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Die Fliehkraftkupplung ist nur für Geräuschemissionen und um das Getriebe im Kompressor zu entlasten.
Die Füllung im Ansaugbereich ist selbst mit Radialverdichter (wenn er angeschlossen ist) höher als im Saugbetrieb.
Erst unter 670 u/min Kurbelwellendrehzahl spielt das eine rolle
Um den Kompressor selber mach ich mir die geringsten Sorgen... Ich habe als technisch interessierter Laie halt so meine Bedenken, ob der N52 mit seinem Leichtbau-Magnesiumblock für eine Aufladung überhaupt eine geeignete Basis ist. Vermutlich gibt es gute Gründe warum das bisher kaum jemand anbietet, nachdem es den Motor ja nun schon fast 20 Jahre gibt. Dass da jetzt eine Nachfrage bedient werden soll heisst ja nicht automatisch, dass es auch technisch sinnvoll ist.Zum Thema Standfestigkeit folgende Info:
T21-Industries hat Systeme die seit über 15 Jahren und 150.000km montiert sind.
Selbst Alpina verwendet im E60 den ASA Kompressor.
T21-Industries steht zu 100% hinter der Qualität von ASA !
Würden die da jemals Probleme mit haben, hätten Sie diese Kompressor Systeme gar nicht im Portfolio.
Im verlinkten EMS Video erklärt ab 05:50Der N52 ist zwar nicht mein Thema, aber es würde mich interessieren, warum man den Aufwand mit Kompressor am N52 betreibt und nicht gleich einen N54 nimmt.
INFINITAS ist ja ein renommiertes Unternehmen mit viel Erfahrungen bei den BMW Motoren und ich denke die werden schon wissen was die da entwickeln und auf den Markt bringen.Um den Kompressor selber mach ich mir die geringsten Sorgen... Ich habe als technisch interessierter Laie halt so meine Bedenken, ob der N52 mit seinem Leichtbau-Magnesiumblock für eine Aufladung überhaupt eine geeignete Basis ist. Vermutlich gibt es gute Gründe warum das bisher kaum jemand anbietet, nachdem es den Motor ja nun schon fast 20 Jahre gibt.
Und da liegt der Hase im Pfeffer. Jegliche ABE von Zubehörkomponenten ist auf den Serienzustand ausgestellt. Somit müsste per Einzelabnahme alles wieder neu bewertet werden. Gerade bei Zubehörauspuffanlagen. Egal ob ABE oder Gutachten. Das Thema habe ich gerade bei meinem Motorrad mit ABE von Motorradreifen. Ich konnte es nicht glauben, ist aber so. Lt. TÜV ist eine ABE oder Gutachten immer von einem "Prüfzustand" bei Erstellung auszugehen. In meinem Fall habe ich eine gültige ABE von Wilbers Stoßdämpfern. Die Stoßdämpfer sind nur mit ABE gültig mit Serienbereifung.... Bei den Zb. Metzeler Reifen ist die ABE immer nur mit Serienstand gültig. Somit muss ich per §21 die Stoßdämpfer mit den Reifen neu eintragen lassen -> Mit Fahrversuch......Mir juckts unter den Fingern, ich hätte echt bock!
@CityCobra: Wie sieht es mit der Eintragung der Leistungssteigerung aus? Du bist da im Kontakt. Es wird über 300+ PS gesprochen, ich meine es gibt %-Regelungen was so geht. Ist man in dem Rahmen des legalen? Und wie es mit Zubehör Abgasanlagen mit Papieren. Darf die Kombination gefahren werden oder wieder extra Abnahmen oder nur Serie?
Zu Deinem Motorradthema. Ich dachte, Reifenfabriksbindung ist mittlerweile beim Motorrad auch gar kein Thema mehr? Reifenfreigabe Motorrad - Zulassung, Eintragung, GesetzeUnd da liegt der Hase im Pfeffer. Jegliche ABE von Zubehörkomponenten ist auf den Serienzustand ausgestellt. Somit müsste per Einzelabnahme alles wieder neu bewertet werden. Gerade bei Zubehörauspuffanlagen. Egal ob ABE oder Gutachten. Das Thema habe ich gerade bei meinem Motorrad mit ABE von Motorradreifen. Ich konnte es nicht glauben, ist aber so. Lt. TÜV ist eine ABE oder Gutachten immer von einem "Prüfzustand" bei Erstellung auszugehen. In meinem Fall habe ich eine gültige ABE von Wilbers Stoßdämpfern. Die Stoßdämpfer sind nur mit ABE gültig mit Serienbereifung.... Bei den Zb. Metzeler Reifen ist die ABE immer nur mit Serienstand gültig. Somit muss ich per §21 die Stoßdämpfer mit den Reifen neu eintragen lassen -> Mit Fahrversuch......Das versteht zwar keiner, ist aber so......
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Alle Abgasanlagen die als ECE Abgasanlage geführt werden, werden wie Serienersatzteile behandelt.Und da liegt der Hase im Pfeffer. Jegliche ABE von Zubehörkomponenten ist auf den Serienzustand ausgestellt. Somit müsste per Einzelabnahme alles wieder neu bewertet werden. Gerade bei Zubehörauspuffanlagen. Egal ob ABE oder Gutachten.
Das habe ich auch gedacht..... Zb. bei Metzeler steht in den Freigaben explizit drin, dass die neue Kombination eingetragen werden muss. Das, wenn nichts am Fahrwerk verändert wurde einfach mitbEintragung.. Wenn das Fahrwerk verändert wurde, zählt das Gutachten nicht, da ja mit Serienzustand freigegeben. -> Dann §21 mit Fahrversuch........ Habe extra bei TÜV und Dekra nachgefragt... Da waren sich beide einig......Zu Deinem Motorradthema. Ich dachte, Reifenfabriksbindung ist mittlerweile beim Motorrad auch gar kein Thema mehr? Reifenfreigabe Motorrad - Zulassung, Eintragung, Gesetze
Ich bin auf jeden Fall sehr gespannt wie die original Krümmer und Köpfe+Dichtungen nach ein paar Jahren aussehen bei einer Leistungsstufe von bspw 340 PS
Wenn ich mir vorstelle ich hätte noch die original Krümmer drin und den Kopf nicht gemacht, würde ich glaub ich mit einem ganz anderen Gefühl ständig in den Koffer reintreten.
Hast Du Quellen für diese Aussagen?Nachtrag zum Thema N52 -
Alle modernen Motoren besteht aus
Alusil/Nikasil, da unterscheidet sich der N52 nicht wirklich zu einem anderen Motor.
Es gibt ja auch weltweit diverse Turboumbauten.
Natürlich!Hast Du Quellen für diese Aussagen?
Schau mal Posting 344Wie viel Drehmoment bringt der ganze Spaß?
Das kann ich kaum beurteilen.....aber alles was ich bisher so gelesen habe deutet anderes an. Demnach hatte der M52 eine Nikasil-Beschichtung, der M52TU bereits wie der M54 hatten eingegossene Graugußbuchsen - in einem AluGußblock. Der N52 hingegen hat einen MagnesiumBlock mit einem "AluminiumInsert". Genaueres konnte ich dazu leider nicht in Erfahrung bringen....Natürlich!
Habe ich auf Nachfrage bezüglich der Bedenken zum Magnesium Block des N52 direkt von T21-Industries erhalten. Ist an der Aussage etwas falsch?
Ja, wahrscheinlich hast Du etwas fehlgedeutet an der Aussage.Ich will da aber t21 oder Infinitas oder von wem die Aussage stammt nicht in Frage stellen, vielleicht war der Hintergrund der Aussage ein anderer.
Ja, und da ist das Thema.... Die ECE Kennzeichnung wurde bei einem Modell mit Serienzustand erstellt. Da ist das kein Problem. Wenn du nun einen Kompressor einbaust, ist das kein Serienzustand mehr. Das Abgasverhalten, Lautstärke muss dann ja bei einer TÜV Eintragung neu bewertet und eingetragen werden. Jetzt hast du zB eine Auspuffanlage mit ECE Kennzeichen, für den Serienzustand verbaut. Das passt erstmal. Da du aber einen Motorumbau eintragen willst, weichst du vom Serienzustand ( wo das ECE Kennzeichen gilt) ab. Somit wird bei einer Eintragung des Motorumbaues explizit auch die ECE Auspuffanlage in den Fahrzeugpapieren genannt werden müssen. Da ja das ECE Kennzeichen nur für den Serienzustand ausgestellt wurde. So zumindest meine Theorie, welche ich aus meinem Thema mit den Stoßdämpfern und Reifen gelernt habe..... Es konnte mir auch keiner vom TÜV und Dekra erklären, warum das jetzt so ist.... Als Tipp hat man mir gesagt, da muss ein Polizist bei einer Polizeikontrolle schon sehr tief im Thema sein um das zu erkennen.... Toll.......Alle Abgasanlagen die als ECE Abgasanlage geführt werden, werden wie Serienersatzteile behandelt.
Alle anderen Geschichten müssen im Rahmen einer Einzelabnahme gemacht werden.
Quelle: T21-Industries