So ist es und war auch die letzten Jahrzehnte schon so, außer dass es jetzt Zulassungsbescheingung Teil 2 und nicht mehr Fahrzeugbrief heißt.
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was gestern in post #9319 und #9321 auch schon geschrieben wurdeSo ist es und war auch die letzten Jahrzehnte schon so, außer dass es jetzt Zulassungsbescheingung Teil 2 und nicht mehr Fahrzeugbrief heißt.
Also haben sich mehr falsch als richtig entschieden.Wenn ich richtig geschaut habe Bestand 2023:
20i 5.064
30i 2.158
40i 6.128
Gruß
Alex
Was muss passieren, damit das Update installiert werden kann?
Danke für die Tipps! Ich habs bis jetzt nur mit nem Regentanz versucht... ErfolglosEntweder du wartest auf die nächste sonnenfinsternis oder du musst zehn Ave Maria beten.
Tischchen hochklappen, Rücklehne in eine aufrechte Position bringen und den Wagen auf einer komplett ebenen Stelle parken. Zusätzlich sollte deine Batterie mindestens 86% Kapazität habenWas muss passieren, damit das Update installiert werden kann?
Nein.Kann man das bei unserem g29 codieren?
Remote engine start
Gesetzlich in Deutschland nicht verboten, würde dann aber unter dem Begriff Unnötiges Laufenlassen von Motoren fallenNein.
ICH emfinde das aber auch als Unsinn. Warum sollte ich den Wagen aus der Ferne starten und dann womöglich noch mehrere Minuten im stand laufen lassen?
Die Argumente, die er da im Video bringt (im Sommer vorkühlen und im Winter vorheizen) sind für mich Quatsch.
Also eine Ordnungswidrigkeit - macht 10 Euronen, oder?Gesetzlich in Deutschland nicht verboten, würde dann aber unter dem Begriff Unnötiges Laufenlassen von Motoren fallen
130618 - Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeuges vermeidbare Abgasbelästigung.Also eine Ordnungswidrigkeit - macht 10 Euronen, oder?![]()
Also Ordnungswidrigkeit ja130618 - Sie verursachten bei der Benutzung des Fahrzeuges vermeidbare Abgasbelästigung.
80€ - 0 Punkte
Dazu von "fragdenstaat.de":
"Unnötiges Laufenlassen von Motoren
Das unnötige Laufenlassen von Motoren im Sinne von § 30 StVO kann neben einer Lärmbelästigung auchvermeidbare Abgasbelästigungen mich sich bringen. Einer konkreten Belästigung von Personen bedarf esnicht. Jedoch muss eine Belästigung grundsätzlich möglich sein (Umweltschutzzone, Personen in der Umgebung o.ä.).
Unnötig ist das Laufenlassen des Motors dann, wenn in unmittelbarer Zukunft (nach ca. einer Minute) eine Fahrt mit dem Wagen nicht begonnen wird, z. B. weil man auf jemanden wartet oder die Scheiben von Eis befreit.
Vor Erteilung einer gebührenpflichtigen Verwarnung ist der Fahrzeugführer zu bitten, den Motor auszuschalten. Nur wenn keine nachvollziehbaren Gründe, die das kurzfristige Laufenlassen des Motors erklären, vorgetragen werden, wird eine Verwarnung gem. TBNR 130618 erteilt.
Eine Überwachung im Sinne dieser Arbeitrichtlinie wird an Linienbushaltestellen grundsätzlich nicht, an Taxenständen außerhalb von Umweltschutzzonen nicht vorgenommen."
Also nicht generell verboten, gibt nur selten die entsprenchenden Rahmenbedingungen.
Hast du schon mal gegoogelt,da wirst du erschlagen von Antworten.Grüßen sich Roadster-Fahrer markenübergreifend auf der Straße wie Motorradfahrer?
Grüßen sich Roadster-Fahrer markenübergreifend auf der Straße wie Motorradfahrer?
Hier bei uns in der Ecke bin ich der Einzigste....das klappt schon markenintern sehr schlecht - geschweige denn markenübergreifend (bei Roadster/Cabrios).
Ich versuche immer zu grüßen, weil mich jeder Roadster/jedes Cabrio freut, egal welche Marke. Manchmal sieht man das aber etwas zu spät. Man wird aber bestenfalls 40-50% zurück gegrüßt.
Da darf man sich nur nicht davon abbringen lassen...![]()