Doch....da es sich ja um zeitgenössisches Tuning handelt....

Schwierig sind nur Tuningmaßnahmen die es in den ersten 10 Jahren nach Zulassung des Fahrzeugs noch nicht gab....
Beispiel - ein Fahrzeug ist EZ 2000.
2013 kommen brandneue LED Bling Bling Rückleuchten auf den Markt.....DAS wird nach (heutigen) H- Richtlinien dann unmöglich....
Wenn aber 2005 Irgendein Tuner eine Frittentheke auf den Markt bringt - egal wie hässlich - dann ist das zeitgenössisch und kein Hindernis für ein H-Kennzeichen.
Zumindest sind die Auslegungen heute so - kann sich natürlich jederzeit ändern - besonderer wenn man irgendwann die bösen bösen allen Verbrenner von der Straße kriegen will....