und auch im BDSG sind identische Ziele verankert. Damit sind zumindest zwei Rechtsgrundlagen vorhanden, auf die Strafverfolgungsbehörden ihre Erhebung durch Abfrage stützen können - bei Vorliegen der Voraussetzungen auch ohne richterlichen Beschluss.

@Brummm : Bitte korrigiere mich, falls notwenig. Ich bin mir keinesfalls sicher, dass ich dich richtig interpretiert habe.

Könnt ihr euch jetzt bitte per PN die Hand reichen?
 
...dann kläre uns doch bitte auf, was für Ermittlungsbehörden juristisch erforderlich ist und was nicht. Du bist ja vom Fach - ich (und darauf bezog sich ja vermutlich Deine Aussage „jemand behauptet das in‘s Blaue hinein“) ging, zugegeben, etwas blauäugig/naiv davon aus, dass in diesem unseren Rechtsstaat Ermittlungsbehörden im Fall der Fälle für z.B. Bewegungsdaten (Ziele, Adressen) aus dem Navi, dem Auslesen von Fahrzeugdaten (Geschwindigkeit, Beschleunigung, usw.), oder dem Zugriff auf andere persönliche Daten im Fahrzeug (Mails, SMS, WhatsApp, usw...) nicht einfach so erheben und verwerten dürfen, ohne rechtlicher Grundlage - und das ist für mich in solch einem Fall die Freigabe/Anordnung durch einen Richter (oder der Staatsanwaltschaft, sollte die das anordnen dürfen). Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass ein Fahrzeughersteller oder technische Sachverständige, solch im Fahrzeug befindlichen, oder der schon übertragenen Daten einfach so auslesen/herausgeben und in einem Ermittlungsverfahren verwenden dürfen - technisch ist das sicherlich kein Problem.

Ich mag mich da durchaus geirrt haben - meine „Behauptung“ fusst auf meinem bisherigen (naiven ?) Glauben an unsere Rechtsstaatlichkeit... :rolleyes:

Deine Frage(n) lassen sich leider nicht ohne Weiteres und erst recht nicht "in aller Kürze" beantworten, Rainer. Denn hierfür müsste man zumindest unterscheiden, a) welche Daten betroffen sind und b) wofür diese erhoben oder verwertet werden sollen.

Vielleicht hilft es dir aber folgende Anmerkung fürs generelle Verständnis ein wenig weiter:

Es gibt durchaus Verfahrensvorschriften, die es zu beachten gilt. So etwa auch einen "Richtervorbehalt". Doch nicht jeder Verstoß gegen Verfahrensvorschriften führt unmittelbar dazu, dass das dadurch erlangte Beweismittel "unverwertbar" wird.

Und spätestens ab hier - im Bereich der sog. Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote - beginnen dann die strafrechtlichen und -prozessualen Feinheiten resp. Tiefen, die einem juristischen Laien kaum "in aller Kürze" verständlich gemacht werden können. Vielmehr füllen diese Aspekte ganze Bücher (allein durch entsprechende BGH-Entscheidungen) und allein Strafrechtler* werden sich auf diesem Terrain halbwegs sicher bewegen können. Zumal es für eine konkrete Bewertung ohnehin auch auf den konkreten Einzelfall und entsprechende Abwägungen ankommt und auch keine durchweg abschließende Normierung gegeben ist.

*) Evtl. greift einer von ihnen das Thema noch einmal auf. Allerdings halten sich die mir hier bekannten Strafrechtler generell (insb. mit entsprechenden Beiträgen) zurück.

Vielleicht hilft dir aber ein Wikipedia-Beitrag hierzu weiter. (Den Inhalt kann ich nicht bewerten, da ich den Artikel nicht gelesen habe und auch nicht lesen werde.)
 
... Zu den Zielen der DSGVO zählen auch „die Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder die Strafvollstreckung, einschließlich des Schutzes vor und der Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit“ und auch im BDSG sind identische Ziele verankert. Damit sind zumindest zwei Rechtsgrundlagen vorhanden, auf die Strafverfolgungsbehörden ihre Erhebung durch Abfrage stützen können - bei Vorliegen der Voraussetzungen auch ohne richterlichen Beschluss. ...
Du bist auf dem richtigen Dampfer (danke dafür!) - insbesondere wenn man die gelebte Praxis betrachtet. :t

Streng genommen stellen die von dir genannten Rechtsgrundlagen (wer konkret nachlesen möchte, z. B.: Art. 6 Abs. 1 lit. f) DSGVO; Art. 6 DSGVO – Rechtmäßigkeit der Verarbeitung | Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)) zwar (zumindest nach wohl überwiegender Auffassung) keine Ermächtigungsgrundlagen für die (Ermittlungs-) Behörden dar, um die Datenherausgabe zu erzwingen. Sie können aber für das Unternehmen (als Adressat der Anfrage) eine gesetzliche Legitimierung darstellen, um die Daten an die anfragende Behörde rechtmäßig herauszugeben.

Und so läuft es in der Praxis eben auch regelmäßig: Die Behörde fordert die Fahrzeugdaten an; das adressierte Unternehmen prüft, ob es die Daten herausgeben darf; falls ja, gibt es die Daten an die Behörde heraus (warum auch nicht?). Diese Daten dürfen dann in aller Regel auch im Ermittlungsverfahren sowie gerichtlich verwertet werden.

Für das eigentliche Thema des Freds ist die relevante Konsequenz damit diejenige, dass man als Fahrzeugführer tendenziell damit rechnen muss, dass im Fall des Falles sehr umfassende und detaillierte Daten zum eigenen Fahrzeug und Fahrverhalten vorhanden und Dritten zugänglich sind.
 
Deine Frage(n) lassen sich leider nicht ohne Weiteres und erst recht nicht "in aller Kürze" beantworten, Rainer. Denn hierfür müsste man zumindest unterscheiden, a) welche Daten betroffen sind und b) wofür diese erhoben oder verwertet werden sollen.

Vielleicht hilft es dir aber folgende Anmerkung fürs generelle Verständnis ein wenig weiter:

Es gibt durchaus Verfahrensvorschriften, die es zu beachten gilt. So etwa auch einen "Richtervorbehalt". Doch nicht jeder Verstoß gegen Verfahrensvorschriften führt unmittelbar dazu, dass das dadurch erlangte Beweismittel "unverwertbar" wird.

Und spätestens ab hier - im Bereich der sog. Beweiserhebungs- und Beweisverwertungsverbote - beginnen dann die strafrechtlichen und -prozessualen Feinheiten resp. Tiefen, die einem juristischen Laien kaum "in aller Kürze" verständlich gemacht werden können. Vielmehr füllen diese Aspekte ganze Bücher (allein durch entsprechende BGH-Entscheidungen) und allein Strafrechtler* werden sich auf diesem Terrain halbwegs sicher bewegen können. Zumal es für eine konkrete Bewertung ohnehin auch auf den konkreten Einzelfall und entsprechende Abwägungen ankommt und auch keine durchweg abschließende Normierung gegeben ist.

*) Evtl. greift einer von ihnen das Thema noch einmal auf. Allerdings halten sich die mir hier bekannten Strafrechtler generell (insb. mit entsprechenden Beiträgen) zurück.

Vielleicht hilft dir aber ein Wikipedia-Beitrag hierzu weiter. (Den Inhalt kann ich nicht bewerten, da ich den Artikel nicht gelesen habe und auch nicht lesen werde.)

Danke, klingt einleuchtend - exakt solch einen Hinweis hätte ich von einem Juristen erwartet, wenn man eine Frage stellt und er schon vermutet, dass man etwas nicht richtig verstanden hat. :t
 
Tesla ist ein besonderes Beispiel für Datenhunger, der auch gerne mal im Falle gegen einen verwendet werden kann: ...
... und es ist immer wieder „beachtlich“, wieviele Menschen sich bedenkenlos derart umfassend (insbesondere, aber nicht nur) in einem Tesla überwachen lassen. :O_oo:
 
Überwachung findet durchaus auch ausserhalb des Tesla statt. IMHO dürften die wg. anlassunabhängiger Überwachung keine EU-Betriebserlaubnis bekommen.
Witz des Tages: Wer versucht die verschlüsselte Kommunikation ins Hauptquartier zu knacken, macht sich nach EU-Recht strafbar.
 
Tesla sagt ja, dass die Innenraumkameras nicht permanent aufzeichnen .... (Märchenstunde aus)
In China dürfen Tesla nicht in Sicherheitsbereiche einfahren, da man Angst hat, dass die 8 Kameras Dinge aufzeichnen könnten; klar, da verbirgt sich natürlich auch Weiteres dahinter.
 
Teslas zeichnen auch wenn die geparkt sind ihre Umgebung auf. Eines der ARD Magazine hat das recherchiert und Tesla als auch Elon Musk selbst bei einem Deutschland Besucht damit konfrontiert. Antwort: Kein Kommentar.
 
Teslas zeichnen auch wenn die geparkt sind ihre Umgebung auf. ...
Hier mal wieder zum Thema, was Tesla bereits jetzt alles so möglich macht ...

Das ist m. W. der "Sentry-Mode", den es (mindestens) im Tesla Model 3 gibt.

Kurz gesagt filmen mehrere hochauflösende Kameras permanent die Umgebung rund um das Fahrzeug, bis zu einer Entfernung von ca. 250 Metern. Zudem sind eine Reihe von Ultraschallsensoren vorhanden. Abhängig von einer erkannten "Bedrohungslage" gibt es mehrere Zustände dieses Modus, die zu unterschiedlichen technischen Aktivitäten führen, einschließlich einer dauerhaften Speicherung der Kameraaufnahmen. Auch wird ggf. Videomaterial auf Tesla-Server übermittelt.

In rechtlicher Hinsicht ist der Einsatz dieser Technologie innerhalb von Europa mindestens extrembedenklich, sehr wahrscheinlich zumindest teilweise rechtswidrig. Es ist allerdings offenkundig, dass sich Herr Musk für diese Rechtslage nicht sonderlich interessiert. :inquisiti
 
Mal was neues dazu:
 
Der Datenweitergabe musste der Fahrzeughalter mit Sicherheit bei Aktivierung der Dienste zustimmen. Es gibt, meine ich mal gelesen zu haben, Einwände von der EU, dass die Nutzung eines Geräts daran geknüpft wird, indem man der Datenweitergabe zustimmt. Genau habe ich das aber nicht mehr auf dem Schirm, was der Status ist und welche Nutzung zumutbar ist. US Konzerne machen erstmal und schärfen bei Einsprüchen nach. Deutsche Konzerne prüfen erstmal alles juristisch bevor irgendetwas umgesetzt wird. Deutsch Gründlichkeit hat Vor- und Nachteile. Besser für die Kunden. Schlechter für den Wettbewerb.😉
Unabhängig davon ist Fahrerflucht wohl das Letzte! Für entstandene Schäden hat man eine Versicherung und für Straftaten muss man wohl gerade stehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Datenweitergabe ist das eine, das andere ist aber: wo werden die Daten gespeichert?! Hier sicherlich in den USA, was nicht dsgvo konform ist. Klar ist auch: amis machen erstmal und entschuldigen sich dann vielleicht und bei uns wird endlos diskutiert. S. hier auch Google, die erstmal einiges beim streeview lernen mussten. Kann man sicher gut drüber streiten, was letztlich besser ist. Ich für meinen Teil möchte gerne zuerst gefragt werden.
 
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